ist es richtig, daß ein unterhaltsempfangender Ex-Ehepartner seinen
Unterhaltsanspruch verwirkt, wenn er eine neue Beziehung eingeht? Und zwar auch
dann, wenn dieses neue Paar nicht einmal eine gemeinsame Wohnung bewohnt?
Im vorliegenden Fall geht es um eine fast 60jährige Dame, die von ihrem
Ex-Ehemann ziemlich viel Unterhalt bekommt. Sie selbst war nur in jungen Jahren
kurze Zeit berufstätig, hat sich dann um die bereits erwachsenen und
selbständigen Kinder gekümmert und ist nun nach einer ABM-Maßnahme halbtags
berufstätig und verdient 500 Euro brutto. Sie besitzt ein geringes Vermögen aus
dem der Scheidung folgenden Hausverkauf, das sie für ihre Alterssicherung
angelegt hat.
Ohne die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Mannes könnte sie somit kaum existieren.
Und nun hat sich diese Dame sagen lassen, daß sie keine neue Beziehung eingehen
dürfte, bzw. mit einem evtl. neuen Partner niemals als Paar auftreten dürfte
(also gemeinsame Unternehmungen etc.), weil alleine durch diese Tatsache der
Ex-Ehemann seine Zahlungen einstellen könnte.
Kann das wirklich sein? Muß die arme Frau von nun an „partnerallein“ durchs Leben
gehen, nur um „überleben“ zu können? Und darf mit keinem Mann mehr öfter als
ein-, zweimal zusammen irgendwo hingehen, weil ja ihr Ex dann davon ausgeht, sie
hätte einen neuen Freund und nicht mehr zahlen will?
Kommt mir sehr eigenartig vor, aber möglich ist ja alles! Ich hoffe auf
fachkundigen Rat und sage schon mal DANKE SCHÖN!
die Wahrheit liegt - wie so oft - dazwischen. D.h. wenn es einen gemeinsamen Hausstand gibt oder zumindest eine so genannte Einstandsgemeinschaft anzunehmen ist, wird bzw. kann es Probleme geben. D.h. mal gemeinsam gesehen werden ist kein Problem, auch der gelegentliche Besuch über Nacht geht i.O., aber der regelmäßige gemeinsame Einkauf von Lebensmitteln, die ständige gemeinsame Lebensführung auch in getrennten Wohungen (eine Woche hier, eine Woche da) und erst recht die Aufgabe der eigenen Wohnung sind dem Unterhaltsanspruch nicht gerade zuträglich, wenn der Ex hiervon etwas mitbekommt und kostenoptimiert denkt. Und genau da liegt das eigentliche Hautpproblem. Der Unterhalt wird nur auf Antrag neu festgesetzt, und wenn der liebe Ex ein gutmütiger Kerl ist und eine realistische Lebenssicht hat, dann muss gar nichts passieren. Gehört er aber zu der Sorte von Leuten, die jeden Cent Unterhalt betrauern und alles in der Welt unternehmen würden, um da runter zu kommen, und auch vor dem Einsatz von Privatermittlern nicht zurückschrecken, dann sollte man eben vorsichtig sein. Es kommt da immer sehr auf den Einzelfall an. Hat man sich gütlich getrennt und ist genug Geld da, wird man vielleicht sogar über einen Abschlag auf den Unterhalt beim Zusammenzug mit dem neuen Partner sprechen können, gab es Krieg oder geht es dem Ex finanziell schlecht, wird der liebe Ex die neue Beziehung sicher gerne zum Anlass nehmen, die Sache mit dem Unterhalt mal neu überprüfen zu lassen.
Gruß vom Wiz
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