Unterhalts Zahlung zu hoch Berechnet vom Jugenamt was tun!?

Hallo zusammen,

Das Jugenamt hat meine Lohnabrechnungen genommen von 2015 und da hatte ich viele Übertarifliche Sonderzahlungen,viele Überstunden etc.
War nicht verheiratet auch keine wilde ehe, und zum Glück ist mein Ex Drache vor fast 2 Monaten ausgegzogen!
So nun habe ich das Problem das ich bis Mai 2017 Unterhalt Zahlen muss und für meinen Sohn! Für meinen Sohn finde ich ja in Ordnung.
Ich habe der Tante vom Jugendamt schon mitgeilt das ich die Berechnung zu hoch finde! Sie meinte damals nur das, wenn sich an meinen Lohn/Gehalt was ändert das neue gerechnet werden kann! Dachte ok, das wäre fair.
So nun habe ich der nun geschrieben und nun sagt schreibt Sie das nur die Mutter die Neuberechnung beantragen kann! Bzw. ich einen Rechtsanwalt einschalten kann…
Hier mal der der Orignal Text…Sehr geehrter Herr …,

es hat sich nichts geändert. Das Jugendamt (Amt beim Landratsamt) hat im Rahmen der Beratung und Unterstützung eine Berechnung der Unterhaltsverpflichtung vorgenommen. Der Beratungsvorgang ist abgeschlossen.
Gemäß § 18 Sozialgesetzbuch VIII hat der Unterhaltsberechtigte und nicht der Unterhaltspflichtige einen Beratungsanspruch. Sofern Sie eine Neuberechnung wünschen, müssen Sie dies Frau… gegenüber darlegen. Frau… könnte dann erneut die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen oder eine Beistandschaft beantragen.
Auf Ihren Antrag kann keine Neuberechnung vorgenommen werden.
Sie können sich auch anwaltlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Was kann ich jetzt am Besten tun , um eine Neuberechnung des Unterhalts zu erreichen!
Anwälte kosten Geld…und das ist ja für mich langsam ein Problem.
Verstösst das ganze nicht gegen das Gleichbehandlungsgestzt…sie bekommt kostenlosen Rechtsbeistand, kann eine Beurkundung beantragen usw…und ich der Unterhaltspflichtige kann nicht mal den Unterhaltsbescheid anfechten???

Wäre über jeden Tipp dankbar!!!
Viele grüße

Hallo,
eigentlich ist doch alles in dem Schreiben erklärt.
Das Jugendamt hat, wie es das Gesetz vorsieht, die Unterhaltsberechtigte beraten.
Unterhalt ist mW eine Sache zwischen zwei (oder mehr) Privatpersonen, bei denen eine Behörde normalerweise gar nicht involviert ist (mit ausnahme der Beratung).
Wenn du nicht einverstanden bist, musst du das mit deiner Ex ausmachen - die kann sich dann ja erneut beraten lassen - der Gesetzgeber hat das nun mal so vorgesehen.
Du kannst natürlich ganz gemein sein und einfach keinen Unterhalt zahlen, so dass deine Ex dich verklagen muss. Der Unterhalt wird dann vom Gericht festgesetzt und du bleibt auf den Gerichtskosten und den Anwaltskosten der Ex hängen.
Erkundige dich doch mal, ob es nicht Beratungsstellen in deiner Gegend gibt, die für geringes Geld eine Beratung durchführen.
Vielleicht findest du auch einen Anwalt, der eine Erstberatung durchführt.
Aber, wie gesagt, die Behörde ist grds. da raus.

Gruß
HaweThie

ich frage mich woher hawethie seine infos hat … das ist in meinen augen totaler unsinn was da geschrieben wird.

hier von mir aus aktuellem erfahrungswert:

= Einspruch einlegen, denn die Berechnung erfolgt nur noch aktueller Bezugslage! Rechtsbehelfsbelehrung hast Du bewusst weggelassen oder war nicht vorhanden?

= ggf. einen Anwalt zu rate ziehen und diesen mit der Vertretung beauftragen, wie es ja auch im Schreiben steht.

Und dafür soll es eine Rechtsmittelbelehrung geben ? Für eine Beratung der Frau und für die aus der Beratung entstandenen Nennung der Unterhaltszahlung ?

Es handelt sich doch hier eben nicht um einen amtlichen Bescheid !

Ach, das ist nur eine Vorabberechnung???
Ich dachte das wäre die finale Berechnung, da stand bei uns hinten die Rechtsbehelfsbelerhung aufgeführt.

Anders kann man doch das Antwortschreiben des Jugendamtes nicht verstehen, oder ?

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