Hallo
nehmen wir mal folgendes an:
Frau x wohnt mit ihrem 2.Mann in Y.Der 15 Jährige Sohn beim Vater.Sie zahlt Unterhalt. Der geschiedene Mann und Vater hatte einen Unfall, er muss jetzt 3 Wochen in die Reha.Der Sohn kommt für diese Zeit(Ferienzeit ) zu ihr.Kann Frau X den Unterhalt in dieser Zeit eigenmächtig kürzen???
lisa
Hallo
Kann Frau X den
Unterhalt in dieser Zeit eigenmächtig kürzen???
Nach allem was ich (schon öfters) gehört habe: Nein.
Wieso auch immer.
Aber vielleicht hat ja noch jemand was anderes gehört.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
danke für die Antwort,hoffe aber , das ich hier noch eine konkretere Antwort bekomme
lisa
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Hallo,
hab ich gleich als ersten Treffer beim googeln unter „Kindesunterhalt, Ferien“ gefunden:
http://www.mein-recht.de/umgangskosten.html
hier der entscheidende Ausschnitt:
_Kann der Kindesunterhalt für die Zeit gekürzt werden, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält?
Häufig stellt sich folgende Frage: Der Vater zahlt Unterhalt für sein bei der Mutter lebendes Kind. Während der Ferien wohnt das Kind zwei Wochen im Juli bei ihm. Kann er den Kindesunterhalt für den Monat Juli auf die Hälfte reduzieren?
Nein. Der Kindesunterhalt kann nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Erstens laufen die meisten Kosten ohnehin weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.). Zweites sind die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Das gilt auch für (lange) Ferienaufenthalte. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil in so schlechten finanziellen Verhältnissen lebt, dass er sich das Umgangsrecht gar nicht mehr leisten könnte, falls die Kosten nicht bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden könnten._
Grüße
dragonkidd