Unterhalts Zahlungen an ein 18 Jähriges Kind in de

Hallo meine uneheliche Tochter ist jetzt 18 Jahre und ist schon in der Lehre. Muss ich jetzt noch unterhalt zahlen??
Also sie ist bzw sie lernt Einzelhandels Kauffrau.
Danke im Voraus für eure Antworten.
LG Gerd

Hallo,

ob noch Unterhalt bezahlt werden muss, hängt vom Einkommen BEIDER Eltern und vom Einkommen des Kindes ab.

Ab der Volljährigkeit ist auch der bisher betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Bis zur Volljährigkeit hat dieser Elternteil seinen Unterhalt durch die Betreuung abgeleistet. Volljährige bedürfen keiner Betreuung, somit muss dieser Elternteil auch Unterhalt in bar entrichten (und kann sich dann nachher Kostgeld geben lassen bzw. mit dem Unterhalt verrechnen).

Ein grobes Rechenbeispiel, wie jetzt die Berechnung erfolgt:

Vom Einkommen des Lehrlings darf dieser 90 Euro anrechnungsfrei behalten. Das restliche Einkommen wird vom Unterhaltsbedarf komplett abgezogen (während der Minderjährigenzeit zur Hälfte).

Das Einkommen der Eltern wird addiert. Jeder Elternteil hat einen Selbstbehalt von 1.150 Euro. Mit dem addierten Ergebnis in die Düsseldorfer Tabelle gucken.

Dann von dem dort gefundenen Unterhalt das GANZE Kindergeld abziehen. Danach das Resteinkommen des Kindes abziehen. Den hierdurch entstehenden Rest nach Einkommen der Eltern gequotet aufteilen.

Jedem Elternteil muss der Selbstbehalt bleiben. Kein Elternteil zahlt nach der Addition der Einkommen mehr Unterhalt, als wenn die Addition nicht gemacht worden wäre.

Gruß

Sie müssen eine Ausbildung mit finanzieren. Dem Kind wird der Lohn zwar angerechnet, der wird durch Vater und Mutter geteilt (meiner Meinung nach nicht gut, voher bekommen sie Taschengeld und wenn sie dann in einer Ausbildug sind sollen diese ihr Geld komplett abgeben. Nur 90 Euro dürfen sie für berufsbedingte Aufwendung behalten, können sich also nicht mal mehr einen Kinobesuch leisten. Ist nicht gerade förderlich um die Jugend zum Arbeiten zu bringen, die auch gerade mit 18 für einen Führerschein sparen wollen.
Gruss
Agnes

Hallo

Ja und nein. Mit dem 18 Lebensjahr gibt es ein paar gravierende Aenderungen

Beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet, also auch die Kindesmutter.

Die Ausbilddungsverguetung sowie das Kindergeld werden voll angerechnet abzueglich einer Pauschalen von 90 EUR.

Du wirst warschenlich weniger zahlen als jetzt.

Die Tochter muss ihre Ansprueche gegen euch geltend machen. Gibt es keinen Titel, braucht du solange nicht zahlen, solange sie euch nicht dazu auffordert.

Gibt es einen Titel gegen dich, musst du eine Abaenderungsklage einreichen.

Die Tochter muss auf Verlangen den Nachweis erbringen, dass die Ausabildung noch absolviert und zielstrebig zum Ende bringt.

Ist die Berufsausbildung beendet, endet die Zahlungspflicht. Eine Verlaengerung waehre nur mit einem Studium oder vergleichbarem moeglich.

Gruss

Ich denke schon.Aber er wird jetzt geringer sein,da ihr Lehrlingsgeld gegen gerechnet wird.Zahlung geht bis sie die Lehre abgeschlossen hat.

hallihallo.

am besten fragst du auf dem jugendamt nach, die können dir bessere auskunft geben. ich glaube es kommt auch auf den verdienst deiner tochter an.

gruß yvi

hallo,
ab dem 18. sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Die Ausbildungsvergütung wird zu 100% minus 90€ Aufwandentschädigung angerechnet. google mal unter Unterhalts für 18 Jährige

lisa

Hallo Gerd,
ab 18 Jahre sind beide Eltern Unterhaltspflichtig.
Es wird von euch beiden das Bereinigte Nettoeinkommen zur Berechnug des Unterhaltes genommen, und Prozendual umgerechnet.(vorh
Deine Tochter muss sich aber Ihren Verdienst -90 Euro mit Anrechnen Lassen.
Gruß
Thomas

Danke für deine klare und gut verständliche Antwort
LG
Gerd

Danke für deine klare und gut verständliche Antwort
LG
Gerd

Ich denke schon.Aber er wird jetzt geringer sein,da ihr
Lehrlingsgeld gegen gerechnet wird.Zahlung geht bis sie die
Lehre abgeschlossen hat.

Danke für deine klare und gut verständliche Antwort
LG
Gerd.

Danke für deine klare und gut verständliche Antwort
LG
Gerd…

Danke für deine klare und gut verständliche Antwort
LG
Gerd…

während der ersten ausbildung, JA. Der Vater aber auch

PS: Die Mutter aber auch

Ich glaube schon bim mir aber nicht sicher

gibt es für solch eine berechnung einen unterhaltsrechner im Internet??
LG Gerd

Du musst nun wissen wieviel Lehrgeld deine Tochter
bekommt,Kindergeld d.h.du musst evtl.weiterbezahlen aber wesentlich weniger.

Danke für deine antwort. ich versuche die ganze zeit meine tochter zu erreichen. doch sie meldet sich net. weis net was ich machen soll.
LG Gerd

Du musst nun wissen wieviel Lehrgeld deine Tochter
bekommt,Kindergeld d.h.du musst evtl.weiterbezahlen aber
wesentlich weniger.

Hallo Gerd,

sorry, habe die Mail übersehen …

Ich nehme an, Du hast schon viele Antworten bekommen.
Prinzipiell natürlich ja, die Höhe und evtl. Ausnahmen hängen von
weiteren Faktoren ab.

Wenn die Frage noch relevant ist und/oder Du noch Detailfragen
hast, bitte melde Dich nochmal

Bis dann, liebe Grüße
Andreas