Unterhalt

Hallo!

Wie berechnet man den Unterhalt?
Oder kann es sein oder welche Gründe kann es haben, dass der Vater den Unterhalt nach dem 18. Geburtstag des Kindes kürzt?
Gelten dann andere Maßstäbe?

Danke schonmal!,
peak

Hi,
ich sage dazu nur „Düsseldorfer Tabelle“. Kannste schnell ergoogeln.

CU BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oder kann es sein oder welche Gründe kann es haben, dass der
Vater den Unterhalt nach dem 18. Geburtstag des Kindes kürzt?

Nein, die Volljährigkeit kann nicht zu einer Kürzung führen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes besteht für die Zeitdauer der ersten Berufsausbildung. Sollte das Kind die Ausbildung jedoch abbrechen und auch nicht arbeiten, dann (glaube ich) entfällt der Unterhaltsanspruch.

Hi

Theoretisch möglich: der Erzeuger zahlte bisher freiwillig mehr als den festgelegten Satz, und zahlt nun nur noch den Pflichtsatz.

HH

Hallo,

Wie berechnet man den Unterhalt?

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…

Oder kann es sein oder welche Gründe kann es haben, dass der
Vater den Unterhalt nach dem 18. Geburtstag des Kindes kürzt?
Gelten dann andere Maßstäbe?

Wird im Link auch erläutert.

Gandalf

Mir war gar nicht bewusst, dass nach dem 18. Lebensjahr noch eine Unterhaltszahlung erforderlich/vorgeschrieben ist. Muss gestehen, dass ich erst neu in der Thematik bin und zur Zeit etwas angeschlagen.