Unterhaltsanspr. Mutter gegen Sohn bei Entfremdung

Hallo,

meine leibliche Mutter bezieht seit kurzem Sozialhilfe. Nun prüft das Sozialamt, ob meine Mutter mir gegenüber einen Unterhaltsanspruch hat. Meine Eltern haben sich scheiden lassen als ich ca. 2 Jahre alt war. Zu meiner leiblichen Mutter habe ich seitdem auch keinen Kontakt. Entfällt damit der Unterhaltsanspruch?

Danke und Gruß
Uli

Auch hallo.

Dieses Urteil des BGH kann evtl. weiterhelfen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… & http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

HTH
mfg M.L.

meine leibliche Mutter bezieht seit kurzem Sozialhilfe.

Hi,
zunächst stellt sich mir die Frage: was für eine Leistung bezieht sie genau? Ist sie über 65 oder voll erwerbsgemindert, dann hat sie Anspruch auf Grundsicherung. Dabei müssen die Kinder nur dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Einkommen von mehr als 100.000,- EUR jährl. haben. Das musst du nicht nachweisen. Normalerweise genügt es, wenn deine Mutter erklärt, dass du das nicht hast. Aber vielleicht hat sie gesagt, dass sie es nicht weiß. Dann schreib einfach, dass du keine 100.000 im Jahr hast, und die Sache dürfte erledigt sein.

Wenn deine Mutter noch arbeitsfähig ist, müsste sie ALG2 beziehen. Dann dürftest du aber m.W. wegen der sogenannten „Erwerbsobliegenheit“ deiner Mutter nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Es sei denn, deine Mutter kann nachweisen, dass sie sich ständig und intensiv um Arbeit bemüht, aber keine findet. Dass sie keine findet, glaube ich ja, aber an die Bemühungen werden - oder wurden zu BSHG-Zeiten - unterhaltsrechtlich sehr hohe Anforderungen gestellt.

Das solltest du zunächst mal prüfen.

Ansonsten bleibt es dir natürlich unbenommen, Unterhaltszahlungen aufgrund des Sachverhalts zu verweigern. Dann entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Falls du rechtsschutzversichert bist, würde ich an deiner Stelle es darauf ankommen lassen.

Gruß
Nelly

Danke für die guten Antworten (o.T.)
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Hallo,

siehe auch meine Antwort zur Frage „Unterhaltsanspruch Vater gegen Kinder?“ etwas weiter oben.
Ähnlicher Sachverhalt.

Gruß
Peter

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