Unterhalt zahlen um jeden Preis?

Frage zum Unterhalt

Liebe User,

mein Mann hat nach unserer Trennung zum 31.08.2010 den gemeinsamen Haushalt verlassen. Wir haben gemeinsam drei Kinder im Alter von 7,3 und einem Jahr.

Ich erhalte vorübergehend ALG II, bis ich im nächsten Jahr wieder berufstätig bin, außerdem für die Kinder Unterhaltsvorschuss und Wohngeld.

Von dem zuständigen Jugendamt wurde meinem Mann nun ausgerechnet, dass er Unterhaltskosten in Höhe von 440 € monatlich zu tragen hat. Mein Mann hat eine 3/4 -Stelle als Erzieher und verdient monatlich netto ca. 1700 € (+/- hängt von den Zuschlägen ab). Es bestehen eheliche Schulden in Form von monatlichen Zahlungen (185.- Auto, 100.- laufzeitgebundener Investmentfond, 95.- Ratenzahlungsverträge, 175.- Kreditabzahlung, 30.- Risikolebensversicherung), sowie weitere Zahlungen für seine Wohnung, Strom, Telefon, Sport der Kinder, Schulgeld etc. Hinzu kommen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle in Höhe von monatlich ca. 150 €.

Mein (noch-) Mann weiß nicht, wie er diese Summe zahlen soll (es ist einfach zu wenig Geld da) und hat um eine Neuberechnung beim Jugendamt gebeten. Es wurde ihm mitgeteilt, dass die Rechnung über 440 € korrekt sei und nicht von dieser Summe abgewichen wird.

Welche Schritte soll er nun gehen, um dieser Summe zu entgehen, die ihn in die Verschuldung treiben wird?

Vielen Dank und mfG

steppenmoewe

danke für die Anfrage,aber da ich kein Anwalt für für diese problem bin möchte ich dich bitten einen solchen zu kontaktieren oder auskunft bei eine schuldnerberatungsstelle nachzufragen. m.f.G bock1942

Hallo,

wenn Sie zzt. Unterhaltsvorschuss erhalten, bedeutet dies ja, dass der Vater der Kinder zunächst seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist - wenn ich Ihren Text richtig verstanden habe.
Wer nun Verantwortung für 3 Kinder hat, muss sich selbstverständlich „nach der Decke strecken“. Schulden, die bereits zu Ehezeiten bestanden, verringern das anzurechnende Einkommen. Nach Ihren Angaben blieben dann noch 1.100 EUR (ohne Berücksichtigung von Fahrtkosten). Die derzeitige Pfändungsgrenze für Erwerbstätige liegt bei 9.000 Eur. Es wären demnach nur noch 200 EUR zur Verteilung auf die 3 Kinder vorhanden. Wie und warum das Jugendamt auf 440,- € kommt, kann ich nicht recht nachvollziehen. Sie werden alle Verbindlichkeiten außer acht gelassen haben. Oder es wurde die 3/4 auf volle Stelle hochgerechnet (fiktives Einkommen), da ein Vater minderjähriger Kinder alles tun muss, um den Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) zahlen zu können. Hierüber wird Ihnen aber das Jugendamt auch Auskunft geben können;bzw. Ihrem Noch-Ehemann die Rechnung erläutert. Außerdem steht es ihm frei, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Er kann ja nicht gezwungen werden, die Jugendamtsurkunde zu unterzeichnen. Auch Sie können selbstverständlich die Beistandschaft beim Jugendamt auflösen, so dass nur noch die rückständigen Beträge zu zahlen sind. Sie könnten sich mit Ihrem Mann auf Zahlung des Unterhalts verständigen.

LG

hallo,

ganz einfach. Der Herr muss sich noch einen Job suchen. Er ist verpflichet den Unterhalt zu zahlen

lisa

es sind deine Kinder für die er zahlen muss, oder sind das Kinder aus erster Partnerschaft?
Ich frage nur so erstaunt, denn du musst die Kinder doch satt bekommen und sollte es zu viel Geld für dich sein, dann spare es für die Kinder.
Wenn dein Mann nicht bezahlt wirst du keinen Vorschuss mehr bekommen, denn wer soll denn für die Kinder zahlen, wenn nicht die Eltern.
Der Satz wird schon das mindeste sein, also nur 100% und da kann er aber auch gar nichts gegen machen. Was in 4 Jahren. Ein 12 jähriges kind bekommt alleine schon 334 Euro.
Der Herr hat nur eine 3/4 Stelle, ist also verpflichtet sich Arbeit zu suchen, egal welche das auch ist. Um den Mindestbetrag wird er nicht rum kommen und das ist auch gut so, du hast die Verantwortung für deinen Kinder, nicht was dein Mann macht! Sollte er nicht zahlen kann er sogar in den Knast kommen. Da ist absolut nicht mit zu spassen!
Sie bekommen Harz4, normal muss er auch für Sie aufkommen und nicht die Arge. Die Schulden interessieren keinen, die muss er nicht bezahlen, kann ja Insolvenz anmelden. Der Unterhalt fällt darum nicht weg oder geringer aus. Unterhalt geht vor allem!
Gruss

Hallo,

ob jetzt die 440 Euro stimmen, habe ich jetzt nicht nachgerechnet. Tatsache ist aber, dass Minderjährigenunterhalt vorrangig ist und viele Verbindlichkeiten von ihm nicht anerkannt werden.

Das können z. B. Kreditraten sein, die ja nicht selten in einer Ehe von beiden Eheleuten aufgenommen und dann auch von beiden Eheleuten abgezahlt werden (müssen).

Ich mach jetzt mal ein paar Vorschläge, wie sie oft von Richtern kommen, um die Missere (hoffentlich) etwas zu mindern:

Als erstes wird verlangt werden, dass er eine Vollzeitstelle annimmt. Durch Bewerbungen muss er nachweisen, dass es diese Vollzeitstelle vielleicht nicht gibt.

Evtl. rechnen ihm die Richter einen Nebenjob an.

Kreditraten sollen gestreckt werden. Heißt, dass der Kredit so abgeändert wird, dass die Laufzeit länger und die Raten geringer werden.

Mehrere Raten in einen Kredit mit längerer Laufzeit und geringeren Raten (nur eine geringe im Monat) zusammenfassen lassen.

Schulgeld, Sport für die Kinder wird ihm vermutlich auch nicht angerechnet, da diese im Normalfall vom Unterhalt bezahlt werden müssen.

Schulgeld auf öffentlichen Schulen nicht anfällt. Privatschulen haben oft eine Möglichkeit das Schulgeld für bedürftige Kinder zu subventionieren.

Die Fahrtkosten zur Arbeit kann er VOR der Unterhaltsberechnung als einkommensmindernd abziehen. Kontrollieren, ob das gemacht wurde. Dabei ist aber zu beachten, dass er die billigste Möglichkeit für die Fahrtkosten nehmen muss - beispielsweise wenn öffentliche Verkehrsmittel mit einer Jahreskarte billiger sind als die Fahrt mit dem eigenen PKW.

Er sollte vielleicht mal mit seinen Unterlagen (Miete, Unterhalt usw.) zu seinen Sozialbehörden gehen und sich die fiktive „Sozialhilfe“ ausrechnen lassen. Wird er durch die Unterhaltszahlungen sozialhilfebedürftig, kann deswegen der Unterhalt gekürzt werden.

Gruß

Hallo Steppenmoewe,

zunächst einmal soll dein Noch- Ehemann die Ruhe bewahren. Im 2. Schritt sollte er sich umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen… aber noch einwenig zum Unterhaltsrecht nicht aus den Büchern, sondern aus der Praxis…
Der Unterhalt wird ja wie allg. bekannt über die Düsseldorfer Tablle berechnet, diese stellt aber „nur“ einen Richtwert da… aber nun gut… also… da ihr 3 gemeinsame kinder habt steht deinem Mann soviel ich weiss jeweils die Anrechnung pro Kind 50 % des Kindergeldes zu, das Gemeine an der Sache ist, dass das als Einkommen gewertet wird.
Hinzu kommt noch das ein sogenannter „Konsumkredit“ nicht vom Unterhalt abgezogen wird.
Somit gehe ich davon aus, dass alles was du angegeben hast für das JA als „Konsum“ bzw. Luxus gewertet wurde und deshalb von dennen nicht in Abzug gebracht wurde.

Um Kosten für den Anwalt zu sparen, hat dein Noch-Ehemann, die Möglichkeit einen „indirekten“ Widerspruch zu schreiben, in dem er erklärt und eine Kosten-Leistungsrechnung aufstellt was im nach Abzug aller Fixkosten (ohne den Kindesunterhalt) bleibt…

Also… zum Beispiel…

er bezieht eine neue Wohnung… dazu benötigt er entweder ein Umzugsunternehmen oder er macht den Umzug selber… heisst… Transporter mieten… sagen wir mal für ein Wochenende ca. 250 Euro + 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer… hin und zurück … dann die evtl. Renovierung der neuen Wohnung… + evtl. Neuanschaffungen wie Kühlschrank, Waschm. alles das was ihr nicht „teilen“ könnt.Bewirtungskosten für die Umzugshelfer… nicht zu vergessen die Kaution oder Maklergebühren für die Wiederbeschaffung der neuen Wohnung…oder Genossenschaftsanteile… dann noch die Hausrat-Haftpflichtversicherung für die neue Wohnung… dann die Bildungskosten für die Kinder…(Schulgeld) wenn das alles aufgelistet ist… am besten über Excel machen!!! ist allg. anerkannt. kann dein Noch-Ehemann darum bitten bzw. eine Neuberechnung verlangen…

ich habe dieses für meinen Exmann gemacht er sollte 400 Euro für 2 Kinder zahlen, was bedeutet hätte, das er seine Wohnung nicht mehr finanzierbar gewesen wäre.
Habe dennen klar gemacht… das wenn er einen Kredit für einen Umzug und alles weiteren Kosten aufnehmen würde, wäre er nicht in der Lage gewesen auf den Zeitraum von 4 Jahren Unterhalt zu zahlen. Und siehe da… es gab ein Schreiben vom JA. das man keinen Widerspruch auf Unterhaltszahlungen stellen kann, jedoch auf dem Kulanzwege man ich bereit erklärt die Summe x die er zahlen kann und bislang gezahlt hat als Zahlung anerkennt und somit eine Neuberechnung entfallen ist. Sollte dieses nicht fruchten und die stellen sich stur beim JA. hat er trotzdem das Recht auf einen Herabsetzungsantrag, diesen unbedingt stellen!! Sollte dieser negativ ausfallen - bleibt ihm wirklich nur noch der Weg zum Fachanwalt für Familienrecht. Er kann sich aber im Vorweg schon mal beim Ministerium der Justiz wenden und dennen den Sachverhalt erklären-- die Anworten innerhalb von 4 Wochen. Sie dürfen zwar keine anwaltliche Rechtsberatung erteilen, geben aber Tipps wie in diesem Fall zu verfahren ist.

deinem Mann stehen, da er arbeitet ein Selbstbehalt von 970 oder 990 Euro zu… .

Das JA kann leider im Namen der Kinder von deinem Noch-Ehemann verlangen sich eine Vollzeitstelle zu suchen, aber wenn er sich schon im Vorwege von seinem Arbeitgeber ein Schreiben aufsetzen lässt, dass dieses nicht möglich ist. Können die nichts mehr ausrichten. Glaube mir, die sind froh, wenn er zumindest einen Teil dessen was er zahlen müsste zahlt.
Wenn möglich sollte dein Mann… versuchen über seinen Arbeitgeber einen Direktversicherung oder VL abzuschliessen, wirkt sich Steuerlastmindernd aus und hat Reinnetto weniger, was dann auf alle Fälle eine Neuberechnung zulässt bzw. einen Herabsetzungsantrag .

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

LG Deern50

mit 400 Euro ist der aber gut bedient, das wird wohl die Differenz zum Selbstbehalt sein, denn wenn er mehr verdienen würde, müsste er auch viel mehr zahlen. Die Unkosten, die hier genannt werden, fallen grösstenteils gar nicht ins Gewicht. An Kreditabzahlung, Auto usw. ist wohl jeder selber schuld.
Ist ja mal interessant, dass sich die Exfrau um die finanzielle Situation des Exmannes Sorgen macht, sonst wird eigentlich immer genommen, was geht.

hallo steppenmoewe,
die Berechnung des Jugendamtes wird wohl stimmen und wenn Dir Dein Mann leid tut kannst Du von dem Unterhalt einen Teil für ihn beiseite legen, schlieslich sind die Belastungen ja auch in der gemeinsamen Ehe ehtstanden.
Alles Gute,
Reinhard

Frage zum Unterhalt

Liebe User,

mein Mann hat nach unserer Trennung zum 31.08.2010 den
gemeinsamen Haushalt verlassen. Wir haben gemeinsam drei
Kinder im Alter von 7,3 und einem Jahr.

Ich erhalte vorübergehend ALG II, bis ich im nächsten Jahr
wieder berufstätig bin, außerdem für die Kinder
Unterhaltsvorschuss und Wohngeld.

Von dem zuständigen Jugendamt wurde meinem Mann nun
ausgerechnet, dass er Unterhaltskosten in Höhe von 440 €
monatlich zu tragen hat. Mein Mann hat eine 3/4 -Stelle als
Erzieher und verdient monatlich netto ca. 1700 € (+/- hängt
von den Zuschlägen ab). Es bestehen eheliche Schulden in Form
von monatlichen Zahlungen (185.- Auto, 100.-
laufzeitgebundener Investmentfond, 95.- Ratenzahlungsverträge,
175.- Kreditabzahlung, 30.- Risikolebensversicherung), sowie
weitere Zahlungen für seine Wohnung, Strom, Telefon, Sport der
Kinder, Schulgeld etc. Hinzu kommen Fahrtkosten zur
Arbeitsstelle in Höhe von monatlich ca. 150 €.

Mein (noch-) Mann weiß nicht, wie er diese Summe zahlen soll
(es ist einfach zu wenig Geld da) und hat um eine
Neuberechnung beim Jugendamt gebeten. Es wurde ihm mitgeteilt,
dass die Rechnung über 440 € korrekt sei und nicht von dieser

So wie es aussieht ist es richtig. Er hat einen Selbstbehalt von 980€ ,da die Kinder bei dir wohnen.Es klingt hart aber da muß er durch.

vielleicht kann ein anwalt weiterhelfen?

sorry, aber ich hab da auch keine idee
gruß papsch

Hallo, Ganz einfach!
Zu Punkt Unterhalt:
Entweder er arbeitet mehr und verdient mehr, was auch wieder einen höheren Unterhalt für die Kinder nach sich zieht, oder er hört ganz zu arbeiten auf. Dann muss er nichts für die Kinder zahlen. Allerdings wird das Jugendamt, was in Vorlage tritt, alles Geld sich wiederholen. Da gibt es keinen Ausweg. Er muss zahlen.
Zu Pnkt Wohnung und Selbstkosten: Er hat einen Selbstbehalt zur Existenzminimum.Dieser beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
Zu Punkt Gemeinsame Ausgaben: Alle in der Ehe erwirtschafteten Schulden und Ausgaben müssen gemeinsam getilgt werden.
Wenn es vom Ehegericht geteilt wird entstehen weiter Kosten in enormer Höhe. Eine Scheidung mit drei Kindern kostet sehr viel Geld (bis zu 6000 Euro).
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viel Glück!!!

Hallo ich kann mir gut vorstellen das man mit diesem Geld schlecht aus kommt da bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt

hallo mehr kann ich dir nicht sagen aber generell ist das so das das amt die rechnung über die einkommen von mann macht dann muss das stimmen aber ich würde einen anwalt nehmen denn das amt basiert sich auf das unterhaltantrag was sie gemacht haben und sie das geld erhaltet haben .alles gute

danke für die Anfrage,aber da ich kein Anwalt für für diese
problem bin möchte ich dich bitten einen solchen zu
kontaktieren oder auskunft bei eine schuldnerberatungsstelle
nachzufragen. m.f.G bock1942

Danke für den Hinweis!
MfG

Vielen Dank!

Mal sehen, ob sich das mit seinem Phlegmatismus vereinbaren lässt. Vielen Dank für die Antwort!

Vielen Dank für die Antwort!
Es sind gemeinsame Kinder. Ich werde im Frühjahr wieder arbeiten und hoffe, dann alleine (mit einem geringeren Unterhaltssatz) klar zu kommen. Wir waren 11 Jahre liiert und ich möchte ihm nicht das Genick brechen, auch wenn ich nie wieder mit ihm eine Partnerschaft führen werde.

Vielen Dank für die ausführliche, sehr hilfreiche Antwort! MfG

Vielen Dank für die sehr hilfreiche, ausführliche Antwort. Freundliche Grüße aus dem Norden sendet steppenmoewe