Unterhalt, volljährige kinder, steuer

Ich erhalte für meine 29-jährige Tochter kein Kindergeld mehr.Sie wohnt noch bei uns im Haus und hat einen 400 Euro Job. Wie kann ich meine Aufwendungen steuerlich geltend machen? Darf ich in der Anlage Untrhalt den Höchstbetrag in Höhe von 8004 Euro eintragen und muss ich Ihre Einkünfte auch eintragen oder einfach von 8004 abziehen.?

hallo!

  1. schon mal was von „gruß“ gehört? ein wenig höflichkeit kommt immer gut (du willst schließlich was von uns)

  2. altershöchstgrenze für ansetzbarkeit von kinder bei steuer liegt bei 24jahren. gewisse voraussetzungen können diese altersgrenze noch anheben (wehrpflicht etc.). schluß ist aber bei 27 jahren.
    näheres unter
    http://steuerbar.de/webcom/show_page.php/_c-1599/_nr…
    und
    http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kind…

die „belastungen“ die du - empfunden oder tatsächlich - hast, sind nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn dein kind nachweislich ein pflegefall oder so behindert wäre, daß es alleine nicht leben kann.

saludos, borito
(gruß, ebenfalls eine frage der höflichkeit)

hallo natisergej,
steuerlich sind Aufwendungen für volljährige Kinder nur bis max 27 Jahren geltend zu machen, solange sie die Vorausetzungen dafür erfüllen (Studium etc.) Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, diese Aufwendungen geltend zu machen. Ausnahme ist nur ein pflegebedürftiges Kind (Behinderung muß nachgewiesen sein).
lg.gartehei

Man kann grundsätzlich Unterhaltszahlungen für das Kind geltend machen. Ersatzweise kann der Wert der Sachbezüge (vgl. http://www.lohn-info.de/sachbezuege.html)angesetztangesetzt) werden wenn der Unterhalt in Form von Kost und Logis gewährt wird.

Abzusetzen sind die tatsächlichen Beträge; maximal können 8004 EUR abgesetzt werden. Dieser Betrag ist um eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person zu mindern, soweit diese 624 EUR im Jahr übersteigen. Bei 400 EURO pro Jahr also wie folgt: 4.800-624= 4.176 = Kürzung d. Unterhaltsbetrags.

Hallo,
ich gehe davon aus, daß ihre Tochter behindert ist.
In diesem Fall können die Aufwendungen steuerlich angesetzt werden.
Ist dies nicht der Fall, kann auch nichts abgesetzt werden. Das Fnanzamt würde so noch die Faulheit von erwachsenen unterstützen.
Eine 29 jährige Person sollte auf eigenen Beinen stehen und wenn die eltern diese noch mit nicht unerheblichen Beträgen unterstützen, dann darf dies nicht auch noch vom Finanzamt unterstützt werden.
Vorgesagtes gilt nur wenn Kind behindert oder aus anderen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann!
Gruss Hermann

für meine 29-jährige Tochter kein Kindergeld

mehr.Sie wohnt noch bei uns im Haus und hat einen 400 Euro
Job. Wie kann ich meine Aufwendungen steuerlich geltend
machen? Darf ich in der Anlage Untrhalt den Höchstbetrag in
Höhe von 8004 Euro eintragen und muss ich Ihre Einkünfte auch
eintragen oder einfach von 8004 abziehen.?

Mit Kindern in der Steuererklärung kenne ich mich leider nicht aus. Sorry

hallo,
also, wenn sie in ihrem haushalt wohnt, einfach höchstbetrag nehmen. einkünfte müssen extra angegeben werden, hier wird noch um kostenanteil und werbungskosten gekürzt, direkt von 8004 abziehen wär zu ihrem nachteil.
gruß

Hallo,

Ihre Tochter ist kein Kind mehr.
Sie hat anspruch auf Transferleistungen wie alle oder sucht sich einen weiteren Job.
sie ist wohl nicht pflegebedürftig im sinne von aussergewöhnlichen belastungen ?

Viele Grüsse aus München

Wolfgang