Unterhalt während der Ferien?

Hallo allerseits,

ich bräuchte mal einen familienrechtlichen Rat von euch:

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sein Kind für längere Zeit zu sich nimmt, z.B. während der Sommerferien, ist er dann trotzdem noch verpflichtet den Unterhalt zu zahlen? Immerhin fallen ja während dieser Zeit für das Kind Kosten an, während der andere Elternteil in dieser Zeit ja quasi keine Ausgaben hat.

Könnt ihr weiterhelfen?

LG Anna

Hallo Anna,

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sein Kind für längere
Zeit zu sich nimmt, z.B. während der Sommerferien, ist er dann
trotzdem noch verpflichtet den Unterhalt zu zahlen? Immerhin
fallen ja während dieser Zeit für das Kind Kosten an, während
der andere Elternteil in dieser Zeit ja quasi keine Ausgaben
hat.

Unglaublich :frowning: Wer kommt denn auf so Ideen?

Warum denn nicht? Der Unterhalt dient ja nicht nur für Essen und
Wohnung! Außerdem bekommt der Unterhaltsleistende ja auch die
Hälfte des Kindergeldes und hat i. d. R das Kind nur jedes 2.
Wochenende, statt jeden Tag.

Wenn der- oder diejenige den Unterhalt trotzdem bezahlen muss,
nimmt der- oder diejenige das Kind dann nicht so lange zu sich,
weil es sich finanziell nicht lohnt?

Mei mei. Wenn bei Kids um jeden Cent gerungen wird, frag ich
mich, warum man Kids in die Welt setzt. Die können nichts für
die Beziehungsunfähigkeit der Eltern und sind sind sowieso die
leidtragenden.

Diphda, entrüstet

Hallo ,

Unglaublich :frowning: Wer kommt denn auf so Ideen?

Ich finde die Frage gar nicht so abwegig - der eine Elternteil übernimmt die Pflege und Erziehung des Kindes, der andere den BARunterhalt. Es erscheint nicht unmöglich, dass für Zeiten in denen sich das Kind längere Zeit beim „anderen“ Elternteil aufhält, der Unterhalt evtl. gekürzt werden kann.

@Anna
Das wäre wohl eher eine Frage für das Rechtsbrett?

Außerdem bekommt der Unterhaltsleistende ja auch die
Hälfte des Kindergeldes

Soweit ich weiss, bekommt derjenige, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält, volles Kindergeld.

Wenn der- oder diejenige den Unterhalt trotzdem bezahlen muss,
nimmt der- oder diejenige das Kind dann nicht so lange zu
sich,
weil es sich finanziell nicht lohnt?

Vielleicht, weil man es sich finanziell nicht leisten kann. Es ist ja nicht so, dass nur die überdurchschnittlich verdienenden Väter Unterhalt zahlen müssen.

Mei mei. Wenn bei Kids um jeden Cent gerungen wird, frag ich
mich, warum man Kids in die Welt setzt.

Vielleicht, weil man nicht wissen kann, ob man für immer und ewig zusammenbleibt. Die Frage ist sehr unfair. Wirklich.

Die können nichts für
die Beziehungsunfähigkeit der Eltern und sind sind sowieso die
leidtragenden.

Sie sind die Leidtragenden, keine Frage. Das sind auch die Kinder, die in Ehen leben, die eigentlich längst gescheitert sind und in denen es keine finanziellen Probleme gibt.
Die Eltern aber, nur weil sie in dieser Partnerschaft gescheitert sind und ohne überhaupt irgendwelche Gründe für dieses Scheitern zu kennen, als generell beziehungsunfähig hinzustellen ist schon fast eine Frechheit.

Du bist gut in Form heute *lach*.

Diphda, entrüstet

Tsk.

Grüße
Eva

Hi an alle bisher,

da stößt mir auch sauer auf, das ich als „Zahlvater“ mit ansehen muss, dass meine Ex unsere Tochter seit 15 Jahren absolut mies erzieht (und indoktriniert: Alle Männer sind schlecht und wollen nur das Eine, und dein Vater ist auch ganz mies; ich habe die 16 Jahre unserer Ehe an ihn verschwendet und du als ein Ergebnis dieser Ehe bist auch nicht OK), und wenn meine Ex mit ihrem derzeitigen Verlobten (seit 5 Jahren verlobt) zusammen Urlaub alleine machen will, wird unsere Tochter zu Verwandten abgeschoben.

Oh jeh!

Michael

Hallo ,

Außerdem bekommt der Unterhaltsleistende ja auch die
Hälfte des Kindergeldes

Soweit ich weiss, bekommt derjenige, bei dem das Kind sich
überwiegend aufhält, volles Kindergeld.

Sorry, ich habe mich unpräzise ausgedrückt!
Im errechneten Unterhalt des Unterhaltspflichtigen wird bei der Berechnung die Hälfte des Kindergeldes bereits in Abzug gebracht.
D. h. grob erklärt: Berechneter Unterhalt abzüglich halbes Kindergeld = zu leistender Unterhalt.

Vielleicht, weil man es sich finanziell nicht leisten kann. Es
ist ja nicht so, dass nur die überdurchschnittlich
verdienenden Väter Unterhalt zahlen müssen.

Es müssen beide darben. Derjenige, der das Kind hat und nur die Hälfte des Kigelds bekommt, hat ja, rein Kigeld-technisch gesehen mehr „Nachteile“, da sich das Kind von 14 Tagen i. d. R. 11-12 bei ihm aufhält. Der andere bekommt für 4-6 Tage im Monat 50% vom Kigeld.

Mei mei. Wenn bei Kids um jeden Cent gerungen wird, frag ich
mich, warum man Kids in die Welt setzt.

Vielleicht, weil man nicht wissen kann, ob man für immer und
ewig zusammenbleibt. Die Frage ist sehr unfair. Wirklich.

Wenn ich Kinder bekomme, bin ich mir meiner „lebenslangen“ Verpflichtung bewusst!

Sie sind die Leidtragenden, keine Frage. Das sind auch die
Kinder, die in Ehen leben, die eigentlich längst gescheitert
sind und in denen es keine finanziellen Probleme gibt.

Das eine schließt das andere ja nicht aus, aber darum geht es auch nicht.

Es geht um die Verantwortung, vernünftigen Umgang und Fairness walten zu lassen, wenn die Ehe gescheitert ist. Das Beste für das Kind rauszuholen ist meines erachtens oberste Pflicht. Missgunst, dass der Partner Vorteile haben könnte haben hier nichts zu suchen, Das fällt in die Kategorie „persönliche Rache“ und „dem gönne ich nichts“.

Die Eltern aber, nur weil sie in dieser Partnerschaft
gescheitert sind und ohne überhaupt irgendwelche Gründe für
dieses Scheitern zu kennen, als generell beziehungsunfähig
hinzustellen ist schon fast eine Frechheit.

Ich gebe gerne zu, dass dies eine pauschale Äußerung ist.
Du wirst aber doch nicht behaupten wollen, dass bei beziehungsfähigen Menschen, selbst nach einer Trennung, solche Überlegungen bzw. Streitereien aufkommen würden. Unter vernünftigen Menschen lässt sich sowas auch in beiderseitigem Einvernehmen lösen. Wenn man sich aber nicht grün ist, streitet man sich drum, wer mehr in das Kind investiert oder wer einen finanziellen Nutzen hat. Alles eine Frage des Vertrauens und Umgang miteinander. Beziehungsfähige Menschen können das leisten.

Du bist gut in Form heute *lach*.

Stimmt!

Tsk.

? Diese Abkürzung kenne ich nicht

Diphda, nicht nur heute voll in Form

Hallo nochmal,

Da fällt mir noch was ein!

Es sind 13 Wochen Schulferien. Wenn beide Eltern arbeiten, haben
sie zusammen maximal 12 Wochen Urlaub. Warum sollte derjenige,
bei dem das Kind ist, alleine diese Zeit überbrücken müssen?

  1. geht das nicht und
  2. sollte man froh sein, wenn man mit dem Kind Urlaub verbringen kann.
  3. Wie soll es finanziell gehen, das Kind für 7 Wochen Ferien im
    Jahr irgendwo unter zu bringen?

Ferienlager? Kostet Geld!

Verwandte? Hat nicht jeder, die das so lange Zeit machen. möchte auch nicht jeder so abhängig und bittstellerisch sein

Freunde? Nur einer reicht nicht. Kind müsste wochenweise von
Freund zu Freund durchgeplant werden. Nicht alle Eltern von
Freunden machen das, oder sind selbst in Urlaub.

Kinderbetreuung? Die städtischen decken in einigen Bundesländer
nicht die geasamten Ferien ab. Auch das ist teuer und frisst den
Halbtagsverdienst meist auf!

Warum also soll der Partner nicht auch einen Teil der Ferien
abdecken? Schließlich bekommt er ja monatlich auch das Kigeld
angerechnet und verbraucht dies in 6 Tagen monatlich nicht
unbedingt. Den Überschuss kann er in den Urlaub stecken.

Wie gesagt:
Mit meinem Kind Urlaub verbringen zu können müsste mir das wert
sein!

Diphda, diesbezüglich nur schwer von ihrer Meinung abzubringen

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Hallo Diphda,

Es sind 13 Wochen Schulferien. Wenn beide Eltern arbeiten,
haben
sie zusammen maximal 12 Wochen Urlaub. Warum sollte derjenige,
bei dem das Kind ist, alleine diese Zeit überbrücken müssen?

hier hast du grundsätzlich Recht, doch ist es in diesem Fall so, dass der unterhaltspflichtige Elternteil, also der, bei dem die Kinder NICHT leben, Lehrer ist und somit urlaubstechnisch kein Problem hast. Folglich verbringen die Kinder die Ferien auch überwiegend bei diesem Elternteil, da der andere, bei dem die Kinder sonst leben, nicht so viel Urlaub hat.

Pervers, oder?

LG Anna

Hallo Anna,

hier hast du grundsätzlich Recht, doch ist es in diesem Fall
so, dass der unterhaltspflichtige Elternteil, also der, bei
dem die Kinder NICHT leben, Lehrer ist und somit
urlaubstechnisch kein Problem hast. Folglich verbringen die
Kinder die Ferien auch überwiegend bei diesem Elternteil, da
der andere, bei dem die Kinder sonst leben, nicht so viel
Urlaub hat.

Pervers, oder?

verstehe ich richtig? Der/die Lehrerin, die zahlen muss, will weniger zahlen, weil die Kinder in den Ferien meistens bei ihm/ihr sind?

Ich sag da nur typisch Lehrer. Sorry, du bist ja auch Lehrerin. Aber Lehrer sind schon ein eigener Schlag. Nicht umsonst sind es die, die am meisten vor Gericht klagen. Über mir wohnt auch eine, die hat teilweise Ansichten, wenn es um sie geht *kopfschüttel* Außerdem verdienen Lehrer ja nicht gerade wenig.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Kids nicht mitbekommen, dass ein Elternteil Geld dafür will, weil die Kids in den Ferien bei ihm sind.
Irgendwie erbärmlich, solche Gedankengänge :frowning:
Für´s Essen wird´s doch wohl reichen. Wenn es finanziell knapp ist für Unternehmungen, muss man sich halt was einfallen lassen. Balkonien kann man auch nett gestalten.

Ich sehe es so:
Auch derjenige, der nicht so viel Urlaub hat, hat ein Anrecht auf Urlaub ohne Kinder und die Kinder haben ein Anrecht auf Urlaub vor dem, bei dem sie leben (Kommt natürlich auf´s Alter an.) Man hockt sich immer auf der Pelle, da tut Abstand sicher gut. Gerade in einer getrennten Familie.

Für die Ferien sind beide Eltern zuständig. Soll man doch froh sein, wenn man viel Ferien hat, die man mit den Kids verbringen kann. Dass der Lehrer aber auch Urlaub ohne Kids möchte, ist verständlich.

Wäre zu überlegen, ob die Kinder für 1-2 Wochen in ein Ferienlager (Pfadfinder, Krche, Sportvereine -> sind nicht so teuer) können. Man könnte sich ja darauf einigen, dass die Kids das Kindergeld in dieser Ferienzeit von beiden anteilmäßig erhalten. Die restlichen Kosten. teilt man sich.

Das sind für jeden 77 € für 4 Wochen/Kind. Unbedingt erklären, dass im Unterhalt dem anderen ja die Hälfte Kigeld angerechnet werden, obwohl die Kinder außerhalb des Urlaubs ja nicht so häufig dort sind (falls das zutrifft).

Es geht um das Wohl der Kinder und da sollte der Leistungsfähigere es als Zugabe für die Kinder betrachten, nicht als Ersparnis für den Partner. Fahrrad, Schulsachen, Klamotten, Schuhe, Geburtstage, Kino, Landschulheim etc. müssen ja aus Unterhalt + KiGeld bestritten werden.

Frag doch mal im Rechtsbrett nach. Ich bin zu faul zum Suchen. Dann notfalls die Rechtslage erklären und signalisieren, dass man über Kompromissvorschlag reden kann.

Viel Glück für dich, oderden Betreffenden

Ja - weiterzahlen

  1. Familienrechtlichen Rat bitte im Rechtsbrett posten!

  2. Der Kindesunterhalt kann nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Erstens laufen die meisten Kosten ohnehin weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.). Zweites sind die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Das gilt auch für (lange) Ferienaufenthalte. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil in so schlechten finanziellen Verhältnissen lebt, dass er sich das Umgangsrecht gar nicht mehr leisten könnte, falls die Kosten nicht bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden könnten

Hoffe geholfen zu haben

grüsse
dragonkidd

Entschuldigung

Pervers, oder?

was bitte ist daran PERVERS?

Gruß
Demenzia

Hallo auch von mir,

Da fällt mir noch was ein!

Es sind 13 Wochen Schulferien. Wenn beide Eltern arbeiten,
haben
sie zusammen maximal 12 Wochen Urlaub. Warum sollte derjenige,
bei dem das Kind ist, alleine diese Zeit überbrücken müssen?

wenn beide Eltern arbeiten, dann sind die Kinder möglicherweise in einer nachschulischen Betreuung (Hort).

Diese Horte sind normalerweise auch in Ferien geöffnet. Bei meiner Tochter war die Ausnahmezeit 3 Wochen. Und das ist nun wirklich sogar mit gesetzlichem Urlaub von 24 Werktagen abdeckbar.

Gruß, Karin

Hallo KUHmax,

Da fällt mir noch was ein!

Es sind 13 Wochen Schulferien. Wenn beide Eltern arbeiten,
haben
sie zusammen maximal 12 Wochen Urlaub. Warum sollte derjenige,
bei dem das Kind ist, alleine diese Zeit überbrücken müssen?

wenn beide Eltern arbeiten, dann sind die Kinder
möglicherweise in einer nachschulischen Betreuung (Hort).

Diese Horte sind normalerweise auch in Ferien geöffnet. Bei
meiner Tochter war die Ausnahmezeit 3 Wochen. Und das ist nun
wirklich sogar mit gesetzlichem Urlaub von 24 Werktagen
abdeckbar.

normalerweise vielleicht schon. Du hast schon recht, dort wo die Kinderbetreuungsmöglichkeiten gegeben sind. In ländlichen Gegenden trifft dies aber oft nicht zu :frowning:

ich schrieb aber auch:
Kinderbetreuung? Die städtischen decken in einigen Bundesländern nicht die geasamten Ferien ab. Auch das ist teuer und frisst den Halbtagsverdienst meist auf!

Bei uns im Ort und der Region ist das leider sehr mager. Es gibt nur 1 Hort, der 26 Schließtage hat (bei 5-Tage Woche = 5 Wochen, also 1 Wo mehr als gesetzl. Urlaub) Die Kindergärten haben fast die ganzen Schulferien zu. Die Öffnungszeiten von 8-16 Uhr. Meine Schwägerin (30 km entfernt) darf ihre Kids höchstens 5 Std bringen. Entweder von 8-13 oder 9-14 Uhr. In einigen Regionen in BW sieht es echt mies aus :frowning:

Diphda, Kleinstädter