Unterhalt von Kindern über 21 Jahren

Hallo meine Lieben,

also, meine Frage ist folgende:

Ich möchte meinen Unterhalt berechnen lassen und habe hierfür die Jahresgehaltsabschlüsse meiner Eltern kopiert. So, ich bin über 21 und kann somit nicht mehr zum Amt gehen, um den Unterhalt berechnen zu lassen, da das eben nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr zuständig ist.

Zusätzlich kann ich die Düsseldorfer Tabelle nicht wirklich zu Rate ziehen, da teilweise das Einkommen über den Höchstsatz der Einkommen hinausgeht und zweitens ich gerne eine verbindliche Aussage möchte. Ich will nur geregelte Verhältnisse zwischen meinen Eltern und mir, die durch ihre Trennung gerne mal total darüber streiten und somit ich immer wieder Angst um meinen Unterhalt hab.

Wäre super, wenn mir jemand helfen kann, inwiefern ich da jetzt den Unterhalt ermitteln kann, wo und eben alles, was er dazu weiß.

Danke schonmal!

hallo ,

die unterhaltspflicht endet mit dem 18lebensjahr . danach müssen beide elternteile sogenannten „BARUNTERHALT“ leisten und das auch nur solange bis die erste Ausbildung beendet wurde -dann ist schicht im schacht !

Bist du den noch in der ausbildung? und wenn ja wie lange noch -denn–

wenn du unterhaltsansprüche gegen deine eltern geltend machen willst musst du einen antrag beim gericht stellen damit der barunterhalt festgesetzt wird …diesen antrag kannst du förmlich beim familiengericht stellen …dafür brauchst du keinen anwalt und kosten tut es auch nichts!

deine eltern müssen lediglich auf richterliche anordnung ihr einkommen nachweisen usw (da reichen die jahresgehaltsabschlüsse nicht ) …und dann wird noch berücksichtigt bei welchem elternteil du wohnst --dieser muss dann etwas weniger zahlen und dann wird der unterhalt festgesetzt !

das amt kann dir nicht helfen da du volljährig bist und somit bei gericht selbst deinen anspruch "einfordern"musst.

gruss nancy

Hallo,

Du bist Volljährig und somit besteht kein Anspruch auf Kindesunterhalt, da Du in der Lage bist für Deinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen.

Es gibt Ausnahmen: Du lebst nicht mehr mit den Eltern oder einem Elternteil zusammen, verfügst nicht über eigene Mittel, bist in Ausbildung oder besuchst eine weiterführende Schule oder Hochschule und hast die entsprechenden Nachweise dafür.

  1. Es steht Dir das monatliche Kindergeld in Höhe von 184,- bis zum 25 Lebensjahr zu. Die oben genannten Voraussetzungen müssen dabei bestehenbleiben.

  2. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf (incl. Kindergeld)eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.

Gruß blackdaniel

Hallo,

hier ist erst mal wichtig, warum mit 21 Jahren noch Unterhalt notwendig ist.

Sollte eine Unterhaltsberechtigung vorliegen und die Eltern unterhaltsfähig sein, ist die Geschichte eigentlich ganz einfach.

Auch bei Einkommen über dem Höchstsatz der DüTa hat ein volljähriges Kind einen Höchstanspruch von 640 Euro. Davon muss es es das GANZE Kindergeld und eigenes Einkommen (Ausbildungsgelder, komplettes BAFöG, Zinseinkünfte, Mieteinkünfte usw. usw.) abziehen.

Das was dann von den ursprünglich 640 Euro noch übrig ist, wird dann nach Einkommen der Eltern gequotet aufgeteilt.

Beispiel: es bleiben 300 Euro Unterhaltsanspruch übrig. Mutter verdient 4.000 Euro netto, Vater hat 6.000 Euro netto. Dann zahlt die Mutter 4/10 und der Vater 6/10 von den 300 Euro.

Gruß

Hallo,
leider ist die Anfrage nicht sehr präzise. Wie steht es mit eigenem Einkommen, wohnt Du noch bei einem Elternteil, bist Du Student ?.
Hilfreich sind hier die Erläuterungen die Ziffern 7-9 der Düsseldorfer Tabelle.
Zunächst ist von einem Bedarf von 670 Euro auszugehen,
hiervon sind zunächst die eigenen Einkünfte (Ausbildungsvergütung, Kindergeld ) abzuziehen, den Rest teilen sich die Eltern entsprechend (Prozentual)
zu ihren Einkünften.

Zu diesem Bedarf kommen ggf. noch Studiengebühren etc.
siehe Erläuterungen.
Wichtig für den Unterhalt ist nicht nur das Einkommen der Eltern, sondern der Bedarf setzt eine Obergrenze, da Unterhalt nicht für ein Sparkonto gedacht ist.

Mit Gruß

Hallo PearlTree,

verbindliches kannst du nur über ein Gericht bekommen.
Eventuell kannst du dort einen Antrag auf Unterhaltsberechnung stellen, ohne einen Anwalt dafür in Anspruch nehmen zu müssen. Die Kosten für den Antrag, so denn welche anfallen, wirst du aber vermutlich vorstrecken müssen.

Gruß,DC

Nach meines Wissens ist Kindesunterhalt bis zum ende der Ausbildung zu zahlen.Genaueres kann ich nciht sagen