…Möchte gern als Hartz4 Empfängerin(44) mit 3 Kindern und arbeitslosem Mann eine schulische Ausbildung machen(3Jahre). Stehen mir vom Arbeitsamt Unterhalt und Betreuungskosten und Fahrtkosten zu?
Man sagte mir, ich bekomme das nicht gefördert, aber eine Umschulung als Altenpflegerin soll ich anfangen, aber das kann und mag ich nicht.
Wäre toll, wenn sich Jemand damit auskennt, ich habe fünf Kinder(2erwachsen) und es ist ein Traum von mir.
Habe Abitur und abgeschlossene Berufsausbildung.
Danke im Voraus und hoffe auf eine positive Meldung.
Hallo,
leider kenne ich mich damit nicht aus.
Aber vielleicht hilft hier mal schauen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26254/Navigation/zen…
Viel Glück und liebe Grüße Sina
Hallo -
Nach § 7 Abs. 5 SGB II sind Ausbildungen die „dem Grunde nach“ bafögfähig sind, vom Alg 2 Bezug ausgeschlossen.
…§ 7 Abs. 5
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden…
Also sobald es für die schulische Ausbildung auch Schüler - BaFöG geben würde schließt das den Alg 2 Bezug in der Regel aus.
Die Härtefallregelung kommt meistens nur zum Ausbildungsabschluss zum tragen und wird zudem nur als Darlehen geleistet - siehe hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/a…
Als Alternative vielleicht ein Studium bei der Fernuni?
Grüsse Dirk
Hallo,
soweit ich weiß, können nur Umschulungen gefördert werden. ABER eine komplett neue Ausbildung NICHT. Da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, wird Dir keine 2. Ausbildung finanziert werden. Das tut mir leid. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Alternative ausser Altenpflegerin, was man mit einer Umschulung machen könnte.
Viele Grüße
Sorry da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Frag die Arge direkt mal, die sind verpflichtet Dir darüber eine für Dich verständliche Auskunft zu geben
Hallo,
tja unser Staat ist nicht immer logisch und einfach…
Also, als erstes müssn ARGE und Arbeitsamt Ihnen zur Arbeit verhelfen. Wenn dies nicht einfach möglich ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Arbeit aufnehmen zu können, wie Weiterbildung, Fortbildung, Ausbildung…
Ausbildung dann, wenn einer keinen Ausbildungsabschluss hat(also keinen erlernten Beruf).
Eine Ausbildung und Umschulung etc werden aber nur dann finanziert, WENN ziemlich sicher ist, DASS Sie daran auch Arbeit finden!!! Sollte der Markt aber für Ihren Wunschberuf überlaufen sein, sagt das Arbeitsamt klar, warum sollen wir viel Geld in etwas stecken, was keinen Sinn bringt, weil die Person uns weiter auf der Tasche liegt.
Also am Besten schriftlich und sachlich aufstellen und gegenüberstellen, wie z. B.
- was kostet die Ausbildung zur Altenpflegerin und was zum Wunschberuf?
- wie schnell kann man wo einen Platz bekommen?
- Wie sind die Arbeits- und Lernzeiten geregelt und wie ist dies mit den Kindern zu vereinbaren?
- Wie werden später die Arbeitszeiten im Job geregelt sein und wie ist dies mit den Kindern zu vereinbaren?
Sicher soll der Mann ja theoretisch auch wieder arbeiten, oder??? - Wie gut/schlecht stehen die Chancen wo wie schnell eine Arbeit nach Abschluss zu bekommen?
- Können/Dürfen Sie überhaupt gesundheitlich/psychisch etc die Berufe ausüben (Altenpflegerin…?)
Die Unterstützung in Weiter/Bildung ist finanziell eine KANN-Leistung der Ämter, heißt, ist viel Geld da, wird leichter genehmigt, ist wenig Geld da, wird gespart, wo es geht.
Fragen Sie ggf.nach Leistungen aus dem Europäischen Sozialfond - der ist anfang eines Jahres noch besser gestellt…
Hoffe, konnte etwas Anregung schaffen und helfen…
MfG
Hallo, es kommrauf an, ob es kapazitäten gibt. Also, das kann nur die Arge beantworten.renate Claus
wenn die arfe schon abgeleht hat, sagt dies doch alles…
Hallo!
Leider kenn ich mich da nicht so genau aus. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man, wenn man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, keine Zweitausbildung gefördert bekommt. Dementsprechend auch keine anderen Leistungen. Die Zweitausbildung muß man komplett auf eigene Kosten bewerkstelligen. Daran scheitert`s bei mir auch.
Bei einer Umschulung sieht das anders aus. Wenn das Amt eine Umschulung vorsieht, kann man auch entsprechend dadurch entstehende Kosten absetzen bzw. die Erstattung beantragen.
Besch… Welt! Leider!
Hoffe etwas geholfen zu haben.
LG
Hallo,
dass kann man nicht pauschal beantworten.
Wenn sie in ihrem alten Beruf nicht vermittelbar sind, gibt es Möglichkeiten.
… und wenn sie in ihrem alten Beruf noch arbeiten können, warum soll dann eine Umschulung finanziert werden?
Nur weil es von ihnen ein Traum ist, lässt sich keine rechtliche handhabe ableiten.
mfg
Hallo Schneekönigin,
tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. Gibt es in eurer Nähe eine Beratungsstelle, wo du dir Hilfe holen kannst? Adressen findest du z. B. hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
oder hier: http://www.erwerbslos.de/adressen.html
Viel Erfolg!
Ingrid
…Möchte gern als Hartz4 Empfängerin(44) mit 3 Kindern und
arbeitslosem Mann eine schulische Ausbildung machen(3Jahre).
Stehen mir vom Arbeitsamt Unterhalt und Betreuungskosten und
Fahrtkosten zu?Man sagte mir, ich bekomme das nicht gefördert, aber eine
Umschulung als Altenpflegerin soll ich anfangen, aber das kann
und mag ich nicht.
moin
also wenn du Abitur hast und eine Ausbildung, warum läßt du dich auf diese Ausbildung hin weiterfördern
eine neue Schlulung, nehme mal an das du studieren willst wrid von der ARGE nicht übernommen, denn dann wärst du im Vorteil der anderen Studenten gegeüber die ein DArlehen aufnehmen müssen, was hat denn dein Mann für einen Beruf würde mich mal interessieren und wie lange ihr 'Hartz 4 schon bezieht?
moin
noch ne Frage
warum Unterhalt, bekommst du keinen Regelsatz?
und warum Betreuungskosten für die Kinder? dein Mann ist doch zu 'Hause, kann der nicht auf die Kinder aufpassen?
ich hab ne Bekannte die arbeitet im ALtenheim 3 Schichten hat eine Tochter sie verdiehnt knapp über den Satz von Hartz 4 die bekommt nichts
Ich vermute, dass da nichts zu machen sein wird, wenn schon Ausbildung vorhanden…