Ein 20jähriger Sohn hat 1 Kind und lebt mit seiner Freundin (der Kindsmutter) im eigenem Haushalt. Bisher ist er Schüler und Harzt 4 sowie Unterhalts-Empfänger und möchte sich nun bei der Bundeswehr für 8 Jahre verpflichten und dort seine Ausbildung machen bei einem angeblichen Verdienst von netto € 1500.
Frage: ist der Vater des 20jährigen weiterhin unterhaltspflichtig ?
Frage: ist der Vater des 20jährigen weiterhin
unterhaltspflichtig ?
Voraussetzung ist, dass das Kind bedürftig ist. Warum sollte also der Vater zahlen wenn der Sohn soviel verdient, dass er sich selbst unterhalten kann? Sonst müsste er ja bis an sein Lebensende für die Kinder zahlen!
Oder versteh ich die Frage nicht?
die Unterhaltspflicht der Eltern erlischt (bzw. wird unterbrochen) wenn ein „Kind“ seinen Wehrdienst (egal ob Wehrpflicht oder freiwillige Verpflichtung) macht.
Durch die kassernierte Unterbringung und den Wehrsold hat das Kind keine Unterhaltsbedürftigkeit mehr.
Gruß
Ingrid
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die besondere Situation stellt sich deshalb dar, weil die € 1500 nicht nur für den Sohn reichen müssen, sondern auch für den Rest der Familie (Freundin + Enkel + eigene Wohnung). Der „normale“ Wehrdienstleistende lebt in der Tat in der Kaserne und benötigt nicht soviel Geld, aber im eigenen Hausstand ist das was anderes (nach dem Grundwehrdienst darf der doch sicherlich zuhause wohnen; er verpflichtet sich ja für 8 Jahre - das wäre ja der Hammer, wenn man dann in der Kaserne bleiben müsste; ist ja kein Knast).
Außerdem hat der Sohn noch keine (erste) Ausbildung, die der Vater hätte unterhaltstechnisch finanzieren müssen. Der Sohn geht also von der Schule direkt zur Bundeswehr…
Grüße,
Anja
Hallo,
die Unterhaltspflicht der Eltern erlischt (bzw. wird
unterbrochen) wenn ein „Kind“ seinen Wehrdienst (egal ob
Wehrpflicht oder freiwillige Verpflichtung) macht.
Durch die kassernierte Unterbringung und den Wehrsold hat das
Kind keine Unterhaltsbedürftigkeit mehr.
Gruß
Ingrid
Ein 20jähriger Sohn hat 1 Kind und lebt mit seiner Freundin
(der Kindsmutter) im eigenem Haushalt. Bisher ist er Schüler
und Harzt 4 sowie Unterhalts-Empfänger und möchte sich nun bei
der Bundeswehr für 8 Jahre verpflichten und dort seine
Ausbildung machen bei einem angeblichen Verdienst von netto €
1500.
Frage: ist der Vater des 20jährigen weiterhin
unterhaltspflichtig ?
die besondere Situation stellt sich deshalb dar, weil die € 1500 nicht nur für den Sohn reichen müssen, sondern auch für den Rest der Familie (Freundin + Enkel + eigene Wohnung). Der „normale“ Wehrdienstleistende lebt ja in der Kaserne und benötigt nicht soviel Geld, aber im eigenen Hausstand ist das was anderes. Außerdem hat der Sohn noch keine Ausbildung, die der Vater hätte unterhaltstechnisch finanzieren müssen. Der Sohn geht also von der Schule direkt zur Bundeswehr…
Vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Grüße,
Anja
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die besondere Situation stellt sich deshalb dar, weil die €
1500 nicht nur für den Sohn reichen müssen, sondern auch für
den Rest der Familie (Freundin + Enkel + eigene Wohnung).
Was ist an der Situation besonders? Eine Familie kostet nun mal Geld und eine Wohnung auch.
Außerdem hat der Sohn noch keine Ausbildung, die
der Vater hätte unterhaltstechnisch finanzieren müssen. Der
Sohn geht also von der Schule direkt zur Bundeswehr…
Der Sohn hätte in der Ausbildung wenns hoch kommt 600 Netto (oder bei schulischer Ausbildung 0€) bekommen. Die Eltern müssen die eigenen Kinder nur solange unterhalten, bis sie ins Berufsleben einsteigen, was als SaZ sofort gegeben ist. Stell dir vor dein Kind verdient 1500€ und möchte trotzdem noch Unterhalt von dir.
Mal ganz davon ab steht der Familie Kindergeld und nicht zu vergessen der Familienzuschlag vom Bund zu.
Der Soldat. Ich kenn mich nicht genau aus wie das heißt und von statten geht. Ich weiß nur, dass ein Soldat für das Kind extra Zuschläge bekommt, wenn er verheiratet wäre meine ich gäbe es auch noch extra Geld. Außerdem bekommt man noch einen Zuschlag, wenn man vorweisen kann, dass man seit mind. einem halben Jahr eine Wohnung bezieht. Aber soweit ich weiß nur während des Grundwehrdienstes. Ob der Wohnungszuschlag einem SaZ, der von Anfang an viel Kohle bekommt, auch zusteht kann ich nicht sagen.
Da müsste sich der angehende Soldat mal schlau machen und nachfragen und das auch frühzeitig.
Dann liegst Du völlig falsch. Es gibt keinen Familienzuschlag, weil der Soldat Sohn einer Familie ist. Wäre ja wohl sonst auch kaum eine Ausnahme möglich.
Ich weiß nur, dass ein Soldat für das Kind
extra Zuschläge bekommt, wenn er verheiratet wäre meine ich
gäbe es auch noch extra Geld.
Ja. Aber das trifft hier doch gar nicht zu.
Außerdem bekommt man noch einen
Zuschlag, wenn man vorweisen kann, dass man seit mind. einem
halben Jahr eine Wohnung bezieht.
Nein, nicht als Zeitsoldat, nur als Wehrpflichtiger.
Aber soweit ich weiß nur während des Grundwehrdienstes.
Der hat damit gar nichts zu tun.
Gruß
loderunner (ianal und schon lange nicht mehr Soldat)
Dann liegst Du völlig falsch. Es gibt keinen Familienzuschlag,
weil der Soldat Sohn einer Familie ist. Wäre ja wohl sonst
auch kaum eine Ausnahme möglich.
Nicht weil der Soldat Sohn einer Familie ist, sondern weil er selbst ein Kind unterhält. Wo läge denn sonst der Sinn darin?
Ich weiß nur, dass ein Soldat für das Kind
extra Zuschläge bekommt, wenn er verheiratet wäre meine ich
gäbe es auch noch extra Geld.
Ja. Aber das trifft hier doch gar nicht zu.
Deswegen auch das Wörtchen „wäre“, als weitergehende Info.
Außerdem bekommt man noch einen
Zuschlag, wenn man vorweisen kann, dass man seit mind. einem
halben Jahr eine Wohnung bezieht.
Nein, nicht als Zeitsoldat, nur als Wehrpflichtiger.
Desahlb sagte ich auch:
„Ob der Wohnungszuschlag einem SaZ, der von Anfang an viel Kohle bekommt, auch zusteht kann ich nicht sagen.“ Außerdem, nur weil jmd sich von Anfang an verpflichten lässt, schließt nicht aus, dass dieser nicht auch wehrpflichtig wäre. Davon zu unterscheiden sind Wehrdienstleistende, was du damit wahrscheinlich sagen wolltest.
Gruß
loderunner (ianal und schon lange nicht mehr Soldat)
Was heißt schon lange nicht mehr? Der Bund ist „familienfreundlicher“ geworden, zumindest finanziell.
Hallo,
oweiah, das habe ich ja ganz falsch im Kopf gehabt. Den Sohn des Bald-Soldaten habe ich komplett übersehen. Ich ziehe hiermit alle Einwände zurück und schäme mich ein bisschen.
Gruß
loderunnner