Hallo zusammen,
Das Jugenamt hat meine Lohnabrechnungen genommen von 2015 und da hatte ich viele Übertarifliche Sonderzahlungen,viele Überstunden etc.
War nicht verheiratet auch keine wilde ehe, und zum Glück ist mein Ex Drache vor fast 2 Monaten ausgegzogen!
So nun habe ich das Problem das ich bis Mai 2017 Unterhalt Zahlen muss und für meinen Sohn! Für meinen Sohn finde ich ja in Ordnung.
Ich habe der Tante vom Jugendamt schon mitgeilt das ich die Berechnung zu hoch finde! Sie meinte damals nur das, wenn sich an meinen Lohn/Gehalt was ändert das neue gerechnet werden kann! Dachte ok, das wäre fair.
So nun habe ich der nun geschrieben und nun sagt schreibt Sie das nur die Mutter die Neuberechnung beantragen kann! Bzw. ich einen Rechtsanwalt einschalten kann…
Hier mal der der Orignal Text…Sehr geehrter Herr …,
es hat sich nichts geändert. Das Jugendamt (Amt beim Landratsamt) hat im Rahmen der Beratung und Unterstützung eine Berechnung der Unterhaltsverpflichtung vorgenommen. Der Beratungsvorgang ist abgeschlossen.
Gemäß § 18 Sozialgesetzbuch VIII hat der Unterhaltsberechtigte und nicht der Unterhaltspflichtige einen Beratungsanspruch. Sofern Sie eine Neuberechnung wünschen, müssen Sie dies Frau… gegenüber darlegen. Frau… könnte dann erneut die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen oder eine Beistandschaft beantragen.
Auf Ihren Antrag kann keine Neuberechnung vorgenommen werden.
Sie können sich auch anwaltlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
…
Was kann ich jetzt am Besten tun , um eine Neuberechnung des Unterhalts zu erreichen!
Anwälte kosten Geld…und das ist ja für mich langsam ein Problem.
Verstösst das ganze nicht gegen das Gleichbehandlungsgestzt…sie bekommt kostenlosen Rechtsbeistand, kann eine Beurkundung beantragen usw…und ich der Unterhaltspflichtige kann nicht mal den Unterhaltsbescheid anfechten???
Wäre über jeden Tipp dankbar!!!
Viele grüße