Unterhalt verweigern

2001 lernte ich in Deutschl. eine Frau kennen, ich dachte die große liebe
2003 sind wir in ihr Elternhaus gezogen, das sie überschriebenbekommen hat, wir uns einen Stock ausgebaut haben und ich mireinen Kredit von 5000€ aufnehmen mußte
Da ich Montagearbeiter bin, eine Tochter in Österreich habee für die ich auch unterhalt zahle, wollte ich kein Kind mehr, da ich kaumzu Hause war!
2004 kahm der bruch mit ihren Eltern, ich mußte ausziehen und mir eine eigene Wohnung nehem und wieder einen Kredit von ca 12000 € aufnehmen!
Meine Freundin ging mit und 6 Monate später sagte sie zu mir das sie schwanger sei da sie
ohne mein wissen die Pille abgesetzt hat, das für mich ein großer Schock war!
2005 haben wir geheiratet da ich an uns geglaubt und gehofft habe.
02.2009, während ich in Ö auf Montage war bekahm ich von ihr einen Anruf, das wenn ich nach hause komme, siemit unserem Sohn ausgezogen sei und mir meine wohnung leer geräumt hat!
Da die Wohnung unbewohnbar war und ich nichts mehr hatte mußte ich nach Ö zu meiner Schwester ziehen!
Ich hab mir einen Anwalt genommen und bin mitlerweile nur mehr am Zahlen!
Wir haben uns bei ihrer Anwältin geeinigt das ich auf das gemeinsame Sorgerecht und meine Sachen verzichte und sie auf den Unterhalt! Sie wechselte den Anwalt und dann bekahm ich ein Schreiben das ich für 2 Jahre, 15000€ unterhalt zahlen müsse, obwohl ich unsere Schulden, mit zinsen, in höhe von ca.35000€
auch noch bezahlen muß! Die gute Frau arbeitet von 8-15 uhr und verdient ca. 1800 €, wohnt in dem Elternhaus für das ich noch zahlen muß, zahlt keine Miete und was mich am meisten ankotzt ist das sie den Kontakt zu meinem Sohn unterbinden will!

Meine Frage ist ob es wirklich sein kann das ich die nächsten 15 jahre für meine Exfrau arbeiten gehen muß, ob sie überhaupt anspruch auf Unterhalt hat, wenn ja ob man mich in Ö pfänden kann!

Ist mir ne Nummer zu hoch.
Frage hier die Experten des Familienrechts

  1. Auf Kindesunterhalt kann man nicht verzichten.
  2. wegen des Geldes auf das Sorgerecht zu verzichten…
  3. Wenn deiner Frau das Haus gehört hat, weshalb musstet ihr dann ausziehen?

Kindesunterhalt mußt du zahlen solange bis der Sohn eine abgeschlossene Ausbildung hat.
Für sie musst du vermutlicht nichts zahlen, und da kann sie auch nichts nachfordern.
Aber genaueres sagt dir nur ein Anwalt und später der Richter.
Krümelchen

Hallo, ich lese, dass sie beim Anwalt waren und dort ausgehandelt wurde, dass sie auf die Sachen verzichten, ihre Exfrau dagegen auf ihren Unterhalt. Wenn dies so ist, kann ihre Exfrau auch keinen Unterhalt für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft mehr einfordern. Anders ist es natürlich bei dem Kindesunterhalt. Auf diesen kann man nicht verzichten. Der ist zu zahlen ab dem Zeitpunkt ab dem er schriftlich bei Ihnen eingefordert wurde.

Im Rahmen der EU ist ein internationaler Pfändungsbeschluss wirksam.
Wie und ob dies erfolgreich durchgesetzt werden kann entzieht sich meiner Kenntnis.

LG

hallo,
für die exfreundin sind 3 jahre unterhalt zu zahlen,wenn das kind noch klein ist,dann muss sie arbeiten gehen, bekommt von dir keinen unterhalt mehr

lisa

Der Kindesunterhalt steht nicht zur Depatte, den werde ich natürlich zahlen, es geht um den Trennungsunterhalt!!

ich ( wir ) mußten ausziehen weil ihre Eltern Psychotheror betrieben haben mit kräftiger unterstützung eines Bruders von ihr, der spekulierte das das Haus verkauft wird und somit mehr vom Kuchen bekommen würde wie wenn wir ihn ausbezahlt hätten!

Mit dem treffen bei ihrer Anwältin haben sie sich, so mein Anwalt, strafbar gemacht. Es wurde mal kurz in einem Schreiben erwähnt, es wurde von meiner Ex abgestritten und das war es auch schon!

Anfangs sagte mein Anwalt auch das sie keinen Anspruch auf Unterhalt hätte wegen böswilligen verlassen, ein halbes jahr später enderte er seine Meinung, ist kaum erreichbar und ich hab die zeit und auch das Geld nicht das ich jedes monat 900 km in die Kanzlei fahre!
Ich hab 2 Wo lang unterlagen sortiert und die letzten 3 jahre an einnahmen und ausgaben usw. in Ordner aufgelistet, habe einen Termin gemacht und bin zum Anwalt gefahren! in 10 min wahren wir mit dem gespräch fertig und er zeigte so ein desinteresse das ich schon resigniert habe!
Desweiteren hat sich mein Anwalt, ohne mein wissen, mit der gegenpartei auf 7300€ geeinigt und meinte ich soll mir noch einen Kredit aufnehem und es schnellstmöglich abzahlen.
Ich habe danach Kontakt zu einen anderen Anwalt aufgenommen der für 15 min 240€ kostete und meinte er kann erst eingreifen wenn die anstehenden Verhandlungen abgeschlossen sind.

ich kann mir keinen anderen Anwalt mehr leisten und weiß jetzt schon nicht mehr wie ich ein normales leben führen soll

für was sollte ich Unterhalt zahlen?
von ihrer Fa wurde ein kika platz zur verfügung gestellt und sie verdiente halbtags fast 1600€, die ausgaben hatte ja ich, wie Miete, einkaufen, usw und immer wenn ich arbeiten gefahren bin hat sie auch noch Bares zum Essen kaufen von mir bekommen, desweiteren konte ich nachweisen das sie im Monat zw 300 und 700€ von meinem Konto abgehoben hat und ich für unsere Schulden noch mind. 10 jahre zahlen muß, das interessierte aber keinen!

Hallo phönix,
um den Kindesunterhalt werden Sie wohl nicht herumkommen und zahlen müssen. Unterhalt steht Ihrer Frau 2 Jahre lang ab dem Tag der Trennung zu. Sofern Kinder im Kindergartenalter sind, muss sie sich eine Arbeit suchen, von der sie leben kann.
Wenn Sie die schulden alleine gemacht haben, werden Sie von Ihrer frau keine Tilgung erwarten können.
Sie haben sich da etwas zu blauäugig verhalten was die Umbauten und Verschuldung angeht.
Alles Gute

Hallo,
Sie bezahlen ja keinen Unterhalt für Ihre Ex Frau, es sind Schulden.
Für den Jungen müssen Sie zahlen. Sind Sie bereits geschieden?
Ist der Kredit als Hypothek in die Wohnung eingetragen worden, oder nicht.

Sie haben doch jetzt zwei Kinder für die Sie Unterhalt zahlen müssen, die gehen vor allem.
Wenn die Schulden alleine auf Ihren Namen stehen und Ihre Ex Frau nicht mit unterschrieben haben, dann müssen Sie alleine bezahlen. Sollten die Schulden im Haus eingetragen sein, dann muss Sie auch zahlen.
Gruss
Agnes

Sie stecken in einer schwierigen und komplizierten Situation! Dass Sie in Österreich leben, macht die Sache sicher nicht leichter. Wenn Sie nichts schriftlich darüber haben, dass Ihre Ex auf Unterhalt verzichtet, sind sie tatsächlich verpflichtet, diesen zu zahlen - auch für die Vergangenheit. Moralische Aspekte sehen die Gerichte leider nicht. Auch geht es seit langem nicht mehr um die sog. "Schuld"frage, also wer für die Trennung verantwortlich war. Sie benötigen einen guten und engagierten Fachanwalt für Familienrecht vor Ort. Wenn Ihre Einkünfte gering sind, gibt es in Deutschland die Möglichkeit eines Beratungshilfeberechtigungsscheins beim Amtsgericht. Ob es so etwas auch in Österreich gibt, entzieht sich meiner Kenntnis und müsste von Ihnen herausgefunden werden. Wichtig ist, dass sich einen FACHanwalt für FAMILIENrecht konsultieren. Mehr kann ich leider aufgrund weniger Details und einem nur grob geschilderten Sachverhalt nicht erkennen.

LG

Ich bezahle seit letzten Jahr an meine Exfrau Unterhalt und die Schulden zahle ich auch ab!
für meine Ältere tochter, ist 16 jahre, zahle ich auch Unterhalt!

es geht alleine nur um den Trennungsunterhalt der ihr nicht zusteht, da sie genug verdient und mit dem auszug ( wie sie es gemacht hat ) nicht zusteht!

Die Schulden stehen nicht im Haus und muß und werde ich alleine tragen! das zweite Darlehn das ich aufgenommen habe war für meine Wohnung DIE SIE WÄHREND MEINER ABWESENHEIT AUSGERÄUMT UND UNBEWOHNBAR GEMACHT HAT

das ist ja mehr als lächerlich, natürlich bekommt die Ex keinen Unterhalt!!!
Unterhalt steht einer Frau nur zu, wenn eines der Kinder unter drei Jahren ist, ansonsten muss Madam selber für Ihren Unterhalt sorgen.

Schulden, die in der Ehe entstanden sind, sind ehebedingte Schulden und müssen von beiden Parteien zu gleichen Teilen bezahlt werden.
Bezahlen Sie nicht mehr, lassen Sie die Ex klagen, sie wird keinen Unterhalt bekommen und verklagen Sie diese gleichzeitig auf Übernahme der hälftigen Schulden. Sie muss die Schulden mit ab bezahlen und für Ihren Unterhalt muss sie auch selber aufkommen. Wehren Sie sich. Sie brauchen nur für die Kinder aufkommen und wenn die in der Ausbildung sind, dann wird die Ausbildungsvergütung bis auf 90 Euro vom Unterhalt angezogen. ich schicke Ihnen mal einen Link mit, da steht einiges drin.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Viel Erfolg und lassen Sie die Zahlungen sein.

Gruss
Agnes

Hallo,
zum Pfändungsrecht in Ö kann ich nichts sagen, in D wäre es so, dass der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden würde- allerdings handelt es sich hierbei um eine Richttabelle.
Unterhalt für das Kind MUSS gezahlt werden das Recht auf den Unterhalt zu verzichten gibt es in Deutschland NICHT!!!
Ob du Schulden hast oder Unmenge an Geld besitzt, interessiert in D niemanden, denn nach deutschem Recht, geht der Kindesunterhalt gegenüber allen anderen Dingen vor.
Den Kontakt zu dem Kind kann sie nicht unterbinden, denn da hast du ein Recht drauf, allerdings kann es sein, dass du es mit Hilfe eines Gerichtes einklagen musst.
Zu dem Unterhalt gegenüber deiner EX- Frau kann ich dir leider nicht helfen.
Was ich mir vorstellen kann ist, dass du für die Zeit in der ihr zusammen wart und sie nicht arbeiten war eventuell Unterhalt zahlen musst?!
ABER: Nach deutschem Recht steht dir auch ein Betrag zum Leben zu, dieser ist auch in der Düsseldorfer Tabelle ersichtlich.
Beispiel: Dein Verdienst liegt bei 1300netto, so darfst du rund 1000€ zzgl. 5% behalten, der Rest kann unter Umständen als Unterhalt für das Kind genommen werden.
Bei Arbeitslosigkeit, wären es 770€.
Wem gehört denn das Haus?
Dir oder deiner Ex Frau?
Wieso zahlt sie keine Miete?
Wenn es dir gehört, könnt ihr einen Mietvertrag machen, wenn es dir nicht gehört, müsstest du auch nicht dafür zahlen, es sei denn, dass du gebürgt hast?!
In der Hoffnung dir etwas weitergeholfen zu haben, wünsche ich trotzdem alles Gute

das Haus gehört ihr, sie hat es von den eltern überschrieben bekommen und zahlt keine Miete da ihre Mutter noch darin wohnt und die kosten übernimmt!

die größte frechheit ist ja, beim ausrechnen vom Trennungsunterhalt wurden ihr die fahrt zur arbeit - im Monat 150km angerechnet, ich habe im monat 3200 km im monat, das wurde nicht berücksichtigt!

Nochmals, für die Kinder zahle ich gerne!!!

Dankeschön, das ist seit 3 Jahren der erste Lichtplick :wink: ! Alles was ich wollte ist noch mal ein neues Leben anfangen und hätte die Schulden auch alleine abbezahlt, da meine Ex Brozesskostenhilfe bekommt klagt sie jeden blödsinn ein und bekommt den Hals auch nicht voll!

glg

Hallo,

ich nehme an, Ihr wart verheiratet. Die Antworten beziehen sich nur darauf. Hat es keine standesamtliche Hochzeit gegeben, stimmen große Teile meiner Antwort nicht.

2003 sind wir in ihr Elternhaus gezogen, das sie
überschriebenbekommen hat, wir uns einen Stock
ausgebaut haben

Somit gehört das Haus ihr und Wertzuwachs WÄHREND der Ehezeit - z. B. durch Renovierungen - wird geteilt. Also wenn das Haus bei der Überschreibung in der z. B. 100.000 Euro Wert hatte und bei der Scheidung der Gutachter es auf 130.000 Euro schätzt, bekommst Du von der Ex 15.000 Euro.

und ich mir einen Kredit von 5000€ aufnehmen mußte

Wer hat Dich gezwungen?

2004 kam der bruch mit ihren Eltern, ich mußte ausziehen und
mir eine eigene Wohnung nehem und wieder einen Kredit von ca
12000 € aufnehmen!

Meine Freundin ging mit und 6 Monate später sagte sie zu mir
das sie schwanger sei da sie
ohne mein wissen die Pille abgesetzt hat, das für mich ein
großer Schock war!

2005 haben wir geheiratet da ich an uns geglaubt und gehofft
habe.

Ab dieser Zeit zählt alles. Kredite vorher kannst vermutlich vergessen.

02.2009, während ich in Ö auf Montage war bekahm ich von ihr
einen Anruf, das wenn ich nach hause komme, siemit unserem
Sohn ausgezogen sei und mir meine wohnung leer geräumt hat!

Wenn sie Möbel usw. mitgenommen hat, die Dir VOR der Ehe schon gehört haben, hätte sie diese zurückgeben müssen oder finanziell ausgleichen.
Von Sachen die während der Ehe gekauft wurden, gehört Dir u. U. die Hälfte.

Da die Wohnung unbewohnbar war und ich nichts mehr hatte mußte
ich nach Ö zu meiner Schwester ziehen!
Ich hab mir einen Anwalt genommen und bin mitlerweile nur mehr
am Zahlen!

Dann taugt der Anwalt wohl nichts. Ist der Anwalt aus Deutschland oder Österreich?

Wir haben uns bei ihrer Anwältin geeinigt das ich auf das
gemeinsame Sorgerecht und meine Sachen verzichte und sie auf
den Unterhalt!

Das ist doch großer Unsinn!!! Auf das Sorgerecht verzichtet man nicht. Auch dieses Kind hat ein Recht auf die Sorge durch den Papa. Was sagt der Richter zu diesen komischen Kuhhandel?

Was besonders wichtig ist: wenn die Frau staatliche Hilfe (z. B. Hartz IV) benötigt, nützt der Unterhaltsverzicht überhaupt nichts mehr. Man kann nicht auf Kosten der Steuerzahler auf Unterhalt verzichten.

Abgesehen davon, ist es fraglich, ob sie überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt hat. Wie alt ist das gemeinsame Kind? Hat sie während der Ehe gearbeitet? Hat sie einen Beruf?

Sie wechselte den Anwalt und dann bekahm ich
ein Schreiben das ich für 2 Jahre, 15000€ unterhalt zahlen
müsse, obwohl ich unsere Schulden, mit zinsen, in höhe von
ca.35000€

Ein Anwalt kann viel schreiben, stimmen muss davon nichts. Ihr Anwalt muss möglichst viel für seine Mandantin raus holen. Er darf Dich rechtlich ganz korrekt mit karacho über den Tisch ziehen.

Schulden die WÄHREND der Ehezeit gemacht wurden, müssen beide Ehepartner bezahlen. Wenn Du jetzt die Schulden alleine bezahlst, kannst Du die Hälfte von ihr zurückfordern (in der BRD ist das § 426 BGB). Wenn die Schulden nur für ihr Haus waren, bekommst Du evtl. sogar das ganze Geld von ihr zurück. Ob sie die Schulden nicht sowieso gleich bezahlen muss, hängt von dem Kreditvertrag ab.

Die gute Frau arbeitet von 8-15 uhr
und verdient ca. 1800 €, wohnt in dem Elternhaus für das ich
noch zahlen muß, zahlt keine Miete und

Somit wird ihr bei der Unterhaltsberechnung ein Mietvorteil angerechnet. Ausserdem wird ihr eigenes Einkommen gegengerechnet. Geh zu einem Deutschen Anwalt für Familienrecht und lass den gegnerischen Unsinn schnell aushebeln.

was mich am meisten
ankotzt ist das sie den Kontakt zu meinem Sohn unterbinden
will!

Sofort zu einem DEUTSCHEN Anwalt und auf Umgang klagen!!!

Meine Frage ist ob es wirklich sein kann das ich die nächsten
15 jahre für meine Exfrau arbeiten gehen muß, ob sie überhaupt
anspruch auf Unterhalt hat, wenn ja ob man mich in Ö pfänden
kann!

Für Dein Kind wirst Du Kindesunterhalt zahlen müssen, bis es seine erste Ausbildung beendet hat.

Kindesunterhalt wird zwar an die Mutter überwiesen, ist aber nicht ihr Unterhalt, sondern für das Kind.

Ob die Exfrau einen eigenen Unterhaltsanspruch hat, wage ich zu bezweifeln. Hier müssen ihr Einkommen, ihr Mietvorteil Deinem Einkommen abzügl. Kindesunterhalt gegengerechnet werden.

Ohne genaue Zahlen ist das aber Kaffeesatzlesen. Das muss ein guter Anwalt für Familienrecht mit links hinbekommen.

Wenn sie nicht arbeitsunfähig krank ist, musst Du ganz sicher nicht 15 Jahre für die Frau (gilt nicht für das Kind) Unterhalt bezahlen. Wer erzählt denn diesen Unsinn?

Pfänden kann man in Österreich. Deutschland und Österreich haben hierfür, soweit ich weiß, diverse Abkommen.

Gruß

laut meinen Anwalt kann ich meine Sachen mit hilfe der Rechtschutzversicherung rausklagen! Ich habe die Deckungszusage der Versicherung bekommen, Fotos und Rechnungen meiner Sachen den Anwalt überreicht und er fragte mich ob ich das wirklich machen möchte!
Am liebsten hätte ich ihm eine geklebt!

Der Anwalt ist aus Deutschland !

Was das gemeinsame Sorgerecht betrifft sagte mein Anwalt das es ein guter Deal sei da ich ja sowieso keinen anspruch aufs gemeinsame hätte, weil ich in Österreich wohne!
bei der Scheidung wurde das garnicht angesprochen!

Sie hat während der Ehe gearbeitet, war zwei jahre nach der Geburt zu Hause und ist dann wieder als bauleiterin arbeiten gegangen!

Der Sohn wird im Dez. 6 Jahre!

Ich hab den eindruck das meinen Anwalt egal ist was ihrer schreibt, hauptsache er hat nicht zu viel arbeit mit mir!

was den Umgang betrifft, das glaubt ihr mir nicht!!!
Ich bekam ein Schreiben vom Deutschen Jugendamt das ich mich nicht um meinen Sohn kümmern würde, kaum anrufe, und wenn, dann nur 10 min. mit Ihm spreche!
Ich habe anhand Einzelverbindungsnachweis bewiesen das ich in 6 Monaten ca146 anrufe gemacht habe und um die 80 sms geschickt mit der Bitte, ob ich meinen Sohn sprechen dürfte!
Danach wollte sie mich wegen stalking verklagen, das ist aber abgewiesen worden!

gibt es irgendwie eine möglichkeit das mir kostenlos ein Anwalt zur verfügung gestellst wird der die Unterhaltssache übernimmt??

pfäden kann man dich in der eu überall.unterhalt zahlen musst du,aber wenn sie genug verdient dann nicht,du kannst deine schulden angeben und die können dir auch nichts und es kommt in ca einem halben jahr ein neues gesetz raus dass du,wenn du dich scheiden lässt,nicht mehr für deine ex zahlen brauchst.für dein kind musst du,ausser du hast ein zu kleines gehalt und zu viele schulden

gilt das Gesetz für mich auch? ich bin seit Dez. 2010 geschieden und habe jetzt am 04.08.2012 eine Verhandlung wegen den Trennungsunterhalt!

Schulden und Kindesuntehalt belaufen sich auf 2100€ im Monat