Unterhalts-Urteil

Hallo zusammen,

mal angenommen, Person A hat gestern die Nachrichten angesehen …
Scherz beiseite: Gestern habe ich in den Nachrichten gehört, daß es wohl eine Änderung im Unterhalt gibt, wenn die Mutter eines Kindes nicht mit dem Vater verheiratet war. Der BGH scheint eine Gleichstellung gegenüber verheirateten Müttern bzgl. der Unterhaltszahlungen anzustreben. In der Sendung war die Rede von einer Anhebung eines Zeitraums von 3 auf 8 Jahre.

Dazu meine Fragen: Wessen Unterhalt ist verlängert worden? Der des Kindes? Der der Mutter? Gibt es irgendwo einen kurz zusammengefassten Kommentar ohne allzuviel §§-Deutsch? Wenn ja, wo?

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß,
Ecki

Hallo Ecki,

es hat sich gar nix geändert.

Weiterhin gilt § 1615 l Absatz 2 BGB wonach die mit dem Kindesvater NICHT verheiratete Mutter nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Unterhalt hat.

Der Unterhalt einer vom Kindsvater geschiedenen Mutter ist in § 1570 BGB geregelt, eine Exehefrau kann wegen Erziehung der gemeinsamen ehelichen Kinder wesentlich länger Unterhalt vom Ex-Ehemann erhalten.

Diese „ungleichbehandlung“ von ledigen und geschiedenen Müttern bleibt bestehen. Nur zum besseren Verständnis: es ging hier nur um den Unterhalt der Mütter, nicht um den der Kinder!

Was sich wahrscheinlich ändern wird ist die Unterhaltsrangfolge.
Bisher ist es so dass der Unterhaltsanspruch der Mutter in der Rangfolge des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder gleichgestellt ist.
Das soll sich ändern, zukünftig soll der Anspruch der Kinder VOR dem Anspruch der Mütter stehen.
Die Änderung der Anspruchsrangfolge ist aber momentan noch nicht durch, soll aber bis ende des Jahres beschlossen werden.

grüsse
dragonkidd

Hallo ecki,

ich versuche mal darzustellen, was ich gestern aus den Nachrichten herausgehört habe:

Gestern habe ich in den Nachrichten gehört,
daß es wohl eine Änderung im Unterhalt gibt, wenn die Mutter
eines Kindes nicht mit dem Vater verheiratet war.

Im verhandelten Fall geht weniger um eine generelle Änderung, sondern darum, dass eine Mutter Gründe vorbrachte, nach denen ihr (der Mutter) länger als die vorgesehenen 3 Jahre Betreuungsunterhalt zustehen müsse.

Der BGH
scheint eine Gleichstellung gegenüber verheirateten Müttern
bzgl. der Unterhaltszahlungen anzustreben. In der Sendung war
die Rede von einer Anhebung eines Zeitraums von 3 auf 8 Jahre.

Das konkrete Urteil hat einen Anspruch für die ersten 7 Lebensjahre des Kindes bejaht.

Dazu meine Fragen: Wessen Unterhalt ist verlängert worden?

Der der Mutter, Kindesunterhalt geht grundsätzlich bis 18 Jahre und kann weiter gehen, wenn Kind noch in Ausbildung.

Gibt es irgendwo einen kurz zusammengefassten Kommentar
ohne allzuviel §§-Deutsch?

weiß ich nicht.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß, Karin

Hallo Ecki,

eine gute Zusammenfassung findest du hier:

http://www.sueddeutsche.de/,jkl1/deutschland/artikel…

Gruss
BM

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