Unterhalt v. Elter & Kindergeld in Schwangerschaft

Hallo,

ich (22) bin Studentin für Lehramt und habe gerade mein erstes Staatsexamen in der Tasche.
Nun bin ich schwanger und möchte deswegen eine Schwangerschaftspause vor dem Referendariat, bzw. zweites Staatsexamen, machen.
Meine Frage ist nun, ob mir selbst weiterhin Kindergeld zusteht?
Des Weiteren beziehe ich derzeit Unterhalt von meiner Mutter, da meine Eltern geschieden sind. Habe ich das Recht, dieses Geld weiterhin einzufordern bis das ich selbst 25 bin?

Wäre sehr froh über hilfreiche Ratschläge!
Danke im Voraus!

Hallo,
bekommen Sie Bafög? Kindergeld steht Ihnen bis zur Geburt des Kindes zu, danach hat der Vater des Kindes für Sie zu zahlen.
Zahlt nur Ihre Mutter Unterhalt? Ihr Vater muss ebenfalls zahlen. Das wird durch beide elternteile gerechnet, allerdings auch nur bis zur Geburt, danach hat der Vater Ihres Kindes für Sie zu sorgen.
Incl. Kindergeld und Bafög stehen Ihnen 630 Euro zu, wenn Sie eine eigene Wohnung haben.

L.G.
Agnes

Hallo,

in erster Linie bist Du erst einmal selbst verantwortlich, Deinen Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Darüber hinaus wird es jemanden geben, der für das Kind und Dich Unterhalt zu zahlen hat.

Es „mutet an“ immer wieder andere für seinen Unterhalt in die Pflicht zu nehmen … … Denn: In erster Linie ist man dafür selbst verantwortlich! … neee - Kindergeld geht gar nicht,der künftige Vater wird untrhalten müssen; kann dieser es nicht, gibt es den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt …

LG

Kindergeld wirst du nicht bekommen dafür Muttergeld

Hallo juicy,
die Leistungen, die du erhältst, wenn du selbst ein Kind hast, sind einkommensabhängig.
Du erhältst Kindergeld für dein eigenes Kind, bzw. auch Elterngeld, sofern dir welches zusteht. Die Unterhaltszahlungen deiner Mutter richten sich nach ihrem und nach deinen Einkünften. Also Leistungen, die du vom Staat erhältst (Bafög etc.) kürzen die Unterhaltshöhe deiner Mutter. Es spielt auch eine Rolle bei der Höhe der Ansprüche ob du einen eigenen Haushalt führst oder bei den Eltern/Mutter lebst.
Es gibt sicher in deiner Uni Informationsstellen für schwangere Studentinnen, die wissen meist sehr gut Bescheid.
Alles Gute

hallo,

sorry,kann nicht helfen,

lisa

Wird eine Studentin, für die der Staat noch Kindergeld bezahlt, schwanger und lässt sie sich deshalb für ein oder mehrere Semester beurlauben, erlischt der Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Lediglich während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes besteht der Anspruch fort

sorry, aber da kenn ich mich gar nicht aus!
versuch doch mal was beim jugendamt in erfahrung zu bringen, die müssten sich doch auskennen! oder die arge. sonst hätt ich auch keine idee.
alles gute

Hallo

also erst mal herzlichen glückwunsch

bei mir ist es so da ich zuwenig geld bekomme steht mir selbst kindergeld zu!
dazu muss ich aber sagen das ich nur elterngeld bekomme und dazu noch das kindergeld von der Familienkasse

ich gebe dir den rat der familienkasse mitzuteilen das du schwanger bist danach werden die natürlich versuchen dir das kindergeld nicht zu zahlen haben die bei mir genau so gemacht aber ich hab es dann wieder beantragt und alle meine unterlagen was ich an geld bekomme mitgeschickt und dann entscheiden die ob man noch kindergeld für sich selber beziehen kann!!!

aber die wollen auch sehen das der vater des kindes unterhalt zahlt.

wie das mit dem unterhalt von deiner mutter aussieht habe ich leider keine ahnung!!!

LG Michi

Hallo,
wenn sich nicht wieder etwas geändert hat, hast Du während der Elternzeit selbst keinen Anspruch auf Kindergeld, da Du Dich ja nicht aktuell in der Ausbildung befindest.
Unterhalt von Deiner Mutter „einfordern“. Was ist denn mit dem Kindesvater??? Er ist dafür zuständig, dass die Mutter seines Kindes von ihm finanziell unterstützt wird.
Gruß

Hallo, hab leider keine Ahnung. Sorry. Wünsch dir aber alles Gute.
Coco

Hallo,
kann dir da leider nicht weiterhelfen. Ich hoffe du bekommt genügend andere hilfreiche Antworten. Für die Schwangerschaft wünsche ich dir alles Gute.

Liebe Grüße

beate

Hallo,
vielen Dank schonmal.
Ich werde in Zukunft bei meinem Freund leben. Bafög bekomme ich keins.
So wie es sich jetzt von den Antworten her anhört, bekomme ich selbst ,als Kind unter 25" nach er Geburt weder Unterhalsgeld von meinen Eltern, noch Kindergeld.
Ich beziehe dann Elterngeld, Kindergeld für mein Baby und bin sonst auf die Versorgung durch meinen Freund angewiesen, da ich selbst ja noch kein Einkommen habe.
Puh… Neuland für mich:smile:
Naja vielen Dank das Sie sich Zeit für mich genommen haben:smile:
LG

Hallo,
vielen Dank schonmal.
Ich werde in Zukunft bei meinem Freund leben. Bafög bekomme ich keins.
So wie es sich jetzt von den Antworten her anhört, bekomme ich selbst ,als Kind unter 25" nach er Geburt weder Unterhalsgeld von meinen Eltern, noch Kindergeld.
Ich beziehe dann Elterngeld, Kindergeld für mein Baby und bin sonst auf die Versorgung durch meinen Freund angewiesen, da ich selbst ja noch kein Einkommen habe.
Puh… Neuland für mich:smile:
Naja vielen Dank das Sie sich Zeit für mich genommen haben:smile:
LG
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Hallo,
vielen Dank schonmal.
Ich werde in Zukunft bei meinem Freund leben. Bafög bekomme ich keins.
So wie es sich jetzt von den Antworten her anhört, bekomme ich selbst ,als Kind unter 25" nach er Geburt weder Unterhalsgeld von meinen Eltern, noch Kindergeld.
Ich beziehe dann Elterngeld, Kindergeld für mein Baby und bin sonst auf die Versorgung durch meinen Freund angewiesen, da ich selbst ja noch kein Einkommen habe.
Puh… Neuland für mich:smile:
Naja vielen Dank das Sie sich Zeit für mich genommen haben:smile:
LG

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Hallo,
vielen Dank schonmal.
Ich werde in Zukunft bei meinem Freund leben. Bafög bekomme ich keins.
So wie es sich jetzt von den Antworten her anhört, bekomme ich selbst ,als Kind unter 25" nach er Geburt weder Unterhalsgeld von meinen Eltern, noch Kindergeld.
Ich beziehe dann Elterngeld, Kindergeld für mein Baby und bin sonst auf die Versorgung durch meinen Freund angewiesen, da ich selbst ja noch kein Einkommen habe.
Puh… Neuland für mich:smile:
Naja vielen Dank das Sie sich Zeit für mich genommen haben:smile:
LG

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Hallo,
vielen Dank schonmal.
Ich werde in Zukunft bei meinem Freund leben. Bafög bekomme ich keins.
So wie es sich jetzt von den Antworten her anhört, bekomme ich selbst ,als Kind unter 25" nach er Geburt weder Unterhalsgeld von meinen Eltern, noch Kindergeld.
Ich beziehe dann Elterngeld, Kindergeld für mein Baby und bin sonst auf die Versorgung durch meinen Freund angewiesen, da ich selbst ja noch kein Einkommen habe.
Puh… Neuland für mich:smile:
Naja vielen Dank das Sie sich Zeit für mich genommen haben:smile:
LG

Genau so ist das :smile: Eine kleine Familie halt. Dein Freund ist ebenso für die Mutter als auch für das Baby zuständig :wink:) Auch wenn viele dies nicht so gern sehen!
Ich wünsch Euch in jedem Fall alles, alles Gute!

ja da wird sich vieles ändern. Wenn Sie mit dem Vater zusammen leben ist er ab sofort für seine kleine Familie verantwortlich. Sie werden weder Kindergeld noch Unterhalt von Ihren Eltern bekommen.
Das ist der Deutsche Staat, sehr Familienfreundlich!!??
Alles Gute
Agnes

Hallo,

ich kann Dir hierzu leider keine Auskunft geben. Ich weiss es leider nicht. Ich würde mich in Deinem Fall an eine Beratungstelle wenden.

Mfg.