Hallo,
ich nehme an, Ihr wart verheiratet. Die Antworten beziehen sich nur darauf. Hat es keine standesamtliche Hochzeit gegeben, stimmen große Teile meiner Antwort nicht.
2003 sind wir in ihr Elternhaus gezogen, das sie
überschriebenbekommen hat, wir uns einen Stock
ausgebaut haben
Somit gehört das Haus ihr und Wertzuwachs WÄHREND der Ehezeit - z. B. durch Renovierungen - wird geteilt. Also wenn das Haus bei der Überschreibung in der z. B. 100.000 Euro Wert hatte und bei der Scheidung der Gutachter es auf 130.000 Euro schätzt, bekommst Du von der Ex 15.000 Euro.
und ich mir einen Kredit von 5000€ aufnehmen mußte
Wer hat Dich gezwungen?
2004 kam der bruch mit ihren Eltern, ich mußte ausziehen und
mir eine eigene Wohnung nehem und wieder einen Kredit von ca
12000 € aufnehmen!
Meine Freundin ging mit und 6 Monate später sagte sie zu mir
das sie schwanger sei da sie
ohne mein wissen die Pille abgesetzt hat, das für mich ein
großer Schock war!
2005 haben wir geheiratet da ich an uns geglaubt und gehofft
habe.
Ab dieser Zeit zählt alles. Kredite vorher kannst vermutlich vergessen.
02.2009, während ich in Ö auf Montage war bekahm ich von ihr
einen Anruf, das wenn ich nach hause komme, siemit unserem
Sohn ausgezogen sei und mir meine wohnung leer geräumt hat!
Wenn sie Möbel usw. mitgenommen hat, die Dir VOR der Ehe schon gehört haben, hätte sie diese zurückgeben müssen oder finanziell ausgleichen.
Von Sachen die während der Ehe gekauft wurden, gehört Dir u. U. die Hälfte.
Da die Wohnung unbewohnbar war und ich nichts mehr hatte mußte
ich nach Ö zu meiner Schwester ziehen!
Ich hab mir einen Anwalt genommen und bin mitlerweile nur mehr
am Zahlen!
Dann taugt der Anwalt wohl nichts. Ist der Anwalt aus Deutschland oder Österreich?
Wir haben uns bei ihrer Anwältin geeinigt das ich auf das
gemeinsame Sorgerecht und meine Sachen verzichte und sie auf
den Unterhalt!
Das ist doch großer Unsinn!!! Auf das Sorgerecht verzichtet man nicht. Auch dieses Kind hat ein Recht auf die Sorge durch den Papa. Was sagt der Richter zu diesen komischen Kuhhandel?
Was besonders wichtig ist: wenn die Frau staatliche Hilfe (z. B. Hartz IV) benötigt, nützt der Unterhaltsverzicht überhaupt nichts mehr. Man kann nicht auf Kosten der Steuerzahler auf Unterhalt verzichten.
Abgesehen davon, ist es fraglich, ob sie überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt hat. Wie alt ist das gemeinsame Kind? Hat sie während der Ehe gearbeitet? Hat sie einen Beruf?
Sie wechselte den Anwalt und dann bekahm ich
ein Schreiben das ich für 2 Jahre, 15000€ unterhalt zahlen
müsse, obwohl ich unsere Schulden, mit zinsen, in höhe von
ca.35000€
Ein Anwalt kann viel schreiben, stimmen muss davon nichts. Ihr Anwalt muss möglichst viel für seine Mandantin raus holen. Er darf Dich rechtlich ganz korrekt mit karacho über den Tisch ziehen.
Schulden die WÄHREND der Ehezeit gemacht wurden, müssen beide Ehepartner bezahlen. Wenn Du jetzt die Schulden alleine bezahlst, kannst Du die Hälfte von ihr zurückfordern (in der BRD ist das § 426 BGB). Wenn die Schulden nur für ihr Haus waren, bekommst Du evtl. sogar das ganze Geld von ihr zurück. Ob sie die Schulden nicht sowieso gleich bezahlen muss, hängt von dem Kreditvertrag ab.
Die gute Frau arbeitet von 8-15 uhr
und verdient ca. 1800 €, wohnt in dem Elternhaus für das ich
noch zahlen muß, zahlt keine Miete und
Somit wird ihr bei der Unterhaltsberechnung ein Mietvorteil angerechnet. Ausserdem wird ihr eigenes Einkommen gegengerechnet. Geh zu einem Deutschen Anwalt für Familienrecht und lass den gegnerischen Unsinn schnell aushebeln.
was mich am meisten
ankotzt ist das sie den Kontakt zu meinem Sohn unterbinden
will!
Sofort zu einem DEUTSCHEN Anwalt und auf Umgang klagen!!!
Meine Frage ist ob es wirklich sein kann das ich die nächsten
15 jahre für meine Exfrau arbeiten gehen muß, ob sie überhaupt
anspruch auf Unterhalt hat, wenn ja ob man mich in Ö pfänden
kann!
Für Dein Kind wirst Du Kindesunterhalt zahlen müssen, bis es seine erste Ausbildung beendet hat.
Kindesunterhalt wird zwar an die Mutter überwiesen, ist aber nicht ihr Unterhalt, sondern für das Kind.
Ob die Exfrau einen eigenen Unterhaltsanspruch hat, wage ich zu bezweifeln. Hier müssen ihr Einkommen, ihr Mietvorteil Deinem Einkommen abzügl. Kindesunterhalt gegengerechnet werden.
Ohne genaue Zahlen ist das aber Kaffeesatzlesen. Das muss ein guter Anwalt für Familienrecht mit links hinbekommen.
Wenn sie nicht arbeitsunfähig krank ist, musst Du ganz sicher nicht 15 Jahre für die Frau (gilt nicht für das Kind) Unterhalt bezahlen. Wer erzählt denn diesen Unsinn?
Pfänden kann man in Österreich. Deutschland und Österreich haben hierfür, soweit ich weiß, diverse Abkommen.
Gruß