Unterhalt weiter an mutter wenn 18 jährige nichts macht?

Hallo,

Mit erreichen der Volljährigkeit wird der Unterhalt ja anders berechnet.

Wenn sich ein Kind nicht kümmert, bei Mutter lebt und zur Schule geht, verhält sich der Vater dann erst einmal richtig wenn er weiterhin wie gehabt an die Mutter überweist bis jemand was anderes fordert?
Oder kann ggf das Kind dann irgendwann rückwirkend den Unterhalt einfordern wenn die Zahlungen an die Mutter ihr nicht weitergeleitet wurden?

Gruß
M.

Gruß
M.

Hallo,

Wenn sich ein Kind nicht kümmert, bei Mutter lebt und zur
Schule geht, verhält sich der Vater dann erst einmal richtig
wenn er weiterhin wie gehabt an die Mutter überweist bis
jemand was anderes fordert?

Selbstverständlich verhält sich der Unterhaltspflichtige richtig!

Oder kann ggf das Kind dann irgendwann rückwirkend den
Unterhalt einfordern wenn die Zahlungen an die Mutter ihr
nicht weitergeleitet wurden?

Nach erreichen der Volljährigkeit sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sofern das Kind noch in Ausbildung oder Schule.

Wenn das Kind allerdings noch bei einem Elternteil wohnt, ist dieser wie vorher Sachunterhaltspflichtig, der andere Barunterhaltspflichtig.

Gibt es für das unterhaltpflichtige Kind eine Amtspflegschaft von Seiten des Jugendamtes?

Wenn ja, wurde von Seiten des Jugendamtes Kontakt aufgenommen?

Ansonsten verhält sich der Unterhaltsverpflichtete nicht unrecht, wenn er weiterhin den Unterhalt an die Mutter zahlt.

Gruß

BHShuber

Hallo,

Oder kann ggf das Kind dann irgendwann rückwirkend den
Unterhalt einfordern wenn die Zahlungen an die Mutter ihr
nicht weitergeleitet wurden?

Nach erreichen der Volljährigkeit sind beide Elternteile
Barunterhaltspflichtig sofern das Kind noch in Ausbildung oder
Schule.
Wenn das Kind allerdings noch bei einem Elternteil wohnt, ist
dieser wie vorher Sachunterhaltspflichtig, der andere
Barunterhaltspflichtig.

Und an wen ist denn nun zu zahlen?

Gibt es für das unterhaltpflichtige Kind eine Amtspflegschaft
von Seiten des Jugendamtes?

Müsste es nicht heißen „unterhaltsberechtigte Kind“? Und was hat das Jugendamt damit zu tun, das Kind ist doch 18?

Wenn ja, wurde von Seiten des Jugendamtes Kontakt aufgenommen?
Ansonsten verhält sich der Unterhaltsverpflichtete nicht
unrecht, wenn er weiterhin den Unterhalt an die Mutter zahlt.

Aber kommt er damit auch wirklich „seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigen Kind“ nach? Ist er rechtlich auf der sicheren Seite. So ganz schlüssig scheint mir das aus den vorgetragenen Argumenten nicht hervorzugehen.

greetz
T.

Hallo,

greetz
T.

in dem Fall, dass das Jugendamt die Amtspflegschaft inne hat, wird mit dem Kind, zumindest in unserem Heimatlanden, ein Termin vereinbart, hier wurde dann darüber aufgeklärt, was dem Kind in welcher Weise zusteht.

Da der Unterhaltstitel nicht geändert wurde, ist es in Ordnung, dass der Vater oder Unterhaltspflichtige weiter an die Stelle zahlt, an der er bisher gezahlt hat.

Es wurde nicht behauptet dass er das muss, er macht zumindest dadurch keinen Fehler.

Und selbstverständlich legt das Jugendamt mit erreichen des 18. Lebensjahres die Amtspflegschaft nieder.

Gruß

BHShuber

ich würde an NUR an den Volljährigen zahlen, nicht an die Mutter, da diese nicht der Empfänger des Kindesunterhaltes ist!
Wenn es einen Titel gibt, ist er hoffentlich in der Laufzeit beschränkt auf das erreichen der Volljährigkeit. Wenn nicht, muss man ihn zurückfordern.

Unterhaltsansprüche kann bei Volljährigkeit auch nur das Kind stellen, nicht die Mutter.