Muss eine Frau mehr arbeiten wenn sie den Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen muss.Sie arbeitet nur 30h und das Kind wohnt bei den Grosseltern.
Hallo,
der Unterhaltspflichtige Elternteil ist grundsätzlich verpflichtet, in Vollzeit erwerbstätig zu sein. Ist ein Elternteil nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig, so kann diesem Elternteil ein Einkommen aus einer Vollzeittätigkeit als fiktives Einkommen angerechnet werden.
Das gilt natürlich dann nicht, wenn es vernünftige Gründe dafür gibt, dass dieser Elternteil nicht in Vollzeit tätig ist, z.B. bei Betreuung minderjähriger Kinder, bei Alter oder Krankheit, oder falls er unverschuldet keinen besser bezahlten Arbeitsplatz finden kann.
Ggfs ist von einem nicht Vollzeit arbeitenden Elternteil auch die Annahme eines Nebenerwerbs zu verlangen.
Da das Kind scheinbar über 18 Jahre alt ist, sind grundsätzlich BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig, insoweit das erwachsene Kind überhaupt noch unterhaltsBERECHTIGT ist.
Grüße
miamei
Danke.
Aber was ist wenn sich die Frau freiwillig für jede Spätschicht meldet um viel Zeit zum schlafen hat ,statt sich um den 13jährigen Sohn zu kümmern der noch bei ihr wohnt,kann man da rechtlich was unternehmen.
Hallo,
das Kind ist doch bei den Großeltern untergebracht oder?
Grüße
miamei
Ja ist er.