Unterhalt vs. Darlehen bei ARGE-Bezug

Hallo liebe Wissende,

gesetzt den Fall ein junges Ehepaar, beide Unterstützungsempfänger der ARGE,
erhalten regelmässige finanzielle Unterstützung durch einen Elternteil.

Muss dies der ARGE als Einkommen mitgeteilt werden und wirkt sich dann mindernd auf die Zahlungen der ARGE aus?

Wenn die finanzielle Unterstützung keine Schenkung sondern ein zinsloses Darlehen mit Rückzahlungsbeginn Berufseinstieg ist, hat dies Auswirkungen auf die Zahlungen der ARGE?

Für kompetente Antworten wenn möglich mit Link bedanke ich mich bereits jetzt.

M F G

tantal

Hallo

Muss dies der ARGE als Einkommen mitgeteilt werden …

Ja, unbedingt. Die Arge kann auch überraschend Kontoauszüge verlangen.

und wirkt sich dann mindernd auf die Zahlungen der ARGE aus?

Ja, in voller Höhe.

Wenn die finanzielle Unterstützung keine Schenkung sondern ein zinsloses Darlehen mit Rückzahlungsbeginn Berufseinstieg ist, hat dies Auswirkungen auf die Zahlungen der ARGE?

Als regelmäßige monatliche Zahlung wird es sicher praktisch sehr schwierig, oder eher unmöglich, sowas als Darlehen anerkannt zu kriegen, zumal der Berufseinstieg ja garnicht feststeht. Es steht weder fest, wann er sein wird, noch ob überhaupt jemals. Es macht also eigentlich eher nicht den Eindruck, als würde der Darlehengeber ernsthaft mit einer Rückzahlung rechnen.

Zweckbestimmte Zuwendungen sind sicher möglich, aber in Höhe und Art der Zuwendung muss die Zweckmäßigkeit vermutlich glaubwürdig zum Ausdruck kommen.

Viele Grüße

Wenn ICH ein Darlehen aufnehmen würde, dürfte mir dies NICHT von meiner ARGE angerechnet werden, weil ich das Darlehen ja zurückzuzahlen hätte!

MfG - Vorsitzender (Veit Wagner)