Unterhalt von den eltern

Ist eine junge mutter berechtigt unterhalt von ihren eltern zuerhalten, da sie ihre 1 ausbildung noch nicht vollendet hat?

Hallo Xenia,

Ist eine junge mutter berechtigt unterhalt von ihren eltern
zuerhalten, da sie ihre 1 ausbildung noch nicht vollendet hat?

In der Regel „ja“ und zwar bis zum 25. Lebensjahr, Voraussetzung wie beschrieben, 1. Ausbildung noch nicht vollendet. (Sorgepflicht).

Man möge mich bitte berichtigen, wenn meine Angaben nicht mehr aktuell sind.

Wenn der Abkömmling eine eigene Wohnung hat, sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, wohnt der Abkömmling noch bei einem Elternteil ist dieser nur Sachunterhaltspflichtig.

Wenn SGB II Leistungen beantragt werden müssen, dann werden die Eltern ohnehin zu Kasse gebeten.

Gruß

BHShuber