Unterhalt Zuverdienst [Schüler]

Hallo,

ich hab eine Frage, und zwar:

Wenn ein volljähriger Schüler bei seiner Mutter (Vater und Mutter getrennt) lebt, monatlichen Unterhalt von seinem Vater und die Mutter Kindergeld vom Staat bezieht, in wie fern ist der Schüler berechtigt selbst zu arbeiten, ohne, dass der Vater, aufgrund des Einkommens seines Sohnes, den Unterhalt einklagen kann. Der Job ist nur auf 400€ - Basis beschränkt.
Ich habe bis jetzt nur gehört, dass der Schüler einen Freibetrag von 90€ verdienen darf, ohne dass der Vater Klage erheben kann.
Stimmt das, oder darf der Schüler/Sohn mehr verdienen? Wenn ja, wie wird der maximale Freibetrag ermittelt?

Danke schon im vorraus.

Ich habe bis jetzt nur gehört, dass der Schüler einen
Freibetrag von 90€ verdienen darf, ohne dass der Vater
Klage erheben kann.
Stimmt das, oder darf der Schüler/Sohn mehr verdienen? Wenn
ja, wie wird der maximale Freibetrag ermittelt?

Hallo,
ja diese Info ist (halb)richtig. Nennt sich ausbildungsbedingter Mehraufwand und steht so in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Da es sich hier um einen Schüler und nicht um einen AzuBi handelt, ist dieses Thema bei einem Schüler derzeit noch strittig, bzw. ich habe dazu noch kein abschliessendes Urteil dazu gesehen.

400,00 € monatlich sind hier definitiv zu viel.
Die würden den Unterhaltsbedarf des Schülers bzw den Anspruch dem Vater gegenüber mit Sicherheit mindern, der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Schülers bei Muttern zuhause beläuft sich im Übrigen i. d. R. auf 453,00 €.
Ob man dann noch die 90 € ausbildungsbedingten Mehrbedarf abziehen kann bei einem Nebenjob halte ich für sehr fraglich.

Also eher die Finger weg und dafür mehr für die Schule tun!
Oder gleich eine gescheite Ausbildung anfangen.

grüsse
dragonkidd

Hallo,
ja diese Info ist (halb)richtig. Nennt sich
ausbildungsbedingter Mehraufwand und steht so in den
Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Da es sich hier um einen Schüler und nicht um einen AzuBi
handelt, ist dieses Thema bei einem Schüler derzeit noch
strittig, bzw. ich habe dazu noch kein abschliessendes Urteil
dazu gesehen.

400,00 € monatlich sind hier definitiv zu viel.
Die würden den Unterhaltsbedarf des Schülers bzw den Anspruch
dem Vater gegenüber mit Sicherheit mindern, der
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Schülers bei Muttern
zuhause beläuft sich im Übrigen i. d. R. auf 453,00 €.
Ob man dann noch die 90 € ausbildungsbedingten Mehrbedarf
abziehen kann bei einem Nebenjob halte ich für sehr fraglich.

Also eher die Finger weg und dafür mehr für die Schule tun!
Oder gleich eine gescheite Ausbildung anfangen.

Hallo nochmal,

sind in den 453€ das Kindergeld mitenthalten? Mich wundert der betrag ein wenig, weil ich dachte, dass der maximale Bedarfssatz hier 640€ betrage?!