Unterhaltsanspruch

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo!

Ich bin 23, azubi, bekomme ab september 2011 450 € netto, bekomme kindergeld 184 €, wohne bei den eltern.
Ich habe eine tochter die im februar 2008 geboren wurde.

Heute bekomme ich post vo amtsgericht aschersleben mit einer vorderung vom zuständigen jugendamt im zeitraum

    1. 08 bis 30.04.11 über einen betrag von 4,500 €.

In dieser zeit hate ich verschieden hohe einkommen, BAB, bundeswehr, arbeit(3 monate lang ca. 900 € monatl.)

Meine ausbildung habe ich im september 09 angefangen mit 400 € netto.

Nun stellt sich die frage, kann das jugendamt von mir
so eine summe für diesen zeitraum verlangen unter beachtung des existenzminimums?

Könnte es sein das das jugendamt keine ahnung von meinen einkommen in diesem zeitraum hat?

Und noch wichtiger: hat das jugendamt zurzeit aktuell unterhaltsansprüche gegen mich?

Vielen dank für ihre hilfe!

mfg

kann leider nicht helfen .

Hallo!

Grundsätzlich lässt sich unterhalb der Pfändungsgrenze (deswegen heißt sie so) von 990,- Euro im Monat nichts pfänden. So dass du relativ unbeorgt sein kannst, dass dir zur Zeit etwas abgezogen werden kann. Ob die Forderung begründet ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn es sich um Untehaltsforderungen handelt, werden diese zwar vorrangig behandelt- du musst also, bevor du irgendwelche anderen Gläubiger befriedigst, immer zuerst deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen- aber immer nur bis zur Pfändungsgrenze. Im Zweifel solltest du eine Schuldenberatung aufsuchen und schauen, ob für dich eventuell eine Privatinsolvenz der richtige Weg sein könnte. Da würden dann nach ca. 6 Jahren alle deine bis heute aufgelaufenen Schulden gelöscht. Oder man kann entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern treffen. Wenn deine einzige Verpflichtung die besagten 4500 Euro vom Jugendamt sind, dann bin ich mir sicher, dass man eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen kann, die beginnt, wenn du deine Aussbildung beendet hast und ein richtiges Einkommen hast.

Als erstes solltest du mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und klären, warum die Geld von dir haben wollen und deine Einkommensverhältnisse (aktuell und für den fraglichen Zeitraum) belegen.

Ich hoffe, dass ich dir damit ein wenig helfen konnte.

Jan

Hallo!
Ich weiß nicht, ob ich dir da helfen kann???
Ich weiß nur, daß für dich eine Freigrenze gilt, der sog. Selbstbehalt und der liegt so ca. bei 1000,-Euro
Und so lange du darunter liegst, bezahlt das Jugendamt den Unterhalt von ca.130,-Euro/Monat.
Diese Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt bleiben erhalten… Die mußt du, so bald du mehr verdienst ans Jugendamt zurückzahlen…
Ich würde mir an deiner Stelle unverbindlich mal einen Rat bei einem Anwalt für Sozialrecht einholen… so weit ich informiert bin, gibt es je nach Bundesland bei
der Stadtverwaltung sog. Beratungsscheine für Geringverdiener oder ALG-Empfänger!
MfG
Rudi

vielen dank! ja das sind die beträge die ich gefunden habe… so zu sagen funktioniert das mit der forderung gar nicht!

mfg

vielen dank!

ich habe dort angerufen, die haben mir gesagt das sie tatsächlich keine ahnung von meinen einkünften haben und deshalb einfach von der kleinsten unterhaltszahlung, die sie auch zurzeit „vorschiessen“, ausgehen- 130 €! also sie verlangen einfach so irgendwas von irgend jemandem ohne zu wissen was überhaupt sache ist…da scheint mir einiges schief zu laufen da drüben!

sie wollen jetzt natürlich alle einkünfte für den genannten zeitraum…das wird schwierig…

mfg