Unterhalt Vater wohnt in der Schweiz

Hallo,

hmm falls meine Frage doppelt ist, tut es mir Leid, habe mich dann neu registriert und nichts gefunden!

Also der Vater von meiner Tochter wohnt in der Schweiz, momentan hat er ein generelles Kontaktverbot zu uns, was auch gut so ist.
Ich beziehe in Deutschland Unterhaltsvorschuss und habe eine Beistandsschaft beantragt. Die sich aber nicht kümmert weil sie ja schon soviele Fälle unter B hat…
Meine Tochter ist in Liechtentein geboren, die Vaterschaftsanerkennung habe ich in der Schweiz eingereicht, sie hat auch einen Schweizer und einen deutschen Pass.
Meine Frage ist, kann ich das irgendwie noch woanders einklagen, bin ich zu naiv?
Die Ämter sagen ich soll mich damit abfinden die Schweiz ist in der EU und ich hab keine Chance…

Liebe Grüße und Danke!

Ich würde sagen, da kommst du an einem Anwalt mit Schwerpunkt „internationales Recht“ nicht vorbei.

Ich denke aber, die Unterhaltsklage wird von dir in dem Land eingereicht, wo du und das Kind wohnst.

Und dann denke ich, stell dich auf ein langes Verfahren ein. Ich schätze mindestens 1 Jahr.

Ich denke in Europa wird es niemand mehr schaffen, sich seinen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen.

In manchen südamerikanischen Ländern, denke ich,…gehts noch.

Hallo,

ich kann hier nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo

Am besten erkundigst du dich bei der Wohngemeinde des Vaters. Google einfach: Gemeindeverwaltung … (seine Wohngemeinde) und ruf dort mal an oder schick ihnen eine Mail.

LG

das weiss ich leider nicht

Hallo,

Hallo,

hmm falls meine Frage doppelt ist, tut es mir Leid, habe mich
dann neu registriert und nichts gefunden!

Also der Vater von meiner Tochter wohnt in der Schweiz,
momentan hat er ein generelles Kontaktverbot zu uns, was auch
gut so ist.
Ich beziehe in Deutschland Unterhaltsvorschuss

warum zahlt der keinen Unterhalt?

und habe eine

Beistandsschaft beantragt. Die sich aber nicht kümmert weil
sie ja schon soviele Fälle unter B hat…
Meine Tochter ist in Liechtentein geboren, die
Vaterschaftsanerkennung habe ich in der Schweiz eingereicht,
sie hat auch einen Schweizer und einen deutschen Pass.
Meine Frage ist, kann ich das irgendwie noch woanders
einklagen, bin ich zu naiv?
Die Ämter sagen ich soll mich damit abfinden die Schweiz ist
in der EU und ich hab keine Chance…

Liebe Grüße und Danke!

den Unterhaltsvorschuss kann man nur auf einer Stelle, Jugendamt,beantragen…

Hallo

wen deine Tochter Deutsche ist und auch mit dir in Deutschland wohnt, könnt ihr nach deutschem Recht Unterhalt fordern und das erst Recht wen der Vater auch Deutscher ist.

Dazu ist allerdings die anerkannte Vaterschaft Voraussetzung.

Liegt diese vor kannst du ihn Deutschland mit einem Anwalt bei deinem Amtsgericht einen Unterhaltsantrag stellen. Da das Kind eine rechtlichen Anspruch auf den Mindestunterhalt hat, hast du alle Möglichkeiten diesen anerkannt zu bekommen.

Dazu ist dann neben der Vaterschaft auch die Anschrift des Vaters notwendig.

Dabei spielt es erst mal keine Rollen, wenn er in der Schweiz wohnt.

Einzig die Höhe wird in diesem Fall anders ausfallen, da eine Kaufkraftbereinigung erfolgt, die zur Zeit in der Schweiz mit ca. 30% anzusetzen ist, d.h sein bereinigtes Nettoeinkommen in der Schweiz wird um 30% nach unten korrigiert.

Schwierig wird es wenn er nicht zahlt, denn dann muss der Unterhalt aufwendig in der Schweiz gepfändet werden. Nicht unmöglich, aber nicht beliebt bei deutschen Ämtern, wobei auch hier ein Anwalt zu empfehlen ist, der sich in internationalen Familienrecht auskennt. Hier würde ich auch mal prüfen lassen, ob Schweizer Recht anwendbar ist, wenn er in der Schweiz wohnt.

Erstmal die Vaterschaft klären, alles andere dann wie oben.

Gruss

das JA macht nie das was es soll, schon gat nicht, wenn es denen Geld kostet.
Und eine Pfändung kostet nun mal. Die werden nichts machen.
Sie können denen natürlich die Urkunde abnehmen (dann werden Sie aber sicherlich keinen Vorschuss mehr bekommen) und dann über das Gericht selber eine Pfändung einleiten. Ob Sie allerdings Geld sehen werden ist eine andere Sache.
Was wir schon alles mit dem JA mit gemacht haben, dass wird einen keiner glauben.
Wir haben auch Anwälte eingesetzt, aber die bekommen immer ihr Geld, egal ob die gewinnen, oder verlieren. Das Geld bekommen die immer.
Wir haben keine Nerven mehr und Unterhalt haben wir bis Heute nicht gesehen.
Es kostet wahrnsinnig an Nerven, wenn man diese Ungerechtigeit selber erleben muss. Obwohl es natürlich auch Fälle gibt, wo es anders rum geht.
Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, dann überlegen Sie sich am besten selber, was Sie machen wollen, da kann man wirklich keinen Rat geben. Ich würde Heute nichts mehr machen, denn die Anwalts und Gerichtskosten muss man ja selber tragen und der Ärger ist warnsinnig.
Gerechtigkeit gibt es in Deutschland leider nicht mehr.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo,

nein der Vater ist SChwqeizer und arbeitet derzeit in LIechtenstein…

langes Verfahren :smile: ich muss gerade schmunzeln denn ich warte noch auf eine Verhandlung wegen ihm, weil er Gewaltätig gegenüber ihr wurde siet fast 2 Jahren nun.

Also lange Verfahren bin ich gewohnt :smile:

Warum er nicht zahlt, weil er nicht will, weil er ein Kontaktverbot zu ihr hat gerichtlich festgelegt. DA er sie mit 4 monaten schwer verletzt hat… Er erzählt gerade rum, es wäre nicht seine Tochter und so…

Beistandschaft habe ich ja schon gemacht, aber die kümmern sich nicht, ich schreibe immer wieder wo er arbeitet, aber die schicken das nichtmal dahin…

Tja da wo er offziell gemeldet ist wohnt er nicht…

tja, das ist dann wohl sein kleines zukünftiges Problem… ;o) Erkundige dich jedenfalls bei der Gemeinde bei welcher er gemeldet ist. Es gibt in der CH die Alimentenbevorschussung durch die Niederlassungsgemeinde des nicht zahlenden Ehegatten. Je nach Umständen streckt die Gemeinde das vor und kassiert es dann beim Unterhaltspflichtigen wieder ein. Allerdings nicht ausgeschlossen, dass sie dabei rausfinden, dass er da gar nicht wohnt; dann wird’s etwas ungemütlich für ihn.

Tja da wo er offziell gemeldet ist wohnt er nicht…

Ja,…

manchmal kein der richtige Anwalt die Sache auch etwas beschleunigen, wenn er den Richter gut kennt, … die kennen sich alle untereinander.

Das ist wie in jeder anderen Firma auch.

Das ausstehende Verfahren ist jetzt vielleicht nicht mehr so dringlich, die Gefahr ist beseitigt,…und was für ein Ergebnis soll da noch rauskommen ?

Meinst du er geht in den Knast ? Wenns so schlimm gewesen wäre, wäre das Verfahren schon lange durch. Wer hat denn in der Sache Anzeige oder Strafantrag gestellt, du, das Jugenamt oder die Staatsanwaltschaft ?

Ich nehme an,…du ?

Dann wird die Sache, wenn sie nicht wirklich richtig schwerwiegend war, im Sande verlaufen.

Vermutlich hättest du dir das schenken können.

Spielt aber erst mal keine Rolle da das Kind beide Paesse hat.

Wie schon geschrieben, erst mal die Vaterschaft klaeren und dann Schritt fuer Schritt die anderen Sachen.

Ich habe auf der folgenden Seite mal einiges geschrieben.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html

Gruss

Hallo,

nein der Vater ist SChwqeizer und arbeitet derzeit in
LIechtenstein…

Gruerzi wohl, liebe Chanty

leider kann ich dir dazu garnüt sägge.

wünsche dir aber viel Glück.
liebe grüße sagt der Stefan

Das Krankenhaus hat damals Anzeige bei der Staatsanwalt gemacht. Ehrlich gesagt hoffe ich er geht in den Knast. ich finde wenn man einen 4 Monate alten Kind den Schädel mehrfach bricht sollte das so sein…

Tja da denkt man nach 4 Jahren man kennt den Partner und geht beruhigt zur Arbeit…

Witzig auch das sie ihn als Kinderskilehrer arbeiten lassen gerade, ist ja auch nicht gefährlich oder so …

Aber darüber rege ich mich schon gar nicht mehr auf. Aber ich dachte ich informier mich nochmal wegen dem Unterhalt. Werde jetzt wohl abwarten, vielleicht geht er ja in den Knast, dann kann das Amt da nochmal etwas hinschicken. Ein Anwalt für solange Zeit, ich bin zwar Rechtschutzversichert aber das Amt meinte die übernehmen sowas nicht. Dabei habe ich extra darauf geachtet das ein Haken bei Unterhaltsklagen war…

Die Vaterschaft ist doch geklärt mit der Vaterschaftsanerkennung, er hat es ja unterschriben 7mal mit mir auf dem Amt!

merci vielmol

Unterhaltsrecht muss 1 Jahr vor der Klage abgeschlossen worden sein. Es gibt Versicherungen, die das anbieten.

Was du schreibst ist ja ganz schlimm. 4 mal den Schädel gebrochen ?,…was ist denn das für ein Mensch ?

Ich hoffe, mit deinem Kind ist aber alles wieder verheilt. Zumindestens erstmal körperlich,…die seelischen Schäden heilen oft sehr sehr langsam.

Aber ohne Anwalt kommst du da nicht weiter. Und das sollte ein Guter sein.