Unterhalt vom Ex oder Harzt IV

Hallo, ich habe da mal eine Frage: angenommen, eine Frau tritt nach der Elternzeit von 5 Jahren (Kinder sind 3, 4 und 9) den vorhandenen Job nicht an, muss ihr Mann, von dem sie sich scheiden lässt, dann Unterhalt für sie zahlen oder kann sie dann ALGII beantragen? Der Job hätte zwar wieder einen Umzug bedeutet (weil sie zu Beginn der Elternzeit weggezogen ist) aber sie hätte dort nen Job, KiGa für die Kleinen und Schule für den Großen. Wohnung und AUto hätte sie dort auch.

Tut mir leid, aber mit Unterhaltszahlungen kenne ich mich nicht aus. Bitte lasse Dir einen anderen Esperten geben.wünsche Dir eine angenehme Zeit!