Hallo,
Eine Studentin ist 19 Jahre alt, die Eltern sind geschieden
und Beide sind wieder neu verheiratet.
Die Mutter hat gerade ein Baby mit dem zweiten Ehemann
bekommen , kein Einkommen ( was vom Vater der Studentin
bestritten wird)
Auch wenn sie Einkommen hat, muss sie mehr als 1.150 Euro netto haben um überhaupt Unterhalt zahlen zu können.
DEr VAter hat mit seiner zweiten Ehefrau keine Kinder, die
Ehefrau geht nur für 370 Euro arbeiten mit der Begründung sie
sei krank. Was nicht wirklich belegt wird.
Braucht sie auch nicht. Die Studentin ist volljährig und ab diesem Zeitpunkt gelten andere „Regeln“. Es gibt keine Fiktivrechnungen mehr. Die Eltern gestalten ihr eigenes Leben wie sie wollen. Ganz besonders die Stiefeltern.
Zudem ist bekannt das viel Geld für Konsumgüter ausgegeben
wird, und der Vater in den letzten Jahren offiziell immer
weniger verdient, trotz gutem Job.
Passiert meinem Mann auch, weil ständig die Steuern, Krankenkassenbeiträge usw. steigen. Die Arbeitgeber zahlen im Zuge der Sparmaßnahmen immer weniger zusätzliche Zahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen usw.
Die Studentin hat noch eine Schwester die vom Vater Unterhalt
bezieht.
Wenn die Schwester minderjährig ist, kommt sie in der Rangfolge weit vor der volljährigen Studentin.
Der Vater gibt an immer wieder Schulden machen zu müssen,
wegen alter Rechnungen von Unterhaltsverfahren und
Sorgerechtsverfahren, diese möchte er nun in der Berechnung
wissen ( tatsächlich hat er einen alten Kredit den er zwei
Wochen vor der Ehetrennung aufgenommen hat immer wieder
aufgestockt für reisen in die Dom-REp oder einen Sportwagen,
oder Leasing für neuwagen.)
Je nachdem, wird das bei volljährigem Unterhalt sogar vom Richter als abzugsfähig anerkannt.
Von seitens des Vaters ist kein Kontakt zu den Kindern
erwünscht, er grüßt sie nicht einmal wenn er sie sieht,
ignoriert sie …
Schade. Was ist hier wohl in der Vergangenheit vorgefallen?
Nun soll seine zweite Ehefrau im Unterhalt vor der
studierenden Tochter gesetzt werden
Das ist völlig korrekt. Volljährige Studenten kommen in der Rangfolge nach aktuellen und ehemaligen Ehepartnern bzw. alleinerziehende (unehelichen) Eltern von Kleinkindern.
ER ist wieder bei seinen Eltern eingezogen, wo er keine Miete
bezahlen muß …
Wie schon oben geschrieben: er darf sein Leben gestalten wie er möchte. Sich ein billiges Wohnklo mieten und dafür als teures Hobby sich ein Flugzeug leisten.
Es gibt keine Fiktivrechnung mehr!
Kann das so richtig sein, das er nun keinen Unterhalt mehr
zahlen muß ?
Wenn er Netto nicht mehr als 1.150 Euro plus Fahrt- und Arbeitskosten plus Unterhalt für die aktuelle Ehefrau hat, dann bleibt für die Studentin nix mehr übrig.
Tipp: BAFöG beantragen. Die fordern dann von beiden Eltern die aktuellen Einkommensunterlagen an und berechnen.
Die Eltern haben sowieso das Recht, dass das volljährige „Kind“ erst alle eigenen Erwerbsmöglichkeiten (wie z. B. BAFöG) ausnutzen um finanziell entlastet zu werden.
BAFöG-Antrag kostet der Studentin nichts und sie hat automatisch das Ergebnis, was sie vom Staat und von den Eltern bekommt.
Gruß