Unterhalt unterhalt

Eine Studentin ist 19 Jahre alt, die Eltern sind geschieden und Beide sind wieder neu verheiratet.
Die Mutter hat gerade ein Baby mit dem zweiten Ehemann bekommen , kein Einkommen ( was vom Vater der Studentin bestritten wird)
DEr VAter hat mit seiner zweiten Ehefrau keine Kinder, die Ehefrau geht nur für 370 Euro arbeiten mit der Begründung sie sei krank. Was nicht wirklich belegt wird.
Zudem ist bekannt das viel Geld für Konsumgüter ausgegeben wird, und der Vater in den letzten Jahren offiziell immer weniger verdient, trotz gutem Job.
Die Studentin hat noch eine Schwester die vom Vater Unterhalt bezieht.
Der Vater gibt an immer wieder Schulden machen zu müssen, wegen alter Rechnungen von Unterhaltsverfahren und Sorgerechtsverfahren, diese möchte er nun in der Berechnung wissen ( tatsächlich hat er einen alten Kredit den er zwei Wochen vor der Ehetrennung aufgenommen hat immer wieder aufgestockt für reisen in die Dom-REp oder einen Sportwagen, oder Leasing für neuwagen.)
Von seitens des Vaters ist kein Kontakt zu den Kindern erwünscht, er grüßt sie nicht einmal wenn er sie sieht, ignoriert sie …
Nun soll seine zweite Ehefrau im Unterhalt vor der studierenden Tochter gesetzt werden
ER ist wieder bei seinen Eltern eingezogen, wo er keine Miete bezahlen muß …
Kann das so richtig sein, das er nun keinen Unterhalt mehr zahlen muß ?

Danke für deine Hilfe

machen Sie nicht sich selber das Leben schwer, die Eltern wollen beide nicht zahlen und es ist ganz klar, das seiner dem anderem die Schuld geben wird.
Ich kämpfe seit 10 Jahren um Unterhalt für meine Kinder. Der Vater verdient 2000 Euro netto und müsste 750 Euro für beide zahlen. Er hat seit einem Jahr nichts mehr bzahlt, ist in Privatinsolvenz gegangen. Meint, dann braucht er nicht zahlen. Somit lief eine Lohnpfändung, die ich beantragen musste. Habe zwei Monate Geld bekommen, dann war es wieder ende. Ich habe einen Titel, zwei Pfändungen und noch eine Anwältin (die Hälte des Unterhaltes ist immer weg, um die Anwältin zu bezahlnen (ich dachte immer, Unterhalt kann man nicht nehmen). Ich bin kurz davor in ein Loch zu versinken und heule viel. Bekomme nirgendwo Hilfe.
Ich würde es nicht noch einmal machen. Ich bin im Recht, aber solange nicht der Staat Nachteile, sondern Sie die haben bekommen sie keine Hilfe, also gehen Sie den leichtesten Weg. Fragen die da, die Eltern zahlen nicht, basta, dann müssen die zahlen.
Gehen Sie hin und beantragen Sie Hartz 4, dass werden Sie bekommen, wenn Sie alleine wohnen. Der Staat kann sich mit Ihren Eltern rum ärgern, machen Sie nicht die Nerven kaput, es lohnt nicht.

Liebe Grüsse

schau dir die Düsseldorfer Tabelle an bei „Unterhalt für Volljährige“ Punkt 6 glaube ich. Beide Eltern sind verpflichtet

hallo,
deine Eltern machen es sich ein wenig zu einfach…

  1. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, es MÜSSEN beide zahlen.
  2. wo wohnst du?
  3. Bekommst du Bafög?

lisa

Also ich bin die Mutter, der Studentin, und ich zahle das sie bei mir wohnt schon was ich kann !
Nur habe ich erst vor ein paar Monaten ein Kind bekommen und auch gesundheitlich kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten.Ich habe nun 3 Kinder deren ich unterhaltspflichtig bin ( 2 Minderjährige ) Ich kann an meiner Großen nichts mehr dazu tun.und der Vater will nicht … er will sie und ihre Schwester nicht mal kennen, wenn er sie sieht .Der Anwalt sagt erst muß der Unterhalt geklärt werden und dann evt. Bafög …Der Vater verdient sehr gut , komischer weise in den letzten zwei Jahren immer weniger … trotz Beförderung, dazu ist angeblich die neue Ehefrau Krank was nicht bewiesen wird , nur eben gesagt und ein Attest vom Arzt das es ihr nicht gut geht ( labida ) Die FRage war auch …ob die zweite Ehefrau in der Berechnung vor der Tochter gesetzt werden darf !
DAnke :::machen Sie nicht sich selber das Leben schwer, die Eltern:wollen beide nicht zahlen und es ist ganz klar, das seiner dem:anderem die Schuld geben wird.:Ich kämpfe seit 10 Jahren um Unterhalt für meine Kinder. Der:Vater verdient 2000 Euro netto und müsste 750 Euro für beide:zahlen. Er hat seit einem Jahr nichts mehr bzahlt, ist in:stuck_out_tongue:rivatinsolvenz gegangen. Meint, dann braucht er nicht zahlen.:Somit lief eine Lohnpfändung, die ich beantragen musste. Habe:zwei Monate Geld bekommen, dann war es wieder ende. Ich habe:einen Titel, zwei Pfändungen und noch eine Anwältin (die Hälte:des Unterhaltes ist immer weg, um die Anwältin zu bezahlnen:frowning:ich dachte immer, Unterhalt kann man nicht nehmen). Ich bin:kurz davor in ein Loch zu versinken und heule viel. Bekomme:nirgendwo Hilfe.:Ich würde es nicht  noch einmal machen. Ich bin im Recht, aber:solange nicht der Staat Nachteile, sondern Sie die haben:bekommen sie keine Hilfe, also gehen Sie den leichtesten Weg.:Fragen die da, die Eltern zahlen nicht, basta, dann müssen die:zahlen.:Gehen Sie hin und beantragen Sie Hartz 4, dass werden Sie:bekommen, wenn Sie alleine wohnen. Der Staat kann sich mit:Ihren Eltern rum ärgern, machen Sie nicht die Nerven kaput, es:lohnt nicht.::Liebe Grüsse

Also ich bin die Mutter, der Studentin, und ich zahle das sie
bei mir wohnt schon was ich kann !
Nur habe ich erst vor ein paar Monaten ein Kind bekommen und
auch gesundheitlich kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten.Ich
habe nun 3 Kinder deren ich unterhaltspflichtig bin ( 2
Minderjährige ) Ich kann an meiner Großen nichts mehr dazu
tun.und der Vater will nicht … er will sie und ihre
Schwester nicht mal kennen, wenn er sie sieht .Der Anwalt sagt
erst muß der Unterhalt geklärt werden und dann evt. Bafög
…Der Vater verdient sehr gut , komischer weise in den
letzten zwei Jahren immer weniger … trotz Beförderung, dazu
ist angeblich die neue Ehefrau Krank was nicht bewiesen wird ,
nur eben gesagt und ein Attest vom Arzt das es ihr nicht gut
geht ( labida ) Die FRage war auch …ob die zweite Ehefrau in
der Berechnung vor der Tochter gesetzt werden darf !

Nein, die hat damit gar nichts zu tun…

DAnke :::machen Sie nicht sich selber das Leben schwer, die
Eltern:wollen beide nicht zahlen und es ist ganz klar, das
seiner dem:anderem die Schuld geben wird.:Ich kämpfe seit 10
Jahren um Unterhalt für meine Kinder. Der:Vater verdient 2000
Euro netto und müsste 750 Euro für beide:zahlen. Er hat seit
einem Jahr nichts mehr bzahlt, ist in:stuck_out_tongue:rivatinsolvenz
gegangen. Meint, dann braucht er nicht zahlen.:Somit lief eine
Lohnpfändung, die ich beantragen musste. Habe:zwei Monate Geld
bekommen, dann war es wieder ende. Ich habe:einen Titel, zwei
Pfändungen und noch eine Anwältin (die Hälte:des Unterhaltes
ist immer weg, um die Anwältin zu bezahlnen:frowning:ich dachte immer,
Unterhalt kann man nicht nehmen). Ich bin:kurz davor in ein
Loch zu versinken und heule viel. Bekomme:nirgendwo Hilfe.:Ich
würde es nicht  noch einmal machen. Ich bin im Recht,
aber:solange nicht der Staat Nachteile, sondern Sie die
haben:bekommen sie keine Hilfe, also gehen Sie den leichtesten
Weg.:Fragen die da, die Eltern zahlen nicht, basta, dann
müssen die:zahlen.:Gehen Sie hin und beantragen Sie Hartz 4,
dass werden Sie:bekommen, wenn Sie alleine wohnen. Der Staat
kann sich mit:Ihren Eltern rum ärgern, machen Sie nicht die
Nerven kaput, es:lohnt nicht.::Liebe Grüsse

Hallo,
das ist alles ganz schön Blöd. Die Tochter(Studentin) ist ja schon über 18, die muss sich um ihren eigenen Unterhalt kümmern, ist gesetzlich so geregelt. Sie soll sich einen Beratungstermin beim Anwalt geben lassen, sie bekommt auch Prozesskostenhilfe, und sich wegen dem Unterhalt beraten oder von ihm vertreten lassen. Der Vater muss sein Einkommen offen legen, kann er dann nix zahlen, bekommt sie Bafög,oder wenn zuwenig Unterhalt bezahlt wird.

viel glück

lisa

tut mir leid, da kann ich dir nicht wirklich weiter helfen. Ich weiss nur, dass mittlerweile unterhaltsanspruchsberechtigte kinder gleich gestellt sind vor dem Gesetz. Das heisst erst müssen die Ansprüche aller kinder aus allen ehen befriedigt werden, dann erst kommen Ansprüche von Ehefrauen.
Alles Gute

Anscheinend kann sich das mit dem 18. Geburtstag ändern,
ich hatte das auch immer gedacht, nur bei der Güteverhandlung meinte der Richter es könnte die Zweite Frau vor der Tochter gehen … ohne Erklärung warum … die Frau hat nichts und geht ja auch etwas arbeiten , nur nicht viel … dazu zahlen die Beiden keine Miete, das Problem ist nur das sie so viel Schulden gemachte haben …
Ich würde das halt nur gerne nachvollziehen …

Hallo,

Eine Studentin ist 19 Jahre alt, die Eltern sind geschieden
und Beide sind wieder neu verheiratet.
Die Mutter hat gerade ein Baby mit dem zweiten Ehemann
bekommen , kein Einkommen ( was vom Vater der Studentin
bestritten wird)

Auch wenn sie Einkommen hat, muss sie mehr als 1.150 Euro netto haben um überhaupt Unterhalt zahlen zu können.

DEr VAter hat mit seiner zweiten Ehefrau keine Kinder, die
Ehefrau geht nur für 370 Euro arbeiten mit der Begründung sie
sei krank. Was nicht wirklich belegt wird.

Braucht sie auch nicht. Die Studentin ist volljährig und ab diesem Zeitpunkt gelten andere „Regeln“. Es gibt keine Fiktivrechnungen mehr. Die Eltern gestalten ihr eigenes Leben wie sie wollen. Ganz besonders die Stiefeltern.

Zudem ist bekannt das viel Geld für Konsumgüter ausgegeben
wird, und der Vater in den letzten Jahren offiziell immer
weniger verdient, trotz gutem Job.

Passiert meinem Mann auch, weil ständig die Steuern, Krankenkassenbeiträge usw. steigen. Die Arbeitgeber zahlen im Zuge der Sparmaßnahmen immer weniger zusätzliche Zahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen usw.

Die Studentin hat noch eine Schwester die vom Vater Unterhalt
bezieht.

Wenn die Schwester minderjährig ist, kommt sie in der Rangfolge weit vor der volljährigen Studentin.

Der Vater gibt an immer wieder Schulden machen zu müssen,
wegen alter Rechnungen von Unterhaltsverfahren und
Sorgerechtsverfahren, diese möchte er nun in der Berechnung
wissen ( tatsächlich hat er einen alten Kredit den er zwei
Wochen vor der Ehetrennung aufgenommen hat immer wieder
aufgestockt für reisen in die Dom-REp oder einen Sportwagen,
oder Leasing für neuwagen.)

Je nachdem, wird das bei volljährigem Unterhalt sogar vom Richter als abzugsfähig anerkannt.

Von seitens des Vaters ist kein Kontakt zu den Kindern
erwünscht, er grüßt sie nicht einmal wenn er sie sieht,
ignoriert sie …

Schade. Was ist hier wohl in der Vergangenheit vorgefallen?

Nun soll seine zweite Ehefrau im Unterhalt vor der
studierenden Tochter gesetzt werden

Das ist völlig korrekt. Volljährige Studenten kommen in der Rangfolge nach aktuellen und ehemaligen Ehepartnern bzw. alleinerziehende (unehelichen) Eltern von Kleinkindern.

ER ist wieder bei seinen Eltern eingezogen, wo er keine Miete
bezahlen muß …

Wie schon oben geschrieben: er darf sein Leben gestalten wie er möchte. Sich ein billiges Wohnklo mieten und dafür als teures Hobby sich ein Flugzeug leisten.
Es gibt keine Fiktivrechnung mehr!

Kann das so richtig sein, das er nun keinen Unterhalt mehr
zahlen muß ?

Wenn er Netto nicht mehr als 1.150 Euro plus Fahrt- und Arbeitskosten plus Unterhalt für die aktuelle Ehefrau hat, dann bleibt für die Studentin nix mehr übrig.

Tipp: BAFöG beantragen. Die fordern dann von beiden Eltern die aktuellen Einkommensunterlagen an und berechnen.

Die Eltern haben sowieso das Recht, dass das volljährige „Kind“ erst alle eigenen Erwerbsmöglichkeiten (wie z. B. BAFöG) ausnutzen um finanziell entlastet zu werden.

BAFöG-Antrag kostet der Studentin nichts und sie hat automatisch das Ergebnis, was sie vom Staat und von den Eltern bekommt.

Gruß

Hier ist es besser einen Anwalt einzuschalten,schon um die Einkommen zu kontrollieren.Da sie Studentin ist hat sie kein Einkommen somit übernimmt der Staat die Kosten.

Hallo,

in diesem Fall würde dich Dir raten das Du Dich fachkundig, am besten bei einem Familienanwalt beraten lässt. Ich kann Dir leider keiner stichhaltige Auskunft geben.

Alles Gute und Gruß.