Unterhalts zahlung

guten tag verehrte mitglieder…

mich plagt eine große ungewissheit im bezug auf die verteilung der unterhalts zahlungen in unserer familie.
hier die fakten
er-einkommen 1850-euro
abzüglich 450-euro fahrten zur arbeit
abzüglich 900-euro selbstbehalt

verbleiben 500-euro

sie-einkommen 12oo-euro krankengeld auf unbestimmte zeit
wir haben drei gemeinsame kinder.
tochter 16 jahre alt
tochter 14 jahre alt
beide wohnen bei ihr
unterhaltsanspruch beider kinder gegenüber ihm 668-euro
sohn 12 jahre alt
wohnt bei ihm
unterhalts anspruch 269- euro

er bezahlt im monat 257-euro
begründet auf mangelfall.
und der begründung der unterhalt für die beiden jüngeren kinder würde sich ausgleichen.

es verbleiben ihm monatlich 1100-euro

sie ist dem sohn unterhaltspflichtig 269-euro
wird nicht überwiesen da sich die unterhalts ansprüche der jüngeren kinder ausgleichen.
sie ist den beiden mädchen die bei ihr leben ersatzhaftungs pflichtig da der vater den vollen unterhalt nicht zahlen kann.
das sind pro tochter 72-euro
also 144-monatlich.
wenn sie den betrag unterhalt sohn 269-euro und 144-euro ersatzhaftung von 1200 euro abzieht verbleiben ihr
780-euro.
dankbar für jeden tipp

hallo,
sorry,kann ich nicht helfen

lisa

Hallo montana,
soweit ich weiss ist der selbstbehalt inzwischen 950 €. Leider weiss ich nicht ob diese ersatzhaftungssache so gerechnet werden kann. Am besten nochmal im Jugendamt oder einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.
Alles Gute

Hallo,
also ehrlich gesagt blicke ich da überhaupt nicht durch.
Der Selbsterhalt liegt nicht bei 900 Euro, der ist Höher und eine Ersatzunterhaltspflicht kenne ich nicht.

An Arbeitsaufwendungen werden keine 450 Euro angerechet, sondern 5%.
Sie sollten mal dringend einen Anwalt auf suchen, denn da läuft einiges schief.

Gruss

450€ für Fahrten sind sehr hoch!!! 1050€ Selbstbehalt müssen bleiben.

danke für dein interrese
lg

450€ für Fahrten sind sehr hoch!!! 1050€ Selbstbehalt müssen
bleiben.

hallo,
also allzuviel kann ich dir dazu auch nicht sagen, düsseldorfer tabelle schauen für euch beide da auch ein kind bei ihm lebt.
ich bin mir ziemlich sicher, das er auf keinem fall die kompletten 450,- fahrtkosten mit einrechnen darf!
ansonsten frag doch mal beim jugenamt an, die können dir sicherlich auch auskunft geben… ansonsten gibt es noch die möglichkeit einen anwalt einzuschalten, der rechnet das dann aus!
alles gutefür euch
papsch

Hallo,

Selbstbehalt ist für jeden Elternteil 950 Euro.

Evtl. bekommt sie von den Hartz-IV-Behörden zusätzlich Geld, da der Bedarfsgemeinschaft zuwenig zur Vergügung steht.

Gruß