Unterhaltsanspruch

Wer weiss Bescheid?Der Noch-Ehemann zahlt für die zwei Kinder und seine Noch-Ehefrau Unterhalt.Obwohl mehrfach von der Ehefrau ein Einkommensnachweis angefordert wurde,ist dieser bis jetzt immer noch nicht da.Dieses geht jetzt schon 1Jahr so.Ich persönlich würde nur noch das Geld für die Kinder überweisen und das für die Frau einbehalten,um etwas Druck auszuüben.Da Sie Geldgierig ist ,würde das wohl helfen.Hat jemand sonst einen guten Rat,oder weiss jemand,ob meine Idee machbar ist?

Hallo Susanne,
vermutlich wäre es günstig, der Dame per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Frist zur Übergabe des Einkommensnachweises zukommen zu lassen. Des weiteren erscheint günstig, den Ehegattenunterhalt unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Aber das scheint eher ein Problem für das Brett Rechtsfragen zu sein.
MfG M.P.

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Hallo!
Danke für die Antwort.Das ist eine gute Idee,hat jedoch nicht geklappt.Der Brief ging zwar zu Ihrem Anwalt,der jedoch auch nicht reagiert hat.Leider muss ich zugeben,das mein Freund nicht gerade eine Anwältin hat,die sich im Familienrecht auskennt.Was auch ein grosses Problem ist.Ich werde aber noch mal im Brett Rechtsfragen reingehen.
MfG Susanne.

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Hallo!

Das ist eine gute Idee,hat jedoch nicht
geklappt.Der Brief ging zwar zu Ihrem Anwalt,der jedoch auch
nicht reagiert hat.

Wenn man aber in den Brief reinschreibt: Ich erwarte bis zum (14 Tage später) diese und jene Unterlagen, andernfalls gehe ich davon aus, dass ein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, und zahle dann keinen Unterhalt mehr (für die Frau). Wäre das nicht eine Möglichkeit?

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

Die Idee ist nicht schlecht.Vielleicht klappt das ja.Danke für die Antwort.
MfG Susanne.

Hallo Susanne,
wenn die Antwältin Deines Freundes sich bereits jetzt als „Schnarchnase“ geoutet hat, sollte er schnellstens wechseln. Am besten nach einem Fachanwalt für Familienrecht suchen (evtl. Anwaltskammer befragen). Denn bereits im Vorfeld der Scheidung kann allerhand falsch gemacht werden, was sich letztendlich im akuten Scheidungsprozess negativ auswirken kann. Diese Fristandrohung hätte nämlich n. m. Verständnis eigentlich der Anwalt aufsetzen und entsprechende Sanktionen im Falle der Nichtreaktion ankündigen und umsetzen können/müssen.
Da das Scheidungs- und Unterhaltsrecht speziell bei Familien mit Kindern sehr kompliziert ist, ist der einzelne aufgrund des psychischen Notstandes eigentlich überfordert. Der sachliche Umgang der beiden Personen, die sich trennen, ist nur selten anzutreffen.
Professionelle Hilfe (speziell anwaltliche Hilfe) ist bei einer Verhärtung der Fronten vermutlich die beste Lösung, da damit ein Stück weit der psychische Druck rausgenommen wird.
Euch wünsche ich alles Gute. MfG M.P.

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Vorsicht.
Sofern der Unterhalt gerichtlich festgelegt wurde bzw. ein Titel besteht, kann der Schuß schnell nach hinten losgehen und die Exfrau beginnt zu pfänden.
Je nach Alter der Kinder ist das Einkommen der Exfrau sowieso uninteressant da überobligatorisch oder wird nur teilweise angerechnet.

Einzig richtige Wahl ist der Fachanwalt für Familienrecht.

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Hallo

Je nach Alter der Kinder ist das Einkommen der Exfrau sowieso
uninteressant …
da überobligatorisch …

Was ist das denn?

…oder wird nur teilweise
angerechnet.

Wirklich?

Einzig richtige Wahl ist der Fachanwalt für Familienrecht.

Dann wird die Angelegenheit aber noch teurer, oder?

Viele Grüße
Simsy

zum Begriff „überobligatorisch“ hilft:
google
und ein Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

Sooo teuer ist die Beratung bei einem Anwalt nun auch wieder nicht.
Die Kosten kann man übrigens vorab telefonisch erfragen und inzwischen auch mit dem Anwalt teilweise frei vereinbaren.
Eine Lohnpfändung könnte unter Umständen *teurer* werden.

Danke,allgemein für die Antworten.Mal sehen ob wir das alles auf die Reihe kriegen.

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