Unterhalt verweigern

ja,das gilt auch für dich.ich habe das ca vor 1 stunde erfahren,da ich auch probleme in der gleichen richtung habe!es kann auch 8 monate dauern,aber das gesetz kommt auf jeden fall,

und wie ist es wenn jetzt im aug. beschlossen wird das ich zahlen muß?

lg

ja,das gilt auch für dich.ich habe das ca vor 1 stunde
erfahren,da ich auch probleme in der gleichen richtung habe!es
kann auch 8 monate dauern,aber das gesetz kommt auf jeden
fall,

was ich vergessen habe!? ich hoffe du verdienst nicht allzuviel sonst musst,bis das neue gesetz kommt für sie zahlen.ich war nicht verheiratet und muss für meine ex auch zahlen bis das kind 3 jahre alt ist(danach kind im kindergarten) da sie ja deswegen verhindert ist und nicht arbeiten kann,ber vorher hat sie auch nicht gearbeitet.das ist das scheiss gesetz.

Wie gesagt, sie geht arbeiten und hat zw 1800 u. 2000 € und mein Sohn wird 6 Jahre, aber ihr bleibt mehr wie mir!!

dann musst du leider zahlen oder du musst halt tricksen wenn du die möglichkeiten hast.hast du nen guten anwalt?lass dir nix vom anwalt deiner ex aufschwätzen,da gehts nämlich um viel geld.eventuell kannst du alles in die länge ziehen ca 6 monate,aber halt dich im internet,beim anwalt,gesetzbücher auf dem neusten stand,da ändert sich immer was und es wird sich endlich mal was gutes für uns männer ändern

und wenn sie so viel verdient dann musst du normal nicht zahlen oder ganz wenig wenn überhaupt,aber ich kenne die grenzen nicht

Wenn ich die Arbeit meines Anwalts beurteilen müsste, würde ich sagen das es an arbeitsverweigerung grenzt was der macht, leider!

Wegen dem bin ich ja so ratlos !!

Hallo,

gibt es irgendwie eine möglichkeit das mir kostenlos ein
Anwalt zur verfügung gestellst wird der die Unterhaltssache
übernimmt??

es gibt die Möglichkeit einen Beratungsschein zu beantragen. Dazu benötigt man die Einkommensbelege und die unvermeidbaren Kosten (Miete usw.).

Beantragt wird der Beratungsschein normalerweise beim Amtsgericht des Wohnortes. Ob ein Österreicher in Deutschland einen Beratungsschein bekommen würde, kann ich nicht sagen, weil ich es nicht weiß.

Hierzu beim Amtsgericht des zuständigen Gerichtes am Wohnort des Kindes vorher anrufen.

Mit dem Beratungsschein bekommt man beim Anwalt eine Beratung für nur 10 Euro.

Im Falle dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe (PKH). Ob Du diese PKH als Österreicher bekommst, kann ich auch nicht sagen. Sollte der eigene Anwalt wissen.

Gruß

In Deutschland ist seit 2 Jahren das gesetz jeder ist für seinen Unterhalt jeder selbst verantwortlich.

gibt es da wo einen § oder wo steht das? glg

In Deutschland ist seit 2 Jahren das gesetz jeder ist für
seinen Unterhalt jeder selbst verantwortlich.

Dann musst du für das Haus nicht zahlen, weil es ja nicht dir gehört.
Im Bezug auf die Trennung und der Berechnung des Unterhaltes und auch das der Kinder, würde ich einen Anwalt für Familienrecht einschalten und gleichzeitig einen PKH Antrag- über den Anwalt stellen, dann entstehen keine weiteren Kosten.
Wird dann wahrscheinlich vor Gericht gehen.
ABER dann bist du auf der sicheren Seite.
Gerichtskosten entstehen auch nicht, da diese über den PKH Antrag abgedeckt sind- alles nach deutschem Recht!!!
LG

das ist klasse, kenne ich auch.

Da zahlt der Steuerzahler für solch einen Scheiss die Prozesskostenhilfe.
Man sollte die Anwälte und Richter zu Verantwortung ziehen, die sollten das zahlen.
Mein Ex hat in der Ehe mein Haus verschuldet (ich war so blöde und hatte ihm einmal die Unterschrift gegeben).
Ds es ehebedingte Schulden sind, musste ich natürlich die Hälfte zahlen, aber er zahlte gar nicht.
5 Jahre habe ich vor Gericht gelegen, bis ihm der Richter die Hälfte zusprach.
Er st direkt vom Gerichtssaal aus zum Insolvenzgericht gefahren und hat die private Insolvenz beantragt.

Jetzt darf ich weiter alleine bezahlen:frowning:!

Die ganzen Jahre zahlt der Steuerzahler.

Zahlen Sie bloss keinen Unterhalt mehr. Selbst für seine Kinder hat er schon zwei Jahre nicht bezahlt, ich musste wieder einen Anwalt einsetzen, um den Unterhalt für die Kinder ein zu klagen.
Jetzt wurde der jüngste volljährig und an dem Tag musste er selber seinen Unterhalt einklagen, ich durfte das nicht mehr, obwohl mir noch 3000 Euro fehlten.
Der Junge hat dann auch PKH beantragen müssen (gerade in Ausbildung) und bekam einmal einbehaltenen Unterhalt über 400 Euro. er bekam die PKH auch sofort, aber mein Ex muss diese bezahlen. Jetzt ist er verstorben (Alkoholiker) und unsere Anwätin hat vor Gericht durchgesetzt, dass der Junge 381 Euro an Gebühren an sie bezahlen muss, da der Vater ja nicht zahlen kann.

Auch die Beerdigungskosten müssen die Kinder zahlen. WO LEBEN WIR ???

Es ist schon ein Trauerspiel was wir für Gesetze haben. Der älteste hat mit 15 schon keinen Unterhalt mehr bekommen und ich musste die Schulden weiter bezahlen.

Ich wünsche dir mehr Glück! Unterhalt braucht nicht bezahlt werden an die Ex, aber die wird es gerne an nehmen.
L.G.
Agnes

Danke für deine Antwort Agnes!

Das tut mir für dich und deine Kinder leid!
Meiner meinung nach haben Anwälte zu viel einfluss über die Zukunft der Mandanten! Da ich ja 900 km und noch dazu in einem anderen Land wohne, ist es sehr schwer die arbeit des Anwalts zu kontrollieren od. zu besprechen, hab ihn trotz unzählige anrufe ein halbes Jahr nicht mehr gesprochen oder einen Brief bekommen.
Es heißt immer nur, der Herr … hat ein Mandantengespräch und ruft zurück :frowning: !!

Ich wünsche dir auch viel Glück!

gglg

die haben nur ihr Geld im Kopf. Selbst wenn die sich blamieren bis auf die Knochen, der Auftraggeber muss ja
vom Streitwert bezahlen, da ist es egal, ob die gewinnen, oder verlieren:
Eine Berufsehre haben die nicht mehr. Selbst der aussichtsloseste Fall wird angenommen, der bringt Geld.

Wenn Anwälte sowas vertreten und so die Gerichte blockieren und Kosten verursachen, dann sollten die Anwälte eine Strafe, statt vom Klienten Geld bekommen.
Wenn man zum Anwalt muss, wissen die doch gar nicht mehr worum es überhaupt ging, dass muss man denen jedes Mal wieder erzählen… und jedes Mal erzählen sie einem was anderes.
Ich schreibe schon lange die Briefe, die zum Gericht sollen selber und habe immer alles ohne Probleme durch bekommen. Bei beiden Kindern sagte der Anwalt, dass wird kaum zu schaffen sein.
Ich habe dann ohne Anwalt gearbeitet und beide Kinder tragen ohne grosse Probleme den Namen meines jetzigen Mannes. Hat und nicht mal Geld gekostet.

Oft habe ich auch falsche Auskünfte bekommen, ich hatte mich virher genau informiert, was die gar nicht machen.

L.G.

Agnes

ich hab da noch eine Frage bezüglich den Schulden!
wir haben im Dez. 2005 geheiratet, am 24.01.2006 kam unser Sohn zur welt.
Da meine Frau 2 Jahre nicht gearbeitet hat und von meinem Lohn lebte,der bei weitem nicht reichte und immer wieder Geld abgehoben hat bis das Dispo so im minus war das ich nichts mehr bekommen habe und die Bank wechseln mußte, das Dispo bei der zweiten Bank auch überzogen habe und mir schlussendlich am 06.2008 einen Kredit aufgenommen habe um die Schulden abzubezahlen.
Müßte sie da eigentlich mitbezahlen?
Sie ist im Febr 2009 ausgezogen, Scheidung 2010 und es war mein Konto alleine.

ich hab das meinen Anwalt überreicht inkl. Kontoauszüge von beiden Banken und den Kreditvertrag, meine Ex hat nur gesagt das sie von nichts weiss und somit war das auch schon wieder erledigt.

In Deutschland ist seit 2 Jahren das gesetz jeder ist für
seinen Unterhalt jeder selbst verantwortlich.

kann man bei meinen letzten Beitrag § 1357 anwenden?

In Deutschland ist seit 2 Jahren das gesetz jeder ist für
seinen Unterhalt jeder selbst verantwortlich.

ich hab da noch eine Frage bezüglich den Schulden!
wir haben im Dez. 2005 geheiratet, am 24.01.2006 kam unser
Sohn zur welt.
Da meine Frau 2 Jahre nicht gearbeitet hat und von meinem Lohn
lebte,der bei weitem nicht reichte und immer wieder Geld
abgehoben hat bis das Dispo so im minus war das ich nichts
mehr bekommen habe und die Bank wechseln mußte, das Dispo bei
der zweiten Bank auch überzogen habe und mir schlussendlich am
06.2008 einen Kredit aufgenommen habe um die Schulden
abzubezahlen.
Müßte sie da eigentlich mitbezahlen?
Sie ist im Febr 2009 ausgezogen, Scheidung 2010 und es war
mein Konto alleine.

ich hab das meinen Anwalt überreicht inkl. Kontoauszüge von
beiden Banken und den Kreditvertrag, meine Ex hat nur gesagt
das sie von nichts weiss und somit war das auch schon wieder
erledigt.

In Deutschland ist seit 2 Jahren das gesetz jeder ist für
seinen Unterhalt jeder selbst verantwortlich

siehe Scheidungsrecht 2009

Hallo
wow kan man da nur sagen.

Genau kann ich nicht helfen, da mehr Details notwendig wären, die aber nur ein Fachanwalt richtig deuten kann.

Wichtig ist, was genau in der Vereinbarung steht.

Hat sie explizit auf Unterhalt verzichtet, hast du schon mal gute Karten. Für das Kind natürlich nicht. Da musst du auf jeden Fall zahlen. Verzicht oder eine Begrenzung von Kindesunterhalt ist unzulässig.

Du braucht hier auf jeden Fall einen guten Spezialisten.

Pfändung: Ist leider nicht umöglich aufgrund des Haaager Abkommens. Die einzige Möglichkeit ist die, das du offiziell unpfändbar bist, also kein Einkommen und kein Vermögen hast.

Desweiteren haben die Kinder vorrang. Von deinem Einkommen wird erst der Kindesunterhalt abgezogen. Was eventuel übrig bleibt, steht dem Ehegattenunterhalt zur Verfügung.

Viel Erfolg.

Gruss

Ich war am 20.06.2012 bei einem anderen Anwalt, der hat anhand meiner Unterlagen festgestellt das mir ausrechnen des Trennungsunterhaltes 1100€ im Monat zu wenig angerchnet worden sind und somit nie so ein hoher Betrag zustande hätte kommen können, ABER da es gerichtlich beschlossen worden ist, ich den vollen Betrag zahlen muß!!!

auch nicht schlecht! :frowning:

Hallo
Entschuldige das ich kein Anwalt bin und dir keine befriedigende Antwort geben.
wenn ich deine geschichte lese,entschuldige bitte könnte man einen Film drehen.
tschüß