Hallo,
habe da mal eine Frage:
Nur mal angenommen, eine Frau tritt nach der Elternzeit von 5 Jahren (Kinder sind 3, 4 und 9) den vorhandenen Job nicht an.
Muss ihr Mann, von dem sie sich scheiden lässt, dann Unterhalt für sie zahlen oder kann sie dann ALG II beantragen?
Der Job hätte zwar wieder einen Umzug bedeutet (weil sie zu Beginn der Elternzeit weggezogen ist), aber sie hätte dort 'nen Job, KiGa für die Kleinen und Schule für den Großen. Wohnung und Auto wären auch vorhanden.
Dann fände ich es mehr als frech, wenn besagte Frau nicht arbeiten gehen würde. Das nennt man dann schmarotzen. Und ich Alleinerziehende, die arbeiten geht, muss diese Frau dann mit finanzieren!
Und dann sollen die H4-Sätze auch noch angehoben werden?
Gruß Lulea
(Kinder sind 3, 4 und 9)
Sehr wahrscheinlich wird nach den Unterhaltszahlungen eines Vaters an seine drei Kinder und nach Abzug seines Eigenbehaltes ohnehin nichts mehr für die geschiedene Ehefrau übrig bleiben.
Denn man muss dabei auch bedenken dass der Unterhaltspflichtige nach einer Scheidung in eine andere (gewöhnlich schlechtere) Steuerklasse eingestuft wird. (Ausnahme Selbständige)
Der Zahlungspflichtige müsste schon (grob gerechnet) an die 5.000 € Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen haben, damit bei der Ex noch was ankommen könnte.
Aber sowas regeln die Familiengerichte.
Und fragen die Ex natürlich auch ob sie sich selber ernähren könnte und so weiter.
Und vor Gericht muß man die Wahrheit sagen.
Hallo
Nur mal angenommen, eine Frau tritt nach der Elternzeit von 5 Jahren (Kinder sind 3, 4 und 9) den vorhandenen Job nicht an.
Dass die Frau sich um Arbeit bemühen muss, sobald das jüngste Kind 3 ist, das ist wohl bekannt, nehme ich an.
Der Job hätte zwar wieder einen Umzug bedeutet …
Ich denke, dass dieser Umzug sogar ggf. vom Arbeitsamt (bzw. von der Arge) bezahlt würde, wenn das erforderlich wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Alg II bekommt, wenn man einen Job hat, aber nicht hingeht.
Viele Grüße