Unterhalt volljährige

hallo habe folgende fragen,

es gibt 2 kinder aus einer unehelichen beziehung.

tochter wird jetzt 21 und hat die ganze zeit keine schulbescheinigung oder auch kein zeugnis eingereicht.jetzt nachdem unterhalt zurück behalten wurde,kommt auf einmal ein atest von april 2010 worin steht das sie aus familiären gründen hätte die schule nicht besuchen können aber motiviert wäre die schule(12 klasse fachabi)jetzt zu machen,

tochter hat nach realschule eine ausbildung gemacht,diese dann abgebrochen,dann ein freiwilliges soziales jahr gemacht und seit april 2010 die schule nicht weiter besucht.
kann sie jetzt überhaupt wieder unterhalt verlangen und wäre sie nicht verpflichtet gewesen in der zeit wo sie nicht zur schule ist dies bekannt zu geben und sich einen job zu suchen?kann man ectl unterhalt zurück verlangen?

bei der kindsmutter wurde bei der damaligenn unterhaltsberechnung mitgeteilt das sie von hartz 4 lebt,seit mai 2010 ist sie aber selbstständig hätte dies die tochter auch mitteilen müssen,da sich ja die einkommensverhältnisse der mutter geändert haben?
sohn gerade 18 geworden wurde aufgefordert zur berechnung die einkommensverhältnise seiner mutter bekannt zu geben,jetzt kam ein brief vom anwalt das ich meine einkommensverhältnisse dar legen soll.

wie siehts damit aus muss ich jetzt unterlagen an den anwalt meines sohnes schicken oder muss er die unterlagen der mutter an meinen anwalt schicken?

wie siehts mit dn kosten der anwälte aus?muss ich auch den anwalt meiner kinder bezahlen oder müssen die den selber bezahlen?

vielen dank schon mal!

Hallo,

es gibt 2 kinder aus einer unehelichen beziehung.

tochter wird jetzt 21 und hat die ganze zeit keine
schulbescheinigung oder auch kein zeugnis eingereicht.

Hat der barunterhaltspflichtige Elternteil denn diese Bescheinigungen angefordert?

jetzt
nachdem unterhalt zurück behalten wurde,kommt auf einmal ein
atest von april 2010 worin steht das sie aus familiären
gründen hätte die schule nicht besuchen können aber motiviert
wäre die schule(12 klasse fachabi)jetzt zu machen,

Wer hat das Attest geschrieben? Ein Arzt, die Schule?

tochter hat nach realschule eine ausbildung gemacht,diese dann
abgebrochen,dann ein freiwilliges soziales jahr gemacht und
seit april 2010 die schule nicht weiter besucht.

Und die ganze Zeit hat der Unterhaltszahler gezahlt, ohne was nachzufragen? Er hat doch ein Auskunftsrecht, ob sie noch (wegen der Ausbildung) unterhaltsbedürftig ist und ob sie auch die Ausbildung zügig vorantreibt.

kann sie jetzt überhaupt wieder unterhalt verlangen und wäre
sie nicht verpflichtet gewesen in der zeit wo sie nicht zur
schule ist dies bekannt zu geben und sich einen job zu
suchen?

Sie hätte es selbstverständlich auch von sich aus bekanntgeben müssen. Der Elternteil hätte aber nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ auch sich interessieren müssen.

Dass sie den fehlenden Schulbesuch nicht mitgeteilt hat, kann sie ja vielleicht erklären.

kann man ectl unterhalt zurück verlangen?

vermutlich nicht. Wenn nicht absichtlich (die Absicht muss nachgewiesen werden) der Unterhalt erschlichen wurde, gilt der zuviel bezahlte Unterhalt als verbraucht.

bei der kindsmutter wurde bei der damaligenn
unterhaltsberechnung mitgeteilt das sie von hartz 4 lebt,seit
mai 2010 ist sie aber selbstständig hätte dies die tochter
auch mitteilen müssen,da sich ja die einkommensverhältnisse
der mutter geändert haben?

Solange das „Kind“ noch nicht 21 und eine allgemeinbildende Schule besucht hat und bei einem Elternteil wohnte, wäre die Mutter einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterlegen. Sie hätte, falls sie sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht hat, fiktiv gerechnet werden können.

Das hat der Barunterhaltszahler aber vermutlich verschlafen.

sohn gerade 18 geworden wurde aufgefordert zur berechnung die
einkommensverhältnise seiner mutter bekannt zu geben,jetzt kam
ein brief vom anwalt das ich meine einkommensverhältnisse dar
legen soll.

Ist korrekt. BEIDE Eltern müssen ihr Einkommen nachweisen. Man kann nicht darauf bestehen, dass es Zug um Zug geschieht.

wie siehts damit aus muss ich jetzt unterlagen an den anwalt
meines sohnes schicken oder muss er die unterlagen der mutter
an meinen anwalt schicken?

Beides!

wie siehts mit dn kosten der anwälte aus?muss ich auch den
anwalt meiner kinder bezahlen oder müssen die den selber
bezahlen?

Kommt darauf an, wie das Gericht entscheidet.

Gruß
Ingrid

hallo,

danke für die antwort.

ja beschbeinigung wurde angefordert,erst durch mich dann 2 mal durch meinen anwalt.

als ich angefragt habe wurde mir nur gesagt geht dich nix an und damit dus weisst hab mein abi net gemacht und merk die eins du zahlst bis ich 25 bin…

nachdem ich jetzt erstmalig keinen unterhalt bezahlt habe kam ein brief vom anwalt.mit nem schreiben einer allgemein arztin das sie aus familiären gründen nicht in der lage war zur schule zu gehn aber motiviert ist das jahr zu wiederholen mit datum vom april diesen jahres sowie eine aktuelle schulbescheinigung,weiter stand im brief das es kein abschlusszeugnis gäbe…

ich bin durchaus interessiert zu wissen was der andere elternteil tut oder nicht tut aber wenn ich am telefon keine auskunft bekomme ausser das man mich bis an mein lebensende fertig macht ist das schwierig…

zumal eine darlegung der einkommensverhältnisse wohl nur alle 2 jahre verlangt werden kann ?

also wenn ich den unterhalt weil ich nicht wusste das die schule abgebrochen wurde weiter bezahlt habe hab ich pech gehabt??na toll…trotz das mir nicht gesagt wurde das die schule abgebrochen wurde??haben kinder keine pflichten?

jetzt wird das jahr wohl wiederholt und was ich auch klasse finde ist das es eine berufsbezogene schule ist und genau in den fächern hatte sie immer die schlechten noten.kann man da was machen?wenn sie ungeeignet für den berufszweig ist macht das ja wohl keinen großen sinn.zumal sie schon mal eine lehre abgebrochen hat.

und wie stehen die chancen das ich keinen unterhalt mehr zahlen muss?
als die tochter 18 wurde hatte das jugendamt aufeinmal festgestellt das ich zu wenig gezahlt hätte,das hat für mich bedeutet,da man das dann bei beiden kindern bemerkt hatte das ich 27 000 euro nachzahlen musste,dies hatte zur folge das man gleich ne lohnpfändung veranlasst hat und trotz meiner bitte dies zu lassen das ich den unterhalt nachbezahlen werde sagte man mir wieder nur ich mach dich fertig…also bekomme ich nur noch den pfändungsfreienbetrag überwiesen…und soll noch unterhalt bezahlen für das nixtun eines 21 jahre alten menschen…aufgrund der schulden und des wenigen geldes was übrig geblieben ist hatte ich eine nebenbeschäftigung auf kleingewerbe wird das auch zum zukünftigen unterhalt rangezogen??

Hi,

ab hier kann Dir niemand mehr antworten, denn es wird ja nun offensichtlich, daß es sich hier um einen konkreten Fall handelt.

Gruß S