Unterhalt welche Art von Altersvorsorge

Hallo,
ich bin als Angestellter GF einer GmbH als selbständiger eingestuft. Muss also meine Altersvorsorge privat anlegen. Laut Unterhaltsgesetzt ( hier mein 20jähriger Sohn)kann ich bis zu 20% meines Brutto Gehalts anlegen. Aber es ist nirgends zu finden, in welcher Anlageform. Muss es eine Lebensversicherung sein oder kann es auch einfach ein Aktienfonds sein?

Hallo
kann Leider nicht helfen !!!
Kenn ich mich überhaupt nicht mit aus !!!
LG Sandy

Hallo

grundsaatzlich ist die Art der Vorsorge freigestellt (BGH Urteil) und es sind sogar 24% (20%+4%) vom Bruttogehalt.

Es muss nur klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Altersvorsorge handelt.

Das kann sein

Sparvertrag
Aktienfond
Rentenversicherung
Eigenheim (Zinsen+Tilgung)
Lebensversicherung
Riestervertrag

Ich habe gerade selber genau diese Fragestellung in meinem Fall.

Hier die genau Fragestellung

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Gruss

hallo,

tut mir leid,aber davon verstehe ich nichts

lisa

Sorry, keine Ahnung.

ich glaube das ist egal. Wie steht das denn im Brief (von einem Anwalt?). Wenn Sie 20% ohnehin anlegen können hat das mit der Rente nichts zu tun. So viel ich weiss wird die Rente voll anerkannt. Wenn das Schreien von einem Anwalt ist, sollten Sie in jedem Fall auch einen nehmen. Jeder sieht die Gesetze von seiner Seite, also der Ihres Sohnes sieht für Ihren Sohn.
Gruss
Agnes

sorry, da hab ich absolut keine ahnung!

So viel ich weiß ist das egal.Es gibt auch Lebensversicherungen die in Aktien anlegen.

Hallo Frogger13,

im Grunde genommen, ist es egal welche Anlage sie machen. Hauptsache ist Sie machen eine.

Hierzu empfehle ich Ihnen, ihre Bank aufzusuchen, den die sind kompetent genug, um Ihnen zu sagen was für sie persönlich besser wäre.

mfg
Angela06

Sorry das ich darauf keine Antwort habe, da kenn ich mich nicht aus

Hallo,

was macht der Sohn? Geht er zur Schule und wohnt bei einem Elternteil? Wenn einer der Punkte mit nein beantwortet wird, könnte die Anlageform freier gewählt werden.

Lebensversicherungen müssen z. B. auf Rentenbasis ausbezahlt werden. Anerkannt wird von den Gerichten meist, wenn es eine staatlich geförderte Altersvorsorge ist (Riesterrente, Eichelförderung usw.).

Ansonsten kommt es auf dem Richter an und wie man selber sich „verkauft“.

Gruß

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Hier die Antworten zu Ihrer Frage. Ich habe meinen Sohn eine Ausbildungsstelle besorgt. Er wohnt demnach nicht mehr bei seiner Mutter. Er wohnt in einer eignen Wohnung.
Beim Richter ist die ganze Sache noch nicht. Es ist eine Anfrage des Jugendamtes. Ich habe bisher noch nichts für meine Altersvorsorge unternommen da ich Unterhalt für zwei Kinder zahle. Da jetzt ein Unterhalt weg fällt möchte ich bei einer neuen Einstufung die Altersvorsorge berücksichtigt wissen. Ich hätte sie aber gerne als Aktienfonds angelegt. Wie es aussieht entscheidet wohl erstmal das Jugendamt? Ist aber 600 km entfernt. Selber verkaufen wird schwierig.

Hallo,

das Jugendamt hat hier keine Entscheidungsbefugnis - auch wenn sie sich diese immer wieder mal herausnehmen.

Alleiniger Entscheider in Deutschland ist ein Gericht.

Aktienfonds werden von den meisten Richtern als zu unsicher und spekulativ und deswegen für eine sichere Altersvorsorge nicht geeignet angesehen.

Gruß

Hallo,
Danke. Aber aus dem Schreiben des Jugendamtes geht hervor, dass die Sachbearbeiterin dies entscheidet.Danach soll ich das ganze Beurkunden.

Ich nehme also an, wenn ich nicht mit dem neuen Bescheid einverstanden bin, dass es dann vor Gericht geht? Oder habe ich dann keine Möglichkeit mehr?

Gruss

Hallo,

dann unterschreibe das, was Dir richtig erscheint. Wenn die mehr wollen müssen sie klagen, der Streitwert und die daraus folgenden Gerichts- und Anwaltskosten werden dann geringer.

Lass am Besten vorher von einem Anwalt oder einer Vätergruppe die Berechnung des Jugendamtes sowieso überprüfen. Da ja auch die Mutter unterhaltspflichtig ist und auch die Kindergeldberechnung wegen der Volljährigkeit sich ändert. Hinzu kommt, dass seine eigenen Einkünfte ja auch mit einfließen.

Die paar Euro die bei einer anwaltlichen Beratung gelöhnt werden müssen, können u. U. schon nach wenigen Monaten Unterhalt wieder gespart worden sein.

Ach ja: Titel bis Ende der Ausbildung begrenzen und die Einkommenssteigerungen die in jedem Ausbildungsjahr vorhanden sind, einberechnen.

Titel kann man auch bei einem Notar machen. Der berät und haftet für die falschen Berechnungen (ein Jugendamt haftet nicht).

Gruß

Hallo,

leider ist die Altersabsicherung bzw. Lebensversicherungen, Fonds oder ähnliches nicht mein Fachgebiet.

Hoffe das Ihnen jemand anderes weiter helfen kann.

Viel Glück.
Y.Dosse