Hallo,
erstmal tut mir leid wenn so eine frage schon mal beantwortet wurde aber nach vielem suchen schreib ich jetzt doch meine individuelle frage:
Herr A wird 18. Mutter von Herr A (Frau M) hat ihr Leben lang keinen unterhalt an ihren Sohn gezahlt.
Ist Herr A in der lage den nicht gezahlten Unterhalt zumindest teils einzufordern?
falls zur bestimmung der Rechtslage noch infos fehlen bitte mit in die Antwort schreiben
Danke schonmal
Andre
Er ist in der Lage Unterhalt einzuklagen.Wenn die Mutter 950€ Selbstbehalt hat und mehr verdient ist der Rest dem Sohn.
Hallo Andre,
Herr A kann erst Unterhalt von beiden Elternteile verlangen wenn er 18 ist.
Gruß
Thomas
Hallo,
wenn es einen Titel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsurteil, Gerichtsbeschluss oder Notarurkunde) aus der Vergangenheit (evtl. beim bisher betreuenden Elternteil) gibt, dass die Mutter Barunterhalt bezahlen muss, dann kann der volljährige Sohn versuchen zu pfänden.
Pfändungen kosten aber Geld und rentieren sich nur, wenn bei ihr „etwas zu holen ist“, sie also über den pfändungsfreien Betrag Einkommen hat.
Gruß
also wenn Sie Herr A. sind, nein, Sie können keinen Unterhalt rückwirkend verlangen. Den Unterhalt hätte die/der Erziehungsberechtigter beantragen müssen.
Wie sieht denn Ihre jetzige Situation aus?
Sind Sie berufstätäg, oder gehen Sie noch zur Schule. Wo wohnen Sie, beim Vater, oder aleine?
Wenn Sie jetzt noch Unterhaltsberechtigt sind, dazu müsste ich die Fragen oben beantwortet haben, müssen Sie beide Elternteile auf Unterhalt verklagen. Mit 18 kann man nicht nur eine Seite zum Barunterhalt ran ziehen, beide müssen zahlen.
Gruss
Agnes
kann er einklagen. Fraglich ist, ob sie verpflichtet ist, wenn sie 18 j. lang gemieden wurde und er woanders aufwuchs.
Hallo
grundsätzlich nein, es sei denn du(oder dein gesetzlicher Vertreter) hat jemals einen schriftlichen Antrag gestelllt. Das kann auch ein einfaches Schreiben an die KM gewesen sein.
Bedeutet, ist lemals die Auffordrung erfolgt Auskunft zu erteilem um Unterhalt zu berechnen, hast du eine Chance ansonsten nicht.
Gruss
also wenn Sie Herr A. sind, nein, Sie können keinen Unterhalt
rückwirkend verlangen. Den Unterhalt hätte die/der
Erziehungsberechtigter beantragen müssen.
Wie sieht denn Ihre jetzige Situation aus?
Sind Sie berufstätäg, oder gehen Sie noch zur Schule.
Herr A geht noch zur schule und fängt nächstes jahr eine ausbilung an
Wo
wohnen Sie, beim Vater, oder aleine?
Herr A wohnt bei seinem Vater
Ich darf leider keine perönlichen rechtsfragen auf wer-weiß-was stellen
Grüße Andre
Ich darf leider keine perönlichen rechtsfragen auf
wer-weiß-was stellen
Grüße Andre
stimmt, ich darf aber auch nicht antworten, aber auf Fragen die eh keine sind, kann man leider auch nicht antworten. Dazu sind immer Familienanwälte da.
Wenn spricht jeder hier aus seiner Erfahrung, aber das haben Sie ja sicherlich alles gelesen.
Wenn noch nie Unterhalt gezahlt wurde, warum sollte er jetzt gezahlt werden wenn H. A. 18 wird.
Zu spät. Nachforderungen wird das Gericht abweisen.
Das weiß ich nicht genau, aber ich glaube nicht das man Unterhalt rückwirkend bekommt
Hallo
Ich bin mir da leider nicht sicher ob das geht.
Probieren kann man es auf jeden Fall…
LG Sandy