Unterhaltgeld Kind

Der leibliche Vater zahlt zuwenig und immer noch den gleichen Betrag, obwohl das Kind jetzt 4 Jahre älter ist.
Kann man eine Nachzahlung der vergangenen Jahre fordern, ist das möglich oder hat man da keine Chance?

Jein
Hi,

mit den Angaben kann man keine qualifizierte Antwort geben.

Wieso zu wenig Unterhalt?
Wie alt ist das Kind?
Liegt ein pfändbarer Titel vor?
Wenn Ja ist eine Dynamisierung vereinbart?

Fragen über Fragen.

GvC

Hi,

mit den Angaben kann man keine qualifizierte Antwort geben.

Wieso zu wenig Unterhalt?..einiges mehr an Gehalt.(Düsseldorf. Tab.)
Wie alt ist das Kind? 15 Jahre…
Liegt ein pfändbarer Titel vor? nein…
Wenn Ja ist eine Dynamisierung vereinbart? nein…

Fragen über Fragen.

GvC

bitte um mehr Info, wenn das so reicht
MfG

Nein
Hi,

ich versuch mal zu antworten. Für die Vergangenheit sehe ich keien Möglichkeit den Unterhalt nachzufordern, da ein vollstreckbarer Titel fehlt.

Für die Zukunft ist eine Einigung mit dem Vater erforderlich. Im Falle, das es zu keiner Einigung kommt, berät einen das Jugendamt und setzt die Forderungen gegebenenfalls auch durch. Ein Gang zum Anwalt für Familienrecht kann auch für eine Beratung hilfreich sein, ist aber nicht kostenlos.

GvC

Danke für die Info
MfG