Hallo,
hmm falls meine Frage doppelt ist, tut es mir Leid, habe mich dann neu registriert und nichts gefunden!
Also der Vater von meiner Tochter wohnt in der Schweiz, momentan hat er ein generelles Kontaktverbot zu uns, was auch gut so ist.
Ich beziehe in Deutschland Unterhaltsvorschuss und habe eine Beistandsschaft beantragt. Die sich aber nicht kümmert weil sie ja schon soviele Fälle unter B hat…
Meine Tochter ist in Liechtentein geboren, die Vaterschaftsanerkennung habe ich in der Schweiz eingereicht, sie hat auch einen Schweizer und einen deutschen Pass.
Meine Frage ist, kann ich das irgendwie noch woanders einklagen, bin ich zu naiv?
Die Ämter sagen ich soll mich damit abfinden die Schweiz ist in der EU und ich hab keine Chance…
Liebe Grüße und Danke!