Nur mal eine Frage (betrifft mich selbst nicht): wenn sich Partner mit Kindern trennen und z.B. der Mann dann Unterhalt fuer die Kinder zahlt, wie lange macht er das dann? Bis sie volljaehrig sind? Und was passiert, falls die Frau z.B. (wieder) heiratet?
Sepp (den das hoffentlich nie selbst betreffen wird - Euch hoffentlich auch nicht!)
gut, daß es immer diese Bekannten gibt, für die man fragen kann.
Nur mal eine Frage (betrifft mich selbst nicht): wenn sich
Partner mit Kindern trennen und z.B. der Mann dann Unterhalt
fuer die Kinder zahlt, wie lange macht er das dann?
Bis sie eigenes Einkommen haben, bzw. solange sie in der Ausbildung sind, maximal bis zum 27. Lebensjahr.
Bis sie
volljaehrig sind? Und was passiert, falls die Frau z.B.
(wieder) heiratet?
Das Bezugsalter endet bei 27, wenn die Frau heiratet, betrifft das nicht den Kindesunterhalt. Allgemein gilt die Regel: Derjenige, bei dem die Kidner leben, erbringt den Unterhalt durch seine Betreuungsleistung, der andere durch Sach-/Geldleistung. Berechnet wird nach der sog. Düsseldorfer Tabelle.
Sepp (den das hoffentlich nie selbst betreffen wird - Euch
hoffentlich auch nicht!)