Nehmen wir an, der Vater hat jahrelang für das Kind gezahlt und die Mutter erhielt das volle Kindergeld von 154 Euro. Warum er auf die Hälfte verzichtete, ist nicht mehr bekannt. Kommunikation mit dem Vater ist nicht wirklich möglich.
Nun muß die Mutter Unterhalt zahlen. Muß sie auch die 154 Euro komplett abtreten an den Vater, oder kann sie die Hälfte behalten?
Kann der Vater in dem Falle irgendwie „Einspruch“ erheben nach dem Motto - ich hab Jahrelang gezahlt und du hattest das volle Kindergeld, nun will ich was zurück oder als Entschädigung?
Hallo erst mal (ist eine gebräuchliche Grußformel)
Nehmen wir an, der Vater hat jahrelang für das Kind gezahlt
und die Mutter erhielt das volle Kindergeld von 154 Euro.
Warum er auf die Hälfte verzichtete, ist nicht mehr bekannt.
Wahrscheinlich, weil er die ihm zustehende Hälfte mit dem Kindesunterhalt verrechnete.
Kommunikation mit dem Vater ist nicht wirklich möglich.
Nun muß die Mutter Unterhalt zahlen. Muß sie auch die 154 Euro
komplett abtreten an den Vater, oder kann sie die Hälfte
behalten?
Sie kann es entweder komplett an den Vater abtreten und die Hälfte durch entsprechenden Einbehalt beim Kindesunterhalt einbehalten (ca 99,9 % aller Fälle)
Oder entsprechend höhenren Kindesunterhalt zahlen
Kann der Vater in dem Falle irgendwie „Einspruch“ erheben
nach dem Motto - ich hab Jahrelang gezahlt und du hattest das
volle Kindergeld, nun will ich was zurück oder als
Entschädigung?
Nun muß die Mutter Unterhalt zahlen. Muß sie auch die 154 Euro
komplett abtreten an den Vater, oder kann sie die Hälfte
behalten?
Sie kann es entweder komplett an den Vater abtreten und die
Hälfte durch entsprechenden Einbehalt beim Kindesunterhalt
einbehalten (ca 99,9 % aller Fälle)
Oder entsprechend höhenren Kindesunterhalt zahlen
Es gibt seit geraumer Zeit eine Regelung, nach der das Kindergeld vom Unterhaltsverpflichteten nur dann verrechnet werden darf, wenn dieser einen bestimmten Mindestunterhalt (bezeichnet als Existenzminimum eines Kindes) zahlt, der liegt glaube ich bei 130% des Regelsatzes…genaues kann man bei den Jugendämtern erfragen. Erst bei darüber hinausgehenden Unterhaltsverpflichtungen darf Kindergeld bis zu dieser Grenze einbehalten werden.
Vermutlich ist auch das der Grund des vermeintlichen Verzichts auf anteiliges Kindergeld.