Hallo Zusammen,
Habe wieder Post vom Jugendamt bekommen. Und musste wieder meine verhältnisse offen legen.
War nicht verheiratet,und habe einen Sohn der 3 Jahre ist. Nun ist zum Glück der Unterhalt meiner Ex weg. Und Sie geht zum Glück wieder Halbstagsarbeiten .Hat also einkommen, und bekommt das Kindergeld und den Unterhalt für meinen Sohn von mir.Ich bin im Schichtdienst und habe daher immer zulagen und sonderzahlungen zu meinen Grundgehalt.So weit zur Aktuellen lage.
Das Jugendamt fordert nun eine Beurkundung. Die Letzten 11/2 jahre hatten wir das so gemacht.Ich bin ein guter und fürsorglicher Vater.Denke versucht das max an Geld zu holen.
1.Frage : Kann man die beurkundung auch beim Notar machen, das Jugendamt ist sehr Feministisch. Wichtig sei die beurkundung bis max18. lebensjahr. (Die Frau hat recht und der Mann soll nur Zahlen. War auch schon in der Zeitung das Jugendamt/Landratsamt bei einen Selbständigen Fall)
2.Frage :
Habe auch mitgeteilt das meine Firma eine 2% lohnabsenkung dieses Jahr gemacht hat. Ich werde auch weniger überstunden machen können. Und auch weniger Sonderzahlungen in 2017/18 bekommen. Wurde null berücksichtigt :frowning:
3.Frage
Mein Sohn geht seit ein Paar monaten in den Kindergarten. Ich soll diese Kosten komplett über nehmen. Die Mutter obwohl einkommen nichts.Hab aber gelesen " Verdient (nach Abzug des Selbstbehalts) die Mutter also z.B. € 1.000.-, der Vater € 2.000.- im Monat so kann die Mutter 2/3 der Betreuungskosten von Kindergarten, Kinderhort oder sonstiger Betreuungseinrichtung vom Vater erstattet verlangen, 1/3 muß sie selbst tragen." Ist das Richtig? Wiederspruch gegen die Beistandschaft einlegen beim Jugendamt? Soll diese Kosten auch einen Monat in vorrausbezahlen? Wo gibts den Sowas? Bekomme mein gehalt auch nicht einen Monat vorraus :-(
Wie gehe ich am besten gegen das Jugendamt vor?
Wäre dankbar für Tipps und Hilfe!!!
Grüße Seeman
Hallo,
mit google Suchwort
berechnung unterhalt düsseldorfer tabelle
finden sich mehrere Online-Rechner,
evtl hilft es weiter.
Gruss Helmut
Auch wenn Du das Jugendamt nicht schätzt, würde ich da erst mal um ein Gespräch bitten. Vermutlich ist bislang immer die Mutter dort erschienen und konnte ihren persönlichen Eindruck hinterlassen. Das wirkt mehr als pure Fakten nach dort bekannter Aktenlage. Wissen die dort, dass Du gutwillig bist, Dich aber nicht auf unbestimmte Dauer festlegen kannst? Ich würde da einfach mal hingehen und die Situation aus Deiner Sicht schildern.
Viel Glück.
Die Tabelle ist mir gut bekannt, es ist das Problem. Das Jugendamt setzt meinen Lohn von letzten Jahr fest+ übertarifLicht und sondernzahlungen fest. Die ich in 2017 und 2018 nicht bekommen werde. Meine Firma verliert einen groß Kunde bis 2020. Wir haben ab März 2 Prozent Lohn verzichtet… das lässt das Amt außer acht. Die Mutter hat nur das recht die Berechnung neu zu beantragen. Hat ja auch kostenfreien Rechtsbeistand. Ich darf nen Anwalt selbst bezahlen
Dieses Jugendamt war letztes Jahr schon negativ in der Presse. Feminius Behörde.(Nur halbtags Tanten. Bei der ersten Berechnung wurde mir schon persönlich versprochen das wenn sich was ändert sie neu berechnen würden. Beim 2ten geschpräch wurde sofort geblockt es sei alles richtig, und nur die Mutter könne Änderungen veranlassen. Oder ein Anwalt. Der ich als Vater (nicht verheiratet ) selbst bezahlen kann. Die Jugendämter mussten umdenken.Ich bin ein guter Vater, und habe meinen Sohn so oft ich kann. Und wenn ich dürfte jede Minute. In andern Ländern z.b. Belgien hat man bessere Karten ein guter Vater als in Deutschland.Hier wird die Mutter bevorzugt. Und gefördert daheim zu sitzen. Ich werde meinen Kampf weiter führen so gut es geht. Habe das schon mal gehabt als mein Schwager ins komm gefallen ist. Und dann pflegefall war…Da kannst du auch tolle Gespräche führen und viele Texte schreiben. Bis du irgendwo leute findest. Die sich mit gesetzen auskennen,und wirklich helfen.
Dann musst Du wohl weiterhin einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt aus dem Weg gehen. Ob Dritte das besser erlediggen, sei mal dahingestellt. Einen guten Eindruck macht das nicht. Wirkt eher ein bisschen feige. Ist aber ja Dein Ding.
Das Gesetz sieht offenbar vor (ich kenne das jetzt nicht, ist also nur Vermutung), dass das Einkommen des Vorjahres (oder sogar des Vorvorjahres - da da ja schon der Steuerbescheid vorliegen wird) zugrunde gelegt wird - dann ist das so.
Die Änderungen in 2017 werden dann 2018 (bzw. 2019) berücksichtigt…