Die schweiz gehört seit 2008 zu den „Schengenländern“. Hier gelten die selben Regelungen wie überall in der EU.
Die Gerichtsbarkeit ist vermutlich aber eine andere.
Ich denke das Einklagen der Vaterschaft wird so oder so schwierig werden bei ausländischen Behörden. Vielleicht erkundigen Sie sich bei einem Amt in Liechtenstein. Solange Sie Unterhaltsvorschuss erhalten sehe ich hier kein Problem, oder haben Sie vom Kindsvater mehr Unterhaltanspruch zu erwarten aufgrund höherer Einkünfte?
Hi
das hatte ich dann falsch verstanden.
In diesem Fall ist es einfach und wie schon vorher beschrieben. Du musst einen Unterhaltsantrag stellen. Das örtliche JA oder auch ein Anwalt können das machen. Wen das JA nichts taugt, dann suche dir einen fähigen Anwalt und erhebe Klage. Dann kommt der Apparat in Schwung. Prozesskostenhilfe ist auch möglich, wen du wenig Einkommen hast.
Wenn es um Kindesunterhalt geht, sind die deutschen Gerichte in der Regel sehr Unterhaltsbezieher freundlich.
Gruss
Die Vaterschaft ist doch geklärt mit der
Vaterschaftsanerkennung, er hat es ja unterschriben 7mal mit
mir auf dem Amt!
Ja es ist auch ganz sclimm, das hat mich auch aus meiner wohlbehüteten Welt gerissen. Es ist nich so als wäre ich in schlechten Verhältnissen aufgewachsen oder wohne im Block… Ich bin ein wirklich sozialer Mensch und habe Sozialpädagokik und Psychologie studiert, aber so kann man sehen das es jeden trifft.
Meine Tochter hat das alles ohne bleibende Schäden überstanden, sie wird jetzt bald 2 und entwickelt sich ganz normal.
Ich hoffe da sie erst 4 Monate alt war, wird sie sich nicht erinnern. Ich werde ihr aber von Anfang an kindesgerecht die Wahrheit sagen…
Hallo
Bin leider kein Experte auf dem Gebiet aber hast du schon eine Reaktion auf deine Vaterschaftsanerkennung erhalten? Wenn nicht und du möchtest die Vaterschaft einklagen dann denke ich musst du das in dem Land machen in dem du lebst (verm. Deutschland). Die wenden sich dann schon an die Schweiz (die NICHT in der EU ist), schliesslich haben beide Länder ein Rechtsabkommen. Ich sehe da jetzt wirklich kein Problem.
Gruss
Walter
Die Vaterschaft ist geklärt er hatte sie kurz nach der Geburt auch unterschrieben und diese haben wir auch in der SChweiz eingereicht, sonst hätte sie gar keinen Schweizer Pass bekommen können.
Irgendwie versteh ich jetzt aber nicht wo das Problem liegt. Die Vaterschaft ist anerkannt und somit ist er auch Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Egal wo auf dieser Welt er wohnt. Wenn er nicht freiwillig zahlt kannst du ihn an einem deutschen Gericht anklagen.
Warum und wer sagt da, dass du keine Chance hast?
Die Vaterschaft ist geklärt er hatte sie kurz nach der Geburt
auch unterschrieben und diese haben wir auch in der SChweiz
eingereicht, sonst hätte sie gar keinen Schweizer Pass
bekommen können.
Sorry, dies kann nur ein sehr guter Anwalt beantworten
Hallo,
mit dem Schweizer Recht kenn ich mich nicht aus, da würde ich es aber mal probieren. Die vom AMt sind faul- mal auf die Füße treten und mit dem Vorgesetzten oder Öffentlichkeit drohen, dann werden die normalerweise schneller.
LG
Hallo Chanty123,
bei der Beantwortung deiner Frage spielen ein paar Faktoren eine Rolle:
- lebst du in Scheidung oder bist du ledig?
- der Vater der Tochter ist Schweizer und lebt in der Schweiz, ja?
Dein letzter Satz „… damit abfinden …“ lasse ich nicht gelten, denn immerhin handelt es sich bei der CH um ein zivilisiertes Land (allerdings Nicht-EU), in dem sehr ähnliche Gesetze wie in D gelten.
Am besten wäre meines Erachtens, du wendest dich an seine Wohngemeinde und sprichst mit dem Sozialvorsteher; schließlich kannst du die Vaterschaft belegen. Ausserdem hat deine Tochter auch einen CH-Pass. Auch in der CH gibt es Unterhaltsvorschuss (Frage: was ist Beistandsschaft?), und auch dort könnte die Gemeinde aktiv werden.
Im schlimmsten Fall wendest du dich an die CH-Botschaft in Berlin.
Was mir allerdings in deinen Auesserungen nicht gefällt, dass du ein Kontaktverbot organisiert hast und das auch noch gut findest. Ich kann dem nur widersprechen; auf lange Sicht wird es sich bitterlich rächen. Deine Tochter hat ein Recht auf einen Vater (auch wenn du dich vielleicht nicht mehr verstehst mit ihm), und sie braucht auch für ihre Entwicklung einen Vaterbezug.
Viel Glück
Stefan
Hallo,
ähm das Kontaktverbot habe nicht ich organisiert sondern die Staatsanwaltschaft, da er ihr mit 4 Monaten mehrfach den SChädel gebrochen hat.
Ich war schon bei der Botschaft in Frankfurt, wir waren nicht verheiratet und ich bin auch im Kontakt mit einder Dame vom Amt für soziale Dienste in der Schweiz. Keiner kann mir helfen…
Er lebt offziell in der Schweiz, arbeitet derzeit in Liechtenstein. er hat die ADresse seiner Eltern angegeben, sie können ihn auch nicht einfach da abmelden.
wie bitte?? Schädel gebrochen … im Alter von 4 Monaten? Hat die tochter das gut überstanden? Ist sie in ärztlicher Behandlung? unter Kontrolle? Pass bloss auf, dass sie keine bleibenden Schäden davonträgt.
Mit Frankfurt meinst du das CH-Konsulat, oder?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass da nichts zu machen ist; immerhin haben wir eine Rechtsstaat. Ich meine: du hast die Vaterschaft, du hast einen CH-Passm du hast irgendwas von der Staatsanwaltschaft, du weisst, dass er bei seinen Eltern wohnt und in FL arbeitet.
Ich werde mich nochmals erkundigen; das gibt’s doch nicht!
(Andererseits: wenn du so mit ihm „verblieben“ bist, was nützen da irgendwelche Zahlungen; du wirst immer irgendwelche Probleme haben …)
ciao
Stefan
Sie hat keine bleibenden SChäden, sie lag gut einen Moonat in St. gallen im Kinderspital. Meine Kinderärztin ist auch über alles informiert und kontrolliert alles. Ja beim Konsulat, ich habe dort auch den Pass machen lassen. Beim Amt für soziale Dienste in der Schweiz sagt man mir das müsse Deutschland in der Schweiz einklagen. Dafür wäre ja das Jugendamt zuständig, dort habe ich da ich Unterhaltsvorschuss beantragt habe eine Beistandschaft eingerichtet. Die sich nicht kümmern wollen, weil angeblich eh nichts zu machen ist.
So bis sie 12 ist ist es auch kein Problem bis dahin bekäme ich ja Unterhaltsvorschuss, aber dann?
Vielen Dank!
Hallo,
diese Frage bitte an jemanden stellen, der Ahnung vom schweizer Recht hat.
Gruß
hallo Chanty123
gibt es was Neues? Deine Situation hat mich ziemlich berührt …
Gruss, S.
Hallo,
nein eigentlich gibt es nichts neues. Ich lasse mir das alles nochmal durch den Kopf gehen, ob ich wirklich die Zeit und auch die Nerven habe, das wirklich alles einzuklagen. Denn ich muss sagen das warten auf die eine Verhandlung macht mich teilweise fertig. Ich kann mir zum Beispiel keine dramatischen Filme im Fernsehen ansehen oder diese komische Doku über entführte Kinder, sowas wirft mich dann halt zurück. Da Frage ich mich immer soll ich das alles in Kauf nehmen und weiter kämpfen und eventuell kommt nichts dabei rum oder soll ich es einfach vergessen und einfach besser planen und so klar kommen.
Gerecht ist es nicht, aber vielleicht gesünder. Ich bin ja froh das sie sich wirklich ganz normal entwickelt, ich wohne bei meinen Eltern im Haus, da wir am Anfang angst hatten er könnte hier auftauchen und hier zu wohnen ist eine wirklich Entlastung.
Ich habe auch Angst das ein Brief kommt in dem steht ich muss dann und da zur Verhandlung. Weil mich das fertig machen wird.
Es ist einfach alles ich kann es mir auch nicht vorstellen ohne Vater groß geworden zu sein und ihr das schonen von Anfang an beizubringen, es tut mir halt leid für meine Tochter…
Vielen Dank für die Hilfe, ich halte dich gerne auf den laufenden
Chantal