Hallo,
das aktuelle wissen ist, dass der unterhalt in der
erstausbildung von den eltern bis 27 gezahlt werden muss.
Das ist kein Wissen, sondern UNSINN!!! Es gibt nirgendwo ein Gesetz, das sagt, dass ein Kind bis 27 Unterhalt bekommen muss.
Ein volljähriges Kind „muss“ nur Unterhalt bekommen, so lange es bedürftig ist. Bedeutet, so lange es in Ausbildung ist und die Ausbildung nicht mit „Gammelsemester“, Faulheit usw. verlängert.
Wenn es erwerbsunfähig behindert oder sonstwie arbeitsunfähig ist, bekommt es Unterhalt bis die Eltern sterben bzw. nicht mehr leistungsfähig sind.
Arbeitet ein Kind mutwillig nicht und/oder betreibt seine Ausbildung nicht effektiv oder hat es seine Bedürftigkeit selbst verschuldet, dann entfällt der Unterhalt - teilweise sogar schon während der Minderjährigenzeit.
mit 25 fällt das kindergeld weg und eines der elternpaare
(eltern geschieden) will seinen teil nicht mehr zahlen (sollte
je 300 euro von einem elternteil bekommen.
Es fällt nicht nur das Kindergeld weg, sondern auch die Möglichkeit, sich bei den Eltern mitzuversichern.
Diese finanziellen Einschnitte ab 25 Jahre sind deswegen, weil bis 25 nunmal im Normalfall jede Ausbildung abgeschlossen ist.
Warum hier noch Unterhalt gefordert wird, geht aus der Frage nicht hervor.
ein teil hat es
immer voll bezahlt, dieses will auch weiterzahlen. das andere
teil hat nur die hälfte, also das kindergeld das es vom amt
bekommt, gezahlt, womit ausgekommen wurde. dieses elternteil
will aber nun nicht mehr zahlen.)
Recht hat er, wenn es nicht wirklich wichtige Gründe gibt, warum das Kind noch Unterhalt benötigt. Der andere Elternteil sollte sich dann auch das Geld sparen.
wohnort ist bei keinem der eltern.
was kann gemacht werden, an wen kann man sich wenden, da
finanzielle mittel für einen anwalt zu teuer sind?
Nebenjob?
Gruß
Ingrid