Unterhalt vom Jobcenter bei schulischer Ausbildung

Weiß jemand ob das Jobcenter den Unterhalt weiter zahlt, wenn man eine schulische Ausbildung als Heilerziehungspflegerin machen will und schon seit Jahren im Alg2 bezug ist, eine abgeschlossene Ausbildung hat, aber seit über 15 Jahren nicht mehr darin gearbeitet hat und sonst keine chancen hat. Habe 2 Kinder im Haushalt, bin 44 und alleinerziehend.
Also Bafög geht ja nur bis 35 und Darlehen wäre einfach zuviel, da ja nur für 1 Kind Unterhalt gezahlt wird. Aber ich wäre in 2 Jahren endlich draussen. Ich hatte mal kurz ne Perspektive. Es ist zum Mäusemelken.

Weiß jemand was?

Hallo und guten Abend
Also Bevor!!! Du diese Ausbildung beginnst, lass es dir schriftlich geben, dass die zahlen. Mein Sohn hatte die mündlichen Zusagen, hat sich um alles selber gekümmert - Schule und Ausbildungsplatz (Altenpfleger!). Als er dann kein Geld angewiesen bekam hiess es auf seine Anfrage, dass sie ncihts zahlen würden, weil er ja einen „fertigen Beruf“ habe. Auch er hat kein Bafög bekommen. Er musste nach 3 Monaten die Ausbildung abbrechen. Von den 500 Euro Ausbildungsgehalt kann keine Sxx leben!!! Davon musste er auch noch Lehrmaterial und Fahrtkosten bestreiten. Und seine „Freundin“ verlangte damals noch 250 Euro als Mietanteil. (Ob wohl sie ihm zugesagt hatte, sie würde ihn unterstützen!)
Also fragen gehen!
Und lass dir alles schriftlich bestätigen!!! Viel Glück!

Da kann ich leider auch nicht weiterhelfen

Hallo,

wenn kein anderer Leistungsträger zahlt sollte eigentlich das Jobcenter zahlen.

Gruß

Hallo Emmma,
leider kenne ich mich da überhaupt nicht aus.Sorry!

Hallo,

sicherlich ist mit ‚Unterhalt‘ gemeint, dass weiter Leistungen zum Lebensunterhalt gezahlt werden, denke ich.

Da kein Bafög-Anspruch mehr besteht, wird das nicht möglich sein. Man könnte allerdings (mit guter - am besten schriftlicher - Begründung: Stellenangebote vorhanden? Bereits Praktika in diesem Bereich gemacht? Kinderbetreuung gesichert? Im alten Beruf keine Resonanz auf Bewerbungen, langzeitarbeitslos etc.) beim Vermittler/pAp/Sachbearbeiter nach einer entsprechenden Umschulung (hier unbedingt vorher nach zertifizierten Umschulungen suchen und verschiedene Angebote raussuchen) fragen. Die Ablehnung müsste er dann ggf. gut begründen und dann wäre immer noch der Weg über Teamleiter und/oder höher. ggf. auch Beratung über ÖRA oder die Sozialverbände SoVDK o. Ä.

Gruß

Matrix_

Hallo,

was meinst Du mit Unterhalt?
Ich vermute die Ausbildung ist nicht vom Jobcenter genehmigt bzw. „angeordnet“ worden?
Wenn Du mit Unterhalt den Alg2 Bezug meinst und die Ausbildung nicht vom Amt genehmigt ist, wird es vermutlich nicht zahlen. (Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung!! )

Hallo

das musst du vorab (!) mit dem zuständigen Sachbearbeiter/ Fallmanager besprechen und ggf.absegnen lassen. Über 25 bzw. wenn bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, ist es eine „Kann“- / Ermessensleistung des Jobcenters, ob sie eine (weitere) Ausbildung oder Weiterbildung fördern.

Viel Glück und alles Gute,

LG

Hallo, am besten mit der Jobvermittlerin besprechen.
Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG elfie759