Unterhalt - Was fließt in Berechnung ein

Hallo!

Angenommen:

Kind 21 erhält Unterhalt vom Vater.
Die Höhe des Unterhalts wurde aber aufgrund der Situation 2008 errechnet. Seit dem hat das Kind zum Studieren angefangen, arbeitet gerinfügig und hat sich etwas angespart (10.000 für Wohnung die im Dezember kommt).

Normalerweise sollte man ja die Höhe des Unterhaltes überprüfen lassen, somal auch bekannt ist, dass die Halbschwester (für die auch Unterhalt zu zahlen war) ihr Studium beendet hat.
Aber das Kind will natürlich nicht weniger bekommen als vorher :wink:

Deswegen die Frage: Was fließt wie in die Unterhaltsberrechnung ein? Ist es ein Problem dass es unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeitet? Dass es sich etwas zusammengespart habe?

Mfg

Hallo,

als Erstes gilt ab Volljährigkeit: BEIDE Eltern müssen zahlen und es wird vom Tabellenunterhalt das GANZE Kindergeld abgezogen.

Auch ganz wichtig: unterhaltsberechtigt ist, wer seinen Unterhalt nicht selber bestreiten kann. Wenn man soviel Erspartes hat, muss man es für den eigenen Unterhalt nutzen. Tut man es nicht und es kommt raus: kann das zur kompletten Verwirkung des Unterhaltsanspruches kommen.

Noch wichtiger: es muss ein Unterhaltsberechtigter JEDES Eigeneinkommen (egal ob durch Arbeit, BAFöG, Rente, Krankengeld usw.) OHNE jede Aufforderung dem Unterhaltszahler melden. Tut man das nicht: kommt es garantiert zur kompletten Unterhaltsverwirkung und meist auch zu Rückzahlungsforderungen des zuviel bezahlten Unterhaltes.

Ganz allgemein und im Unterhaltsrecht im Besonderen gilt: Ehrlich währt am Längsten.

Gruß
Ingrid