Unterhaltsabkommen deutschland-schweiz?

Hallo!

Gibt es ein unterhaltsabkommen Deutschland Schweiz?
Was passiert wenn der in der Schweiz lebende Vater seiner 19 jährigen Tochter (in D lebend, Schülerin)keinen Unterhalt zahlt? Bzw. was für Möglichkeiten gibt es für die Tochter weiterhin an unterhalt zu kommen? (keine wohnadresse des vaters ist bekannt)

(keine wohnadresse des vaters ist bekannt)

Ganz unjuristischer Tipp: Meines Wissens stehen alle Schweizer im Telefonbuch, welches auf online verfügbar ist.

Hallo,

nein,der Schweizer Staat unterhält den Deutschen nicht…:smile:

Und mal ohne Flachs…zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es
mehrere rechtliche Vereinbarungen…
Näheres ist bei dem Sozialamt/ALG-Stelle zu erfahren…
Diese sind in D dafür zuständig…

mfg

hallo trude,

Die Anschrift des Vaters und ob dieser pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, sollten natürlich als allerestes recherchiert werden, ohne irgendeine Anschrift wird alles im Sande verlaufen.

Ansonsten wirken in solchen Fällen das Amtsgericht am Wohnsitz der Tochter, an das sie sich wenden sollte, -(Sprechstunde des Rechtspflegers)-, das Bundesverwaltungsamt Dtl., das Jusitzministerium der Schweiz, und das Gericht am Wohnsitz des Vaters zusammen. Das ganze richtet sich wahrscheinlich nach dem New Yorker UN-Abkommen über die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.

Das Verfahren kann sich wegen der vielen Stelle sehr lange hinziehen, aber Unterhaltsforderungen sind von dem im Ausland beizutreiben nach meinem Eindruck immer noch diejenigen, bei denen es am wahrscheinlichsten ist, irgendwann Geld zu sehen.

schöne grüße a.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]