Unterhalt / Vollstreckung nicht zustimmen

Hallo,

Welche Folgen hat die Nichtzustimmung der Vollstreckung (für die Mutter von der Seite der Behörden etc.)

(Macht es bei wenig verdienenden Unt.Pflichtiger Sinn?)

Beistandschaft möchte nun eine Antwort haben (ja/nein).

Der Vater arbeitet in Wissenschaft halbtags und wird definitiv im Mindestbereich bleiben. Gerichtliches Unterhaltstitel gibt es schon.
Unterhalt wird von ihm geforder ab 2015 (er zahlt nichts, Mutter erhält Unterhaltsvorschuß). Geschätzter Verdienst Vaters netto 2.000.

Mutter hat Bedenken, weil der Vater sonst viel zu viel Probleme mit Umgang und verschiedenen Erlaubnisen machen wird.

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Die Mutter hat aber keine Bedenken den von der Allgemeinheit geleisteteten Unterhaltsvorschuß in Anspruch zu nehmen?
Der Vater hat einen Selbstbehalt von 1200€. Bei einem geschätzten Nettoverdienst von 2000€ kann er ja wohl den Unterhalt leisten und wie wär´s eigentlich wenn er sich mal um eine Ganztagsstelle kümmern würde. ramses90

Servus,

diese sind an den Unis ungefähr zwanzig Jahre her. Es ist schon länger so, dass ein frischgebackener Lehrstuhlinhaber, der fragt, ob man nicht die abgeblätterte Wandfarbe in seinem Büro vielleicht mal erneuern könnte, halt einen Eimer „Alpina“ vom Baumarkt in die Hand gedrückt kriegt.

Das heißt nicht, dass die Arbeitszeiten nur noch wenige Stunden am Tag wären. Bei den 3/16-Stellen usw. bezeichnet „3/16“ nur das Gehalt, nicht die Arbeitszeit.

Einen der ersten Pofessoren an der Uni Freiburg mit einer Null-Stelle habe ich in einem früheren Leben mal kennengelernt. Der hat von seinem Titel den großen Vorteil, dass er Examina abnehmen darf und Gutachten mit „Professor A. Drescher“ unterzeichnen darf (was sie nicht unbedingt teurer macht, aber immerhin dafür sorgen kann, dass er damit überhaupt beauftragt wird). Aber sowas wie kostenlos Straßenbahnfahren, wie das die Ehrenbürger von Berlin dürfen, ist für ihn nicht drin.

Kurzer Sinn: An den Unis sind bei diesem Linketasche-Rechtetasche-Spiel die, die einfach nur arbeiten, die Lackierten.

Schöne Grüße

MM

Wenn die Mutter nicht der Vollstreckung selbst zustimmt, hat der Staat etwa keine anderen Möglichkeiten an sein Geld (vom Vater) zu kommen??

Außerdem 2.000 netto drückt man sehr schnell auf 1.000 runter - Miete etc., und das wird er definitiv machen, als Folge doch nichts bezahlen und die leidenden sind dir Mutter und das Kind am Ende.

???

Von welchem Land redest Du?

Schöne Grüße

MM

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Von Deutschland

Und welchen Einfluss hat „Miete etc.“ in Deutschland auf das pfändbare Einkommen? Gibt es dafür eventuell gar eine gesetzliche Grundlage, wo man nachlesen könnte, dass zur Ermittlung eines „Nettoeinkommens“ die Miete abgezogen werden muss?

Verwirrt

MM

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Stimmt. Aber was genau hindert ihn denn, einen zweiten Job anzunehmen? Notfalls in einer Frittenschmiede? Genauso, wie unsere Studenten neben einer halben Stelle im Forschungsprojekt ihren Master anstreben ist das durchaus machbar.

Das finde ich auch, ehrlich gesagt, ungerecht, dass die Mutter Vollzeit arbeitet, das Kind 9 Stunden im Kindergarten und ein gesunder erwachsener Nichts zahlende Vater an ein Paar Tagen pro Woche teilzeit arbeitet.

Das war mir nicht klar - also wird Miete und andere notwendigen Ausgaben nicht vom Einkommen abgezogen, sogar umgekehrt sind so quasi in dem Selbsbehaltsteil (1.080) inklusive drin?

Servus,

die notwendigen Ausgaben, die abgezogen werden, sind lediglich die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung und auf besonderen Antrag die Werbungskosten, die die Arbeitnehmerpauschale übersteigen.

Der Selbstbehalt ist aber viel variabler als Du annimmst. Hier die aktuell gültige Pfändungstabelle:

Schöne Grüße

MM