Unterhalt vom Vater

hallo liebe leute :smile:

mal angenommen kind M bekommt von Vater S seit der trennung der Eltern(9 jahre her) immer Unterhalt, nun hat kind M eine ausbildung begonnen, hat aber 1monat vor beginn der ausb. vater S mitgeteilt was Kind M verdient und kind im einen monat zeit gibt es neu berechnen zu lassen von seinem anwalt, da kind M ja keine gehaltszettel o.ä. von ihm hat.

nun hatte Vater S bis heute(oktober) weiter gezahlt wie bisher auch, nun kommt ein brief an Kind M indem Vater S schreibt das er bis zur neuberechnung die unterhaltszahlung einstellen wird und Kind M ihm doch lohnabrechnungen von den letzten monaten schicken soll…

wozu ? oO
kind M hat ihm den ausbildungsvertrag vor ausbildungsbeginn geschickt, wo drin steht wieviel das kind verdient…

Kind M ist 17 und es ist die erste ausbildung.

wie soll/kann sich kind M verhalten ? es muss ja auch miete und sonstige sachen zahlen und ist auf das geld angewiesen.

liebe grüße

Hallo,

solange das Kind noch nicht volljährig ist, wird von der Ausbildungsbeihilfe erst mal (in den alten Bundesländern)meist 90 Euro als Aufwendungspauschale für die Ausbildung abgezogen. Also für Fahrten zur Berufsschule, Bücher, Berufskleidung usw.

Was dann noch übrig ist, wird je zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Also angenommen, der Azubi bekommt 590 Euro netto im Monat. Neunzig bleiben ihm für die Ausbildungskosten. 250 Euro darf Papa von seinem Unterhalt abziehen.

Das ändert radikal wenn das Kind volljährig geworden ist. Angenommen die Mutter ist nicht berufstätig - wenn sie es ist, ist sie auch unterhaltspflichtig. Von den 590 Euro werden wieder die 90 Euro Pauschale abgezogen.

Den Rest darf Papa von seiner Unterhaltspflicht abziehen. Vorher darf Papa, im Gegensatz zur Minderjährigkeit, darf er jetzt auch das ganze Kindergeld von seinem Unterhaltsbetrag vorab abziehen.

Der Vater hat im Übrigen einen Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte. So lange das Kind minderjährig ist, muss das die Mutter erledigen.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo ingrid :smile:
danke für deine antwort…
das kind hat dem vater doch gesagt wieviel es verdient, hat sich also vorbildlich(*g*)verhalten und der vater wusste einen monat vorher bescheid…
angenommen das kind erhielt immer 280 euro unterhalt, nun erhält das kind nach deiner berechnung mit den 590 euro, 250 euro abgezogen, nur noch 30 euro oder wie darf ich das verstehen ?
das wär ja praktisch garnix oO kann das denn sein, oder habe ich das nur falsch verstanden ?
das kind muss ja auch die miete zahlen und sich verpflegen ?! und von 590 + 30 euro geht das ja wohl kaum oder ?
das die mutter auch was zahlen muss is mir klar, aber wieviel wäre das dann ? ich versteh das nicht ganz tut mir leid >.

Hallo Pinguin,

als erstes müsste man wissen, warum das Kind Miete bezahlen muss. Ist es bei der Mutter ausgezogen, weil es nachweislich dort keinen Ausbildungsplatz bekommen hätte, kann es sein, dass ihm unter Umständen (in sehr engem Rahmen) ein Mehrbedarf zugebilligt wird.

Ist es bei der Mutter ausgezogen, weil es z. B. ständig Zoff gab oder weil eine eigene Wohnung cooler ist (oder irgendwas in der Richtung) muss es mit dem auskommen, was an Ausbildungsbeihilfe, Unterhalt und evtl. ergänzende Sozialhilfe zur Verfügung steht.

Es gibt beim Unterhalt einen ganz wichtigen Schnitt, das ist die Volljährigkeit. Da sie noch siebzehn ist, zählt dieser Schnitt nur, wenn man auch für die Zeit nach dem 18. Geburtstag planen will.

Unterhalt hat die Mutter bisher nie bezahlt, da sie Naturalleistungen (kochen, waschen, bügeln, erziehen, betreuen usw.) also Betreuungsunterhalt geleistet hat. Diese Befreiung vom Barunterhalt KANN auch beim minderjährigen Kind entfallen, wenn das Kind eine eigene Wohnung hat. Ob jetzt die Mutter auch Barunterhalt leisten muss, kann so ohne näheres Wissen über die Hintergründe nicht gesagt werden. Ab dem 18. Geburtstag muss sie auch bezahlen, da die Betreuung/Erziehung usw. entfallen.

Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Nehmen wir an, die Mutter muss nichts bezahlen (weil sie nicht kann o. ä.) und der Vater ist zu einem Unterhalt in Höhe von 280 Euro (Kindergeld schon berücksichtigt) verpflichtet.

Nehmen wir an, sie bekommt 590 Euro Ausbildungsbeihilfe. Davon darf sie wieder 90 Euro abziehen.

So lange sie minderjährig ist, entfallen auf jeden Elternteil die Hälfte ihrer eigenen Einkünfte. Also darf der Vater die 250 Euro abziehen und muss noch 30 Euro überweisen.

Nun kann das Kind ja auch mit seiner Mutter verhandeln. Diese kassiert das Kindergeld in Höhe von 154 Euro - das sie u. U. für das Kind einsetzen muss - als Unterhalt. Dann kann die Mutter ihr auch die dem Kind angerechneten 250 Euro geben, damit es besser überleben kann.

Ab dem 18. Geburtstag ändert sich einiges. Andere minderjährige Unterhaltsberechtigte (z. B. Kinder aus einer anderen Beziehung) des Vaters gehen dem volljährigen Kind vor, wenn es ein Mangelfall ist. Also wenn sein Geld nicht für alle Kinder zum Unterhalt in voller Höhe reicht.

Außerdem erhöht sich der Selbstbehalt des Vaters von bisher 900 Euro auf 1.100 Euro. Sollte die Mutter weniger als 1.100 Euro verdienen, muss sie keinen Unterhalt bezahlen. Zum Arbeitengehen wird sie nicht gezwungen. Das Kindergeld muss sie an das Kind geben.

Das Kindergeld wird vom, nach dem Einkommen des Vaters (wenn beide Eltern verdienen, vom addierten Einkommen der Eltern) berechneten Unterhalt, voll abgezogen. Danach wird gerechnet, welche Quote (nach dem Einkommen der Eltern) als Unterhaltsleistung auf jeden Elternteil entfällt. Danach wird, die genauso geequotete Ausbildungsbeihilfe, bei den Unterhaltsleistungen der Eltern abgezogen und was übrig bleibt, muss jeder Elternteil dann bezahlen.

Schon seit Jahren, steht einem Studenten der nicht bei den Eltern wohnt, ein Unterhaltsbedarf von 640 Euro (incl. Kindergeld und BAFöG) zu. Also wird auch ein Azubi damit überleben können. Hartz IV-Empfänger bekommen auch nicht wesentlich mehr.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]