hallo habe folgende fragen,
es gibt 2 kinder aus einer unehelichen beziehung.
tochter wird jetzt 21 und hat die ganze zeit keine schulbescheinigung oder auch kein zeugnis eingereicht.jetzt nachdem unterhalt zurück behalten wurde,kommt auf einmal ein atest von april 2010 worin steht das sie aus familiären gründen hätte die schule nicht besuchen können aber motiviert wäre die schule(12 klasse fachabi)jetzt zu machen,
tochter hat nach realschule eine ausbildung gemacht,diese dann abgebrochen,dann ein freiwilliges soziales jahr gemacht und seit april 2010 die schule nicht weiter besucht.
kann sie jetzt überhaupt wieder unterhalt verlangen und wäre sie nicht verpflichtet gewesen in der zeit wo sie nicht zur schule ist dies bekannt zu geben und sich einen job zu suchen?kann man ectl unterhalt zurück verlangen?
bei der kindsmutter wurde bei der damaligenn unterhaltsberechnung mitgeteilt das sie von hartz 4 lebt,seit mai 2010 ist sie aber selbstständig hätte dies die tochter auch mitteilen müssen,da sich ja die einkommensverhältnisse der mutter geändert haben?
sohn gerade 18 geworden wurde aufgefordert zur berechnung die einkommensverhältnise seiner mutter bekannt zu geben,jetzt kam ein brief vom anwalt das ich meine einkommensverhältnisse dar legen soll.
wie siehts damit aus muss ich jetzt unterlagen an den anwalt meines sohnes schicken oder muss er die unterlagen der mutter an meinen anwalt schicken?
wie siehts mit dn kosten der anwälte aus?muss ich auch den anwalt meiner kinder bezahlen oder müssen die den selber bezahlen?
vielen dank schon mal!