Hallo ihr Lieben,
ich habe folgende Frage zum Thema Unterhalt. Welchen Unterhaltsrechtsanspruch hat eine angehende 20jährige Studentin eines Hartz4beziehenden Vaters? Eltern sind geschieden, Tochter wohnt bei Mutter…
Vielen Dank schonmal im Voraus für etwaige Antworten!
MfG
Vansgirl
Hallo,
die Studentin keine Chance überhaupt Unterhalt vom Vater zu bekommen. In diesem (Kindes-)Alter haben die Eltern das Recht zu arbeiten oder nicht. Sie unterliegen nicht mehr der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Ein Elternteil, der bis dahin (sagen wir mal) 2.000 Euro netto hatte, darf ohne dass er gerichtliche Sanktionen zu befürchten hat, z. B. in Teilzeit gehen, so dass er unter 1.100 Euro verdient.
Gruß
Ingrid