Hallo,
ich hätte mal eine Frage und ich hoffe, mir könnte jemand sie beantworten.
Was passiert, wenn der Vater einer Tochter die 2 Kinder seiner jetzigen Frau adoptieren möchte.
Bis jetzt hat er immer den Regelsatz an Unterhalt bezahlt.
Kann mir jemand beantworten, ob der Unterhalt gleich bleibt oder ob sich daran was ändert ???
Würde mich sehr interessieren.
adoptierte Kinder zählen wie leibliche Kinder. Er zahlt dann für drei Kinder entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Wenn sein Einkommen so gering ist, dass durch die Zahlung an drei Kinder sein Selbstbehalt gefährtet ist, wird für alle drei Kinder eine Mangelfallberechnung gemacht.
Übrigens: seine Zahlpflicht und somit die angepasste Unterhaltsberechnung beginnt sogar schon vor der Rechtskraft der Adoption. http://dejure.org/gesetze/BGB/1751.html