Unterhalt zahlen, wenn alles verprasst worden ist?

Hallo,

wie verhält sich es eigentlich bei einer Familie, bei der nur die Frau arbeiten geht und als Kantinenkraft nicht viel verdient und dabei die beiden Kinder und den Gatten versorgt. Jetzt das Dilemma, daß er eigentlich Knete satt hat (ca. 100.000€), auch teilw. diese Knete in den gemeinsamen Haushalt mit einbringt, aber nur ein ganz kleiner Teil. Jetzt bahnt sich die Scheidung an und er haut mit der Knete ab (Konto im Ausland) bzw. verbrät alles noch vorher. Muß sie, die geringverdienende Frau, noch für ihren arbeitslosen Ex, der absichtlich die Knete „verbrannt“ hat, Unterhalt zahlen? Oder wird das irgendwie verrechnet, da sich das ganze ja angebahnt hat und somit Vorsorge seinerseits getroffen werden konnte.

Li

Hallo

Hallo,

wie verhält sich es eigentlich bei einer Familie, bei der nur
die Frau arbeiten geht und als Kantinenkraft nicht viel
verdient und dabei die beiden Kinder und den Gatten versorgt.
Jetzt das Dilemma, daß er eigentlich Knete satt hat (ca.
100.000€), auch teilw. diese Knete in den gemeinsamen Haushalt
mit einbringt, aber nur ein ganz kleiner Teil. Jetzt bahnt
sich die Scheidung an und er haut mit der Knete ab (Konto im
Ausland) bzw. verbrät alles noch vorher. Muß sie, die
geringverdienende Frau, noch für ihren arbeitslosen Ex, der
absichtlich die Knete „verbrannt“ hat, Unterhalt zahlen? Oder
wird das irgendwie verrechnet, da sich das ganze ja angebahnt
hat und somit Vorsorge seinerseits getroffen werden konnte.

Wenn nix da ist ist nix da, wenn mal was das war kann es nicht auf die Zukunft hochgerechnet werde,zumindest wohl nicht in diesem Falle. Eine Kantinenkraft mit 2 Kindern dürfte wohl kaum einkommensmässig unterhaltspflichtig werden

LG
Mikesch

Li

Wenn nix da ist ist nix da, wenn mal was das war kann es nicht
auf die Zukunft hochgerechnet werden, zumindest wohl nicht in
diesem Falle. Eine Kantinenkraft mit 2 Kindern dürfte wohl
kaum einkommensmässig unterhaltspflichtig werden.

Zu den Kindern muß ich auch sagen, daß eines der beiden schon studiert und mehr oder weniger auf eigenen Beinen steht, das andere ist kurz von Schulende. Da die Scheidung „länger andauert“ als die Schul- bzw. Studienzeit, müßte die Ehefrau dann später wahrscheinlich Unterhalt an ihren Ex zahlen, vermute ich. Das hieße doch dann, daß sie, nachdem die Scheidung durch ist, ihre Arbeit hinschmeißt und bis zur Rente Arbeitslosengeld kassiert. Warum soll sie für ihren Ex arbeiten, der genug Knete hat(te), das ist doch totaler Murks. Kann man den Ex nicht irgendwie beikommen? Weist du zufällig, wie hoch die Einkommensgrenze ist, um nicht Unterhaltspflichtig zu sein?

Li

Hallo,

ohne ein Fachmann zu sein antworte ich mal los:

Nach der Scheidung gilt zunächst einmal der Grundsatz der :Eigenverantwortlichkeit, was bedeutet, dass die einstigen Ehegatten :grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Ist einem :geschiedenen Ehegatten jedoch aus bestimmten Gründen nicht möglich, :eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, gewährt ihm das Gesetz in den §§ :1569 ff BGB einen Anspruch auf Scheidungsunterhalt. In den §§ 1570 ff :BGB werden verschiedene Gründe für eine solche Unterhaltsberechtigung :genannt: Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes, Alter, :Krankheit oder Gebrechen Die Bemessung des Unterhaltsanspruchs :erfolgt dann gemäß § 1578 BGB anhand der ehelichen Lebensverhältnisse :und umfasst den gesamten Lebensbedarf.

und hier noch ein interessanter Link.

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…

Gruß

und hier noch ein interessanter Link.

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…

Ein sehr interessanter Link! Dake dafür!

Es steht auch drin:
Unterhalt Ehefrau bzw. Ehemann wegen Krankheit
[…]
Möglich ist auch ein Unterhaltsanspruch, wegen der Drogen- oder Alkoholsucht des Ex-Ehepartners, wenn er deswegen nicht arbeiten kann. Voraussetzung ist in diesem Fall aber, dass der Ex-Ehepartner alles tut, um wieder zu gesunden.

Das ist der Knackpunkt in der Angelegenheit. Er war nämlich die letzten 4 Wochen ständig besoffen und wurde irgendwann so aggresiv, daß er von der Pullezei abgeholt wurde und 10 Tage Betretungsverbot zur Wohnung hat. Sie will die Scheidung aber hat keinen Bock ihm den Unterhalt zu zahlen, da er nix gegen seine Alksucht unternimmt. Dann gibt es 2 Möglichkeiten, entweder Entziehung machen und Unterhalt verlangen oder keine Entziehung und Job suchen (ziemlich aussichtslos).
Mal sehen, was daraus noch wird.

Li

Hallo,

es dürfte teilweise darauf ankommen, woher das Geld des vermögenden Gatten stammt. Hat er es ererbt oder für sich (z. B. von seiner Oma) geschenkt bekommen ist es sein Privatvermögen und er kann damit machen was er will.

Hat er es in der Lotterie gewonnen (oder von früheren Einkommen erspart), gehört es zum gemeinsamen Eheleben. Hält er es dem anderen Ehepartner vor, also verprasst oder versteckt es, kann er zum einen fiktiv gerechnet werden, als würde er das Geld noch haben.

Unter Umständen kann die Kantinenkraft auch mit Unterhaltsverwirkung nach § 1579 BGB argumentieren.

Gruß
Ingrid

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