Hallo,
Ich habe eine Tochter von 12 Jahren und war immer unterhaltspflichtig gewesen solange meine Tochter bei der Mutter wohnte , nun lebt sie seit gut ein Jahr bei mir ( in Officiel ) und die Mutter gibt mir nur das Kindergeld .
Meine frage : müßte die Mutter genauso Unterhalt zahlen wie ich ?
Die Mutter Arbeitet nur auf 400€ Basis.
Rolf
Hi,
die Mutter ist natürlich genauso unterhaltspflichtig wie der Vater. Aber wenn sie nur 400,- EUR verdient, ist sie nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Das ist schließlich auch vom Einkommen abhängig.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly,
Du hast recht, wenn Du sagst, dass die Mutter unterhaltspflichtig ist. Allerdings ist ein Elternteil, egal ob Vater oder Mutter, der den Betreuungsunterhalt nicht leistet zu einer erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet.
Bemüht sich der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht effektiv um einen Arbeitsplatz mit vernünftigen Einkommen, kann er vom Gericht fiktiv gerechnet werden. Also das Gericht rechnet dann meist auf Antrag, was der Elternteil verdienen könnte, wenn er wollte. Der Unterhalt wird dann nach dem fiktiven Einkommen festgelegt und dann laufen Schulden auf.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Elternteil Vater oder Mutter ist.
Wichtig spielt dabei noch eine Rolle, warum der Elternteil nicht ausreichend verdienen kann. Was er will, ist unwichtig.
Gruß
Ingrid
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Hallo Rolf,
na klar steht auch dir Unterhalt zu. Leider wirst du keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt mehr bekommen, da deine Tochter schon über 12 Jahre ist. Du müßtest dich vorher beim Jugendamt mal kundig machen wieviel dir zusteht. Las es von denen berechnen. Damit gehst du dann zu deiner Ex und vorderst das Geld. Sollte Sie nicht wollen steht dir der Rechtsweg offen bzw der Rechtsweg für deine Tochter den ihr steht das Geld zu. So zu sagen bist du dann der gesetzliche Vertreter dem Gericht gegenüber im Namen deiner Tochter.
Deine Ex ist auf alle Fälle dann in der Pflicht sich einen besser bezahlten Job zu suchen. Sofern keine anderen Kinder mit im Haushalt leben und aufsichtspflichtig sind ist sie verpflichtet eine Vollzeitstelle anzunehmen wo dann der Unterhalt raus springen könnte.
Der Selbstbehalt für Sie leigt bei 820,-€.Sollte eine Lebenspartner da sein mit dem sie die Wohnung teilt senkt der Staat den Selbstbehalt.
Versuch alles immer auf den friedlichen Wege ist besser für eure Tochter nur wenn sie sich stur stellt geh zum Anwalt und nimm dir auf jeden Fall einen FAMILIENANWALT und geh nciht zu einem für Arbeitsrecht oder so…
Ich wünsch dir viel Erfolg und keine falsche Bescheidenheit deiner Tochter steht das Geld zu.
MfG Gabi aus Sachsen
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