Unterhalt volljährige Kinder, bei Mutter leben. Vater Taschengeld

Unterhalt volljährige Kinder, die bei der Mutter leben. Vater zahlt Taschengeld

Moin.
Zwei volljährige Kinder leben bei mir. Eins studiert, eins hängt nach einer Erkrankung in der Warteschleife.
Der Vater zahlt nicht mehr, resp. offenbar den Kindern ein Taschengeld.
Da sie bei mir leben, zahle ich natürlich alles.

Möglichkeit A: Den Kindern einen Anteil des Geldes wieder abknöpfen.

Gibt es eine weitere Möglichkeit?
Der Vater verdient angeblich nichts und möchte, dass die Kinder Bafög beantragen, sie also mit Schulden ins Berufsleben starten.
Vielen Dank für Anregungen oder Nachfragen.
Tilli

Moin, das können die Kinder so akzeptieren, müssen sie aber nicht, zumindest der, der studiert, denn der hat Anspruch auf Kindesunterhalt - natürlich bis zu Grenzen (erstes Studium/Ausbildung, Alter etc), und ob

muss der Vater dann halt offenlegen, da ist er verpflichtet, von Gesetz wegen.

ist immer drin, vielleicht nicht mit der Wortwahl, denn du kannst von volljährigen Kindern eine Miete und Anteile für die laufenden Kosten verlangen, das ist unter Erwachsenen (die sind volljährig!) normal, ob sie studieren oder rumhängen. Bei einer Erkrankung sollten beide Eltern sorgen, bis sie nicht mehr einschränkt, dann geht das Leben weiter.
Und ob sie mit Schulden ins Berufsleben starten ist … ein deutsches Luxusproblem. In anderen Ländern normal. Und normal, wenn die Eltern sich die Luxusüberlegungen gar nicht leisten können, ob sie genug übrig haben. Ich habe mit Bafög studiert und einen Berg Schulden gehabt nach dem Studium, immer nebenher gearbeitet - und zu einer Zeit abgeschlossen, als unter 10% derer mit Abschluss reelle Aussichten auf einen Job im studierten Beruf hatten. Habe dann erst alles Mögliche gearbeitet und die Schulden trotzdem zurückgezahlt und später einen Job in meiner Sparte bekommen (Glück). Ich bin jetzt nicht reich, aber

verstehe nicht, warum Eltern meinen, sie müssten ihre volljährigen Kinder in finanzielle Watte packen, in Zeiten, wo sogar Ungelernte sich die Jobs aussuchen können, und also Absolventen einer Ausbildung oder Studium mindestens gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Lass sie mal erwachsen sein, dazu gehört, dass sie zu dem Haushaltsunterhalt beitragen, ob sie Bafög, Unterhalt oder Lohn bekommen, und ob sie rumhängen, studieren oder jobben oder um die Welt reisen. Eigene Entscheidungen sind nicht nur schön, sondern fördern auch den Horizont. Und machen erwachsen!
Grüße, ynot

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Vielen Dank.
Ich habe nicht vor, sie in Watte zu packen, aber ich sehe auch nicht ein, warum sie mehr Taschengeld bekommen als ich und warum ICH mit dem Vater zanken sollte.
Der pampert ja nämlich im Hintergrund und das ist schwer zu vermitteln, wenn es nicht nach bösem Hinterherreden aussehen soll.
Aber ich werde deine Tipps beherzigen.

Moin,
wenn du es hören bzw. lesen willst:
Doch, du tust es schon. Sie sind erwachsen. Nach dem Recht haben deine Kinder selber Anspruch auf Unterhalt.
Und du kannst deine Kinder als Erwachsenen behandeln und annehmen. Das heißt, sie führen Verhandlungen mit ihrem Vater, nicht du. Dann ist es wurscht, ob er pampert oder nicht. Und du brauchst auch nichts zu kommentieren, was er macht. Ebenso wie du ganz und gar nicht „natürlich“ alles zahlst. Durch keine Reaktion deinerseits und kein Zahlen oder Nicht-Zahlen oder Schweigen oder Reden änderst du deinen Ex und sein Gedöbere.
Aber du kannst natürlich alles zahlen, wenn du das so willst, nur dafür nicht deinen Ex oder deine Kinder verantwortlich machen, die daran gar nicht mitentscheiden, dass du sie damit in Watte packst.

Das rechnet sich aber nicht so!
Wenn das Kind eine durchschnittliche Regelstudienzeit (bei Baföghöchstsatz) lang auch nur 150 Euro monatlich vom Bafög anspart, dann hat es am Ende die maximale Rückzahlung von 10.000 Euro schon zusammen, aber immer noch fast 600 Euro im Monat zum Lebensunterhalt.
Bekommt es nicht den Höchstsatz, ist die Rechnung eine andere, aber dann müssen ja auch die Eltern etwas dazu zahlen.
So rum und anders rum, man muss als BafögempfängerIn nicht mit Schulden durchstarten!

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Hallo, lies mal den Beitrag von ynot.
Ich untermauer den mal.
Deine beiden volljährigen Kinder haben je nach ihrer Ausbildungs- und sonstigen Situation völlig eigenständige Rechtsansprüche auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Die müssen sie geltend machen, Auch dem Vater gegenüber. Mit dem Dir verbleibenden Taschengeld hat das Nix zu tun.
Deine Kinder sind es scheints gewohnt, dass Du für Alles sorgst. Unabhängig davon, dass es auch einen unterhaltsverpflichteten Vater gibt.
Da muss geklärt werden, wie hoch die Unterhaltsansprüche der volljährigen Kinder gegenüber beiden Elternteilen sind. Volljährigen Kindern kann man die Situation offen darlegen. Du kannst ihnen dabei helfen, ihre Unterhaltssituation zu klären.
LG
Amokoma1

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