Unterhalt wenn Ehefrau Kind mit in die Ehe bringt

Wie verhält es sich wenn ein Mann Unterhalt für sein eigenes Kind zahlt( lebt nicht im Haushalt) und nun neu verheiratet wäre und diese Ehefrau ein 10 jähriges Kind aus vorheriger Ehe mit bringt.

würde der Kindesunterhalt den der Mann zahlt bestehen bleiben, oder würde er sich ändern, weil ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt?!

Die Ehefrau würde nur Krankengeld bekommen, später Arbeitslosengeld, Mann Vollverdiener.

der Exmann der Frau zahlt keinen Unterhalt wegen. Arbeitslosigkeit, Unterhaltsvorschuss würde durch neue Heirat auch nicht gezahlt werde,einzig Kindergeld.

Hallo,

das Stiefkind des Mannes spielt bei der Berechnung des Unterhaltes ans eigene Kind keine Rolle.

Ändern würde sich das, wenn er sein Stiefkind adoptieren würde.

Er wird u. U. trotzdem das Stiefkind mit ernähren müssen, da der Unterhaltsvorschuss ausläuft, wenn der betreuende Elternteil wieder heiratet. Wenn deswegen Hartz IV beantragt wird, muss bei der Berechnung der Bedarfsgemeinschaft der Unterhalt an das leibliche Kind des Mannes vorab berücksichtigt werden.

Gruß
Ingrid

Hallo Verena,

es gibt dazu eine Menge Gesetzestexte, die aber im Grunde genommen keinen Pfifferling wert sind, denn in Deutschland dürfen Richter entscheiden was sie wollen. Du kannst einen Gerichtsprozess anstreben in dem du Unterhalt einforderst (von wem auch immer). In der Verhandlung kommt es dann lediglich darauf an, die Symphatie des Richters zu bekommen. Gerade im Familiengericht (bei denen die Verhandlungen nie öffentlich sind) gibt es viele ältere Richter, die gerne nette Mütter sehen und auch gerne von denen mehr bekommen (Kaffee trinken, u.a.). Wenn du dich darauf einlässt kannst du im Grunde genommen beantragen was du willst - du wirst es bekommen. Du kannst mich auch gerne dazu noch anrufen: 02404-6777927

Viele Grüße
Franz Peter