Ich lebe getrennt. meine frau ist gesetzl. versichert. Ich und meine kinder privat. von der kieferorthopädischen behandlung übernimmt die Privatkasse 80%. Muß ich neben der Krankenkassenbeiträge für meine Kinder auch noch die 20% selbstbehalt alleine tragen? oder muß sich meine frau daran mit 50% beteiligen.
das weiss ich leider nicht
Schwierige Frage.
Würde ich als Laie etwa so beantworten :
20% müssen selbst getragen werden, habe ich schon oft gehört. Ich könnte mir vorstellen, dass es wie immer, grundsätzlich davon abhängt, was du und deine Frau verdienen und nur was über den Selbstbehalt geht, wird Anteilmäßig verteilt.
Da mußt du natürlich jetzt erst mal schauen, was nach Abzug aller abzugfähigen Kosten noch jeder übrig hat.
Und dann muß auch noch überlegt werden, was 20% an Geld ist,…lohnt es sich überhaupt etwas zu fordern ? Nicht, dass Rechtsanwalt und Gericht mehr bekommen als deine max. 10% des Selbstbehaltes.
In der Regel wird es so sein,…einer der beiden verdient Geld und hat die Arschkarte,…der andere wird immer schadfrei aus jeder Beteiligung herausgehen.
Nimms gelassen.
In diesem, unserem Staat,…gibt es nur 2 Möglichkeiten,…entweder man hat nichts und ist krank,…und das ist man dann ganz schnell,…dann braucht man nichts zu zahlen,…kann aber auch nichts machen,…
oder man hat Arbeit und kann vernünftig leben,…dann wird man dich schröpfen bis nichts mehr geht.
Viel Glück
wenn Ihre Frau Einkommen hat, muss sie sich natürlich zur Hälfte dran beteidigen.
Hallo,
ich nehme an, es geht um die Zahnarztkosten für die Kinder.
Hier kommt es darauf an, ob die Zuzahlung extrem hoch ist. Wenn ja, ist das Sonderbedarf, die meist vom barunterhaltspflichtigen Elternteil - zusätzlich zum Unterhalt - bezahlt werden muss. Voraussetzung ist, dass er überhaupt noch in der Lage ist, diese Kosten zu bezahlen.
Sind die Zuzahlungen nicht hoch und man kann sie ansparen (weil z. B. die Krankenkasse nur am Jahresende abrechnet), dann muss der betreuende Elternteil den Betrag vom erhaltenen Unterhalt ansparen.
Genaue Antwort wird es wohl nirgendwo geben, da das ein Richter „frei nach Schnauze“ entscheiden kann und es hier vor allen Dingen auf die Argumentation der anwaltlichen Schreiben ankommt (welcher Argumentation er sich besser anschließen kann).
Gruß
Das sind Exeraausgaben,deine Ex muß die Hälfte mit tragen
Hallo,
ich denke, dass dies bereits im zu zahlenden Unterhalt schon eingerechnet ist, da z.B. schulische Unterlagen auch schon inbegriffen sind.
Dies ist aber nur eine Vermutung!
Hierzu eventuell noch mal den Rat eines Anwalts hinzu ziehen.
hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Kinder bei der Mutter leben. Es wäre als dringend notwendig, die kinder von der privaten Krankenversicherung rauszunehmen und bei der Mutter gesetzlich familien zu versichern. Das dürfte kein Problem sein. Im Fall der kieferorthopädishen Behandlung weiss ich nicht ob sich die Mutter beteiligen muss. Das müssten Sie einen Anwalt fragen.
hallo,
wenn ihre frau arbeitet,muss sie sich beteiligen…
lisa
Hallo
man könnte das als Sonderbedarf betrachten, wenn die Behandlung plötzlich und unerwartet ist.
Wichtig ist auch die Höhe im Verhältnis zum gezahlten Unterhalt.
Im Fall von Sonderbedarf müssen beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen aufkommen.
Je nach Verhältnis ist es dann einfacher auch diesen Betrag zu bezahlen, oder nicht. Das wirst du am besten wissen.
Gruss