Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Ich bin 23, azubi, bekomme ab september 2011 450 € netto, bekomme kindergeld 184 €, wohne bei den eltern.
Ich habe eine tochter die im februar 2008 geboren wurde.
Heute bekomme ich post vo amtsgericht aschersleben mit einer vorderung vom zuständigen jugendamt im zeitraum
-
- 08 bis 30.04.11 über einen betrag von 4,500 €.
In dieser zeit hate ich verschieden hohe einkommen, BAB, bundeswehr, arbeit(3 monate lang ca. 900 € monatl.)
Meine ausbildung habe ich im september 09 angefangen mit 400 € netto.
Nun stellt sich die frage, kann das jugendamt von mir
so eine summe für diesen zeitraum verlangen unter beachtung des existenzminimums?
Könnte es sein das das jugendamt keine ahnung von meinen einkommen in diesem zeitraum hat?
Und noch wichtiger: hat das jugendamt zurzeit aktuell unterhaltsansprüche gegen mich?
Vielen dank für ihre hilfe!
mfg