Unterhalt während FSJ

Bin ich
unterhaltspflichtig wenn mein Sohn ( lebt bei der Mutter) ein FSJ macht ? Dort bekommt er wohl ca. 375,-Euro. Was ist danach wenn er dann eine Ausbildung
beginnt.

Bin ich
unterhaltspflichtig wenn mein Sohn ( lebt bei der Mutter) ein
FSJ macht ?

Was ist FSJ ? Wie alt ist der Sohn?

Dort bekommt er wohl ca. 375,-Euro. Was ist danach

wenn er dann eine Ausbildung
beginnt

Einkommen und Ausbildungsvergütung wird voll angerechnet

hallo,
ab dem 18 Lebendsjahr sinde BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig bis zur ersten Ausbildung. Verdient der Sohn vorher schon,wird das angerechnet

ich denke schon , das du weiterhin, genau wie deine frau für einen gewissen teil unterhaltspflichtig seid!
schau doch noch mal in der dt
alles gute

Hallo

Grunsaetzlich ist die Antwort nein.

Auf: http://www.soziales-jahr.info/6-1infos-est.html ist folgendes zu finden

Unterhaltsanspruch/FSJ
Volljährige Kinder haben nur einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Fall, dass sie trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können. Eine gesetzliche Regelung zum Unterhalt wegen Teilnahme an Freiwilligendiensten gibt es nicht.
Die Ableistung von Freiwilligendiensten gilt generell nicht als Ausbildung oder unverschuldete Unterhaltsunfähigkeit des Kindes. Ein Elternteil, welches unterhaltspflichtig ist, kann sich auf diese Regelung berufen und ist nicht verpflichtet, für die Zeit des FSJ Unterhalt zu zahlen.

In einem Urteil vom OLG Naumburg ist die gleiche Antwort zu finden.

http://www.michaelbertling.de/familienrecht/orientie…

Die Ausnahme waere nur, wenn das FSJ Voraussetzung fuer eine Ausbildung ist, was so aber wohl nicht exsistiert.

Gruss

Hallo Zittau,
grundsätzlich hat dein Sohn einen Unterhaltsanspruch, dieser richtet sich danach wieviel er selbst verdient, also nach seiner Vergütung im FSJ und nach deinem Nettoeinkommen. bei einer späteren Berufsausbildung wird der Nettoverdienst und die anfallenden Kosten wie z. B. Fahrtkosten zurgrunde gelegt. Bei Friseurlehrlingen beispielsweise kann es durchaus vorkommen, dass das Einkommen des Auszubildenenden so niedrig ist, dass die Elternteile unterhaltspflichtig werden. Genaueres kann das Jugendamt dazu sagen.

Liebe Grüsse

was ist FSJ? Wie alt ist Ihr Sohn?

Du bist bis zur Vollendung der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Ob deine Leistungen sich während des FSJ kürzen, entzieht sich meiner kenntnis. Sorry

Unter Umständen steht ihrem Sohn kein Unterhaltsanspruch für das FSJ zu. Das OLG Naumburg hat durch Beschluss vom 10.05.07, Az.: 4 UF 94 / 07 entschieden, dass während eines FSJ kein Unterhaltsanspruch besteht, wenn dieses nicht für das beabsichtigte Studium oder Ausbildung Voraussetzung ist. In der Regel wird auch während des FSJ neben den genannten Leistungen noch eine Unterkunft gewährt. Aus diesem Grund kann auch ein Unterhaltsanspruch entfallen. Dieses sollten Sie unbedingt klären über einen Anwalt. (bei Volljährige)

die 375 Euro werden minus 90 Euro vom Unterhalt abgezogen, sowie das Kindergeld.

Gruß
zutom

Hallo Zittau,
es ist leider so, dass während des FSJ keine Unterhaltspflicht besteht (es sei denn, es steht im Zusammenhang mit einer Ausbildung). Nach dem FSJ - wenn eine Ausbildung begonnen wird, ist die Unterhaltspflicht wieder gegeben.
Schöne Grüße
Phantomin

Bin ich
unterhaltspflichtig wenn mein Sohn (lebt bei der Mutter) ein
FSJ macht ? Dort bekommt er wohl ca. 375,-Euro. Was ist danach, :wenn er dann eine Ausbildung beginnt.

Es verringert deine Zahlung,da er ein geringes Einkommen hat.In der Ausbildung wird der Verdienst auch gegengerechnet.Aber eine Zuzahlung von deiner Seite bleibt.

wie alt ist er? bis zum 21lj kann er egal wieviel zuverdienen und wird nicht zum unterhalt zugerechnett!
lg

Hallo Zittau (heißt Du wirklich so?!),

sorry für die kurze Verzögerung, war eine Woche im Urlaub…

Du schuldest Deinem Sohn eine abgeschlossene Ausbildung, wie es
so schön heißt.
Das schließt durchaus ein FSJ ein.
Allerdings richtet sich die Höhe des Unterhalts immer nach der Höhe
des Einkommens beider Seiten.
Da Deine Informationen sehr sparsam sind (…), kann ich hier nur sagen,
daß es legitim wäre, für die Zeit des FSJ den Unterhalt in beiderseitigem
Einverständnis und nach Absprache (!) zu kürzen. Und bitte immer schriftlich!

Für die Ausbildung danach besteht die die Unterhaltspflicht weiter; die Höhe
richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Sohnes.

Mehr kann ich ohne weitere Hintergrundinformationen nicht sagen.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,

während dem FSJ bzw. Wehrdienst muss man im Normalfall keinen Unterhalt bezahlen.

Ausbildungsgehalt wird - je-nach-dem ob Sohnemann voll- oder minderjährig ist - voll oder zur Hälfte auf die Unterhaltspflicht angerechnet.

Gruß

Hier sind einige Telefonnummern der ijgd (diese organisation leitet auch mein kommendes FSJ)
FSJ Niedersachsen: 05121/2066120
FSJ Hamburg: 05121/2066130

Dann bist du unterhaltspflichtig, da es die erste Ausbildung ist. Es beginnt mit einer Neuberechnung aller Beteiligten.

Ich denke schon das da Unterhaltpflicht besteht